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153.2 - Verordnung betreffend die Organisation und die Zuständigkeiten der Staatsverwaltung des Kantons Zug (Organisationsverordnung, OV)
Ämter: 1. Direktionssekretariat (FDS); 2. Personalamt (PA); 3. Finanzverwaltung (KFV); 4. Amt für Informatik und Organisation (AIO); 5. Steuerverwaltung (STV). 2 Administrativ zugeordnet ist der Finanzdirektion
152.34 - Richtlinien zur Akkreditierung der Medien und Medienschaffenden
Abonnentinnen, Abonnenten 1 Nicht akkreditierte Medien und Medienschaffende erhalten Dokumente und Informationen auf Anfrage. 2 Personen oder Organisationen, die sich für das Geschehen im Kanton Zug interessieren
612.141 - Reglement zur Beurteilung von Gesuchen zu Unterstützungsmassnahmen im Bereich Sport gemäss Verordnung zur Äufnung des Lotteriefonds und des Sportfonds in Folge des Coronavirus (COVID-19-Lotterie- und Sportfondsverordnung)
müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Es sind unauf- gefordert sämtliche relevanten Informationen anzugeben sowie die im Ge- suchformular geforderten Unterlagen einzureichen. 2 Unvollständige
921.15 - Verordnung über die Überwachung und Bekämpfung von schädlichen Organismen
Kanton Zug 921.15 Verordnung über die Überwachung und Bekämpfung von schädlichen Organismen Vom 23. Februar 2021 (Stand 1. Januar 2021) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 104 Abs. 3
414.14 - Reglement über die Maturitätsprüfungen an den kantonalen und an den anerkannten privaten Gymnasien
die Prüfungsnoten als auch die Maturanote. * 3. Durchführung der Prüfungen § 5a * Information 1 Die Schule informiert die kantonale Maturitätskommission sowie die Prü- fungsexpertinnen und -experten r stellen die Aufgaben und lassen diese den Prü- fungsexpertinnen und -experten zusammen mit einer Information zu den Prüfungsanforderungen (z. B. Stoffumfang) sowie zu zulässigen Hilfsmit- teln und weiteren
632.1 - Steuergesetz
Privat- vermögen gehören; b) Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen; c) der Vermögensanfall infolge Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung; d) der Vermögensanfall Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Alters- jahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren reali- Besitz der veräussernden Kapitalgesellschaft oder Genos- senschaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung un- ter 10 Prozent, so kann die Ermässigung für jeden folgenden Teilver- äusser
423.11 - Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Denkmalschutzgesetz, DMSG)
Standortgemeinde nicht zustimmt oder der erstmalige mutmassliche Kantonsbeitrag an die Restaurierung infolge der Unterschutzstellung den vom Regierungsrat festgelegten Betrag übersteigen wird; 1) SR 520.3 2)
332.311 - Personalverordnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Bostadel
- heiten. § 17 Neueinreihung (§ 7 Lohngesetz) 1 Hat sich infolge Veränderung der bisherigen Struktur einer Organisations- einheit oder infolge einer Funktionsveränderung der Schwierigkeitsgrad ei- ner
414.185 - Reglement über die Brückenangebote
Kanton Zug 414.185 Reglement über die Brückenangebote Vom 15. März 2017 (Stand 5. Juni 2021) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über die Berufsbildu
821.11 - Verordnung über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsverordnung, GesV)
weitere Unterlagen einfordern. § 21 Vertretung 1 Bei Abwesenheit der selbstständig tätigen Person infolge Ferien, Krank- heit und dergleichen muss eine Stellvertretung durch eine Person gewährleistet sein

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