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632.1 - Steuergesetz
Privat- vermögen gehören; b) Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen; c) der Vermögensanfall infolge Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung; d) der Vermögensanfall Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Alters- jahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren reali- Besitz der veräussernden Kapitalgesellschaft oder Genos- senschaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung un- ter 10 Prozent, so kann die Ermässigung für jeden folgenden Teilver- äusser
932.13 - Reglement über die Jagdausbildung und -prüfung
Jagdhunde. 4 Die Prüfungskommission ordnet den Fachprüfungen die entsprechenden ausbildungsrelevanten Informationen und Wissensgebiete zu. 5 Die fünf Fachprüfungen beinhalten in der Regel jeweils eine mündlich-
414.132 - Promotionsordnung für das Langzeitgymnasium der Kantonsschule Menzingen (PO LZG KSM)
Menzingen. § 2 Information 1 Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler über den Leistungs- stand gemäss Zeugnis, Zwischenbericht und Lernbericht. 2 Die Schule regelt die Information der Erziehun
412.111 - Verordnung zum Schulgesetz
Privatschulung; c) überprüft die Lehrberechtigung der Lehrpersonen; 4 412.111 d) ist kantonale Informationsstelle bei Schuleintritten ausserkantonaler oder ausländischer Kinder; e) leitet das Übertrittsverfahren en von gesetzlichen Bestimmungen; c) die Begleitung und die Auswertung des Versuchs; d) * die Information der Erziehungsberechtigten und die Zusammenarbeit mit ihnen; e) Kostenvoranschlag; f) die Bedeutung der Lehr- und Fachpersonen sowie der Schulbehörden während der obligatorischen Schulzeit; d) * Information von Erziehungsberechtigten, Lehr- und Fachpersonen, Fachstellen und Schulbehörden. e) * … f) *
412.113 - Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen
* Textiles und Technisches Gestalten i) * … j) * Musik k) * Bewegung und Sport l) * Medien und Informatik (ab der 5. Primarklasse) 2 Die Zeugnisnote in Deutsch setzt sich aus Hören, Lesen, Sprechen, Schrei- * Textiles und Technisches Gestalten o) Musik p) * Bewegung und Sport 6 412.113 q) * Medien und Informatik 1a Die Zeugnisnote in Deutsch setzt sich aus Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben, Sprache im Fokus Hauswirtschaft j) Bildnerisches Gestalten k) * Textiles und Technisches Gestalten l) Musik m) * Informatik 3 In den nachstehenden kantonalen Wahlfächern wird im Zeugnis nur der Besuch des entsprechenden
Reglement zum Schulgesetz
s Gestalten g) Textiles und Technisches Gestalten h) Musik i) Bewegung und Sport j) Medien und Informatik § 4c * Stundendotation 1 Die Anzahl Lektionen pro Fachbereich wird gemäss folgender Wochen­ st s Gestalten j) Textiles und Technisches Gestalten k) Musik l) Bewegung und Sport m) Medien und Informatik n) Berufliche Orientierung § 4f * Stundendotation 1 Die Stundentafel gilt für die Werkschule, die Studi­ um Sprachen ­ ­ Wahlfach Geometrisches Zeichnen ­ ­ Wahlfach Hauswirtschaft ­ ­ Wahlfach Informatik ­ Wahlfach Wahlfach Wahlfächer ­ 3 6 Unterrichtspflicht­ pensum 35 35 35 3 «Medien und Informatik»
211.1 - Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB)
g (BGS 215.23). 34 211.1 2 Die Führung des Grundbuches obliegt dem Amt für Grundbuch und Geo- information (AGG). * § 149a * Veröffentlichung und Sperrung von Personendaten 1 Die nach Art. 970 Abs. 2 ZGB1) . § 153g * Rechtsschutz 1 Gegen die Verfügung kann Einsprache beim Amt für Grundbuch und Geo- information (AGG) erhoben werden. * 2 Gegen den Einspracheentscheid des Amts für Grundbuch und Geoinforma-
331.11 - Justizvollzugsverordnung (JVV)
Therapiezielen, fest- gestellte Veränderungen oder die Notwendigkeit der Fortsetzung der Therapie; b) informieren die zuständigen Stellen im Amt für Justizvollzug unaufge- fordert über aussergewöhnliche Vorkommnisse dies für ihre Aufgabenerfüllung erforderlich ist. 3 331.11 4 Der Vollzugs- und Bewährungsdienst informiert die ViCLAS-Zentralstelle auf Anfrage hin über den Beginn und das Ende einer Freiheitsstrafe oder
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
Kanton Zug 153.3 Delegationsverordnung (DelV) Vom 28. November 2017 (Stand 1. Juli 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwal-
212.315 - Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge
9 Beschwerden betreffend Informationsrechte 1 Die Aufsichtsbehörde beurteilt als Beschwerdeinstanz Streitigkeiten betreffend das Recht der versicherten Person auf Informationen gemäss Art. 65a (Transparenz)

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