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159.11 - Verordnung zum Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsverordnung; VideoV)
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Kanton Zug 159.11 Verordnung zum Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Videoüberwachungsverordnung; VideoV) Vom 21. Juni 2016 (Stand 19. Dezember 2020)
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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bei Konkordaten umfasst 1. das Recht, vom Regierungsrat über den Gang der Verhandlungen stän- dig informiert zu werden; 2. das Recht, vom Regierungsrat vor wichtigen Verhandlungen und Ent- scheiden angehört
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413.116 - Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung
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Kanton Zug 413.116 Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Amt für Berufsberatung Vom 27. März 2018 (Stand 1. Januar 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 6 Abs. 6 des Einführun
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315.1 - Kantonale Verordnung zur Bundesgesetzgebung über die Hilfe an Opfer von Straftaten (VOHG)
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Genugtuung bei der Opferhil- festelle; d) informiert die Öffentlichkeit über die Opferhilfe (Öffentlichkeitsar- beit). § 6 Verfahren 1 Die Opferberatungsstelle informiert die Opferhilfestelle umgehend über die
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632.1 - Steuergesetz
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Privat- vermögen gehören; b) Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen; c) der Vermögensanfall infolge Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung; d) der Vermögensanfall Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Alters- jahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren reali- Besitz der veräussernden Kapitalgesellschaft oder Genos- senschaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung un- ter 10 Prozent, so kann die Ermässigung für jeden folgenden Teilver- äusser
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942.43-1-1.de.pdf
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der FDKG spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vierjahresperiode Antrag. 2 Die Mitglieder der FDKG informieren die Regierung des sie entsendenden Kantons frühzeitig über die bevorstehende Beschlussfassung. des Bundes, SR 152.3) finden keine Anwendung. Die um Gewährung der Akteneinsicht ersuchte Behörde informiert über eine Fristverlängerung oder ihren Entscheid und erlässt auf Verlangen eine Verfügung. 4 Die nationalen Sports, insbesondere für den Nachwuchsleistungssport, für Aus- und Weiterbildung, für die Information sowie für die Verwaltung der Stiftung eingesetzt werden. 3 Im Falle einer Auflösung der Stiftung
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612.14 - Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
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und weiteren Bereichen finanziell zu unterstützen, sollten diese bedrohliche finanzielle Einbussen infolge der Auswirkungen des Coronavirus erleiden. § 2 Umfang 1 Vom Konto 2980.30 (Überschüsse Bewirtschaftung
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632.11 - Verordnung zum Steuergesetz
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Bei einer am Wohnsitz selbstbewohnten Liegenschaft oder einem Teil da- von wird der Marktmietwert infolge dauernder Unternutzung reduziert. Vor- aussetzung ist einerseits ein offensichtliches Missverhältnis n und Unterhalt) ein negatives Ergebnis ergibt. 4 Die Unterhaltspauschale bemisst sich nach dem infolge Unternutzung re- duzierten Eigenmietwert. § 8 Unterhaltsbeiträge als Kapitalleistung 1 Unterhaltsbeiträge folgenden Fäl- len wird sie fällig und ist sofort zahlbar: a) am Tage, an dem die Steuerpflicht infolge dauernden Wegzuges ins Ausland endet; b) mit der Anmeldung zur Löschung einer steuerpflichtigen
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154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung)
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diese Zeitperiode insgesamt kein positiver Arbeitszeitsaldo abgerechnet werden. 5 Abwesenheiten infolge Krankheit, Unfall, Ferien, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder bezahltem Urlaub werden für die
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612.142 - Richtlinien zur Beurteilung von Gesuchen im Kultur-, Sozial- und Bildungsbereich sowie in weiteren Bereichen gemäss der Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung) vom 7. April 2020 (BGS 612.14)
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Gesuchs 1 Gesuche müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Es sind sämtli- che relevanten Informationen anzugeben sowie die im Gesuchsformular ge- forderten Unterlagen einzureichen. 2 Unvollständige