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8440 Inhalte gefunden
152.4 - Archivgesetz
verwenden sind. 3 Das Archiv berät die Organe bezüglich Organisation, Aufbewahrung, Si- cherung und Informatisierung der Unterlagen. 4 Die Organe sind gegenüber dem Archiv in archivischen Belangen aus- kunftspflichtig vom In- formationsträger. Dazu gehören auch alle Hilfsmittel, die für das Verständ- nis der Informationen und deren Nutzung nötig sind. 2 Archivwürdig sind Unterlagen, die rechtlich, administrativ, politisch Übergangs- und Schlussbestimmungen § 21 * Strafbestimmung 1 Mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich Informationen aus Archivgut be- kannt gibt, das der Schutzfrist unterliegt oder auf andere Weise ausdrücklich
159.1 - Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsgesetz; VideoG)
wird, mit welcher die Polizei alarmiert werden kann; g) * mit welchen Massnahmen für die Informationssicherheit bei der Auf- zeichnung, Bearbeitung, Auswertung sowie Vernichtung der Daten ge- sorgt wird;
162.13 - Verordnung über die elektronische Übermittlung im Verwaltungsverfahren
Endgerät vorgängig zu registrieren und bei Verlust oder Diebstahl online zu sperren. 2 Das Amt für Informatik und Organisation kann das Benutzerkonto im Fal- le eines Missbrauchs, zur Behebung einer Störung bei Verlust, Diebstahl oder Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzerkontos stellt das Amt für Informatik und Organisation den Support sicher. 2 Nach erfolgreichem Zugriff auf die Fachanwendungen erfolgt durch Eingabe eines Einmal- passworts oder mittels einer elektronischen Identität. * 2 Das Amt für Informatik und Organisation bestimmt das Verfahren zur Zu- stellung oder Generierung von Einmalpasswörtern
414.19 - Verordnung über die Fachmittelschule
die Schule fest; p) regelt das Feedback der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht; 5 414.19 q) informiert Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerschaft über die sie betreffenden Beschlüsse; r) ist
153.2 - Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV)
Ämter: 1. Direktionssekretariat (FDS); 2. Personalamt (PA); 3. Finanzverwaltung (KFV); 4. Amt für Informatik und Organisation (AIO); 5. Steuerverwaltung (STV). 2 Administrativ zugeordnet ist der Finanzdirektion
933.211 - Verordnung über die Fischerei
innert 30 Tagen nach Ablauf des Wirtschaftsjahres dem Amt für Wald und Wild einzureichen. * 3 Wer infolge verspäteter Ablieferung der Fangstatistik gemahnt werden muss, hat eine Mahngebühr von Fr. 15.– zu
611.11 - Finanzhaushaltverordnung (FHV)
Genehmigung des Kantonsrats oder seit derselben nicht wesentliche Änderungen erfahren hat; b) für Informatikprojekte über 50 000 Franken das vom Regierungsrat verabschiedete Informatikprojektportfolio; c) für Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändeten oder abgetretenen Aktiven unter Eigentumsvorbehalt; c) Informationen zu Bilanzbereinigungen; 3 611.11 d) Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und
rp25.gws
Kantone Aargau, Luzern, Schwyz, Zürich Die dargestellten Inhalte der Nachbarkantone dienen zur Information und entsprechen sinngemäss etwa den Bezeichnungen in der Richtplankarte des Kantons Zug. Die genauen
613.13 - Kantonsratsbeschluss betreffend Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie)
betreffend Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19- Kreditausfallgarantie) Vom 27. August 2020 (Stand 7. November 2020) Der eine Kreditausfallgarantie zuguns- ten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung) vom 5. Mai 20203) eine Kreditausfallgarantie
413.20 - Reglement über die Höhere Fachschule für Informatik und Elektrotechnik (HFIE) (Reglement HFIE)
Bildungsgang / Studiengang im Hinblick auf den Abschluss als dipl. Technikerin HF Informatik bzw. dipl. Techniker HF Informatik mit Vertiefung: a) Applikationsentwicklung b) Systemtechnik c) Elektronik / D Kanton Zug 413.20 Reglement über die Höhere Fachschule für Informatik und Elektrotechnik (HFIE) (Reglement HFIE) Vom 18. November 2020 (Stand 28. November 2020) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons November 20172), beschliesst: 1. Organisation § 1 Struktur / Übersicht 1 Die Höhere Fachschule für Informatik und Elektronik (HFIE) ist eine Ab- teilung des Gewerblich-industriellen Bildungszentrums Zug (GIBZ)

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