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1861.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Budget 2010 Mio. Fr. Strassenbau Spezialfinanzierung 38.2 Stadtbahn 1. Teilergänzung (Bau) 15.3 Informatik Projekte in der gesamten Verwaltung 8.7 Zuger Kantonsspital AG Erhöhung Aktienkapital 8.4 Kantonales aufweisen. So muss Zug für die NFA-Zahlungen an die anderen Kantone gemäss den aktuell vorliegenden Informationen jährlich 12% mehr bezahlen. Dies führt zu einer Zunahme von 217.5 Mio. Franken im Jahr 2010 auf
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1857.2 - Antwort des Regierungsrates
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besorgt über die Raumnot der Hochschule Wirtschaft und bat den Luzerner Regierungsrat um Folgendes: Information des Konkordatsrats über die kurz- bis mittelfristigen Lösungen für den Ausbau der HSLU sowie konkret
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1859.1 - Motionstext
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die verfügte polizeiliche Wegweisung soll keine aufschiebende Wirkung haben. 4. Ermöglichung der Information an Schulbehörden bei Vergehen und Verbrechen von Schülern im ausserschulischen Bereich mit dem
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1859.3a - Beilage 1
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Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat 2008 / 003 Synopse vom 22. Februar 2011 Polizeigesetz vom 30. November 2006 (BGS 512.1) 1984.6 - 13758 Synopse geltende Fassung Formulierungsvorschlag § 16 W
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1859.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Schulbehörden verpflichtet. In der Praxis funktioniere diese Information gut. Der Grund schliesslich, weshalb die Motionsfor- derung nach Information der Schulbehörden nicht im Rahmen der GOG-Beratungen behandelt begangen haben. Mit Ausnahme des Antrags des Regierungsrats, die Motion bezüglich der Forderung nach Information der Schulbehörden nicht erheblich zu er- klären und als erledigt abzuschreiben, gaben die Anträge Regierung zu dieser Motion in der Kommission keinen Anlass zu Diskussionen. Was die Forderung nach Information der Schulbehörden betrifft, gaben die Obergerichtspräsi- dentin und der Leitende Oberstaatsanwalt
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1859.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Schulbehörden bei Vergehen und Verbrechen von Schülerinnen und Schülern im ausserschulischen Bereich informieren kann. Vermummungsverbot Nachdem verschiedene andere Kantone ein Vermummungsverbot an Demonstrationen teilnimmt. Es wäre fraglich, ob wirklich alle Teilnehmenden über die Auflage des Vermummungsverbots informiert werden könnten. Wir beantragen Ihnen deshalb, ei- nem auf Gesetzesstufe verankerten generellen Person oder ihrer Angehörigen erforderlich ist. Des Wei- teren müssen die Vormundschaftsbehörden informiert werden, falls bei unmündigen Beschul- digten weitere vormundschaftliche Massnahmen nach Meinung
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1861.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1861.2 Laufnummer 13235 Finanzplan 2010 – 2013 Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission vom 5. November 2009 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herre
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1861.1b - Beilage 2
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5020 Finanzverwaltung -878'203.15 -388'809.20 -70'000.00 - - - 500'000.00 80'000.00 5050 Amt für Informatik und Organisation 2'594'411.18 3'018'054.43 5'140'000.00 4'220'000.00 2'490'000.00 1'830'000.00
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1861.1c - Beilage 3
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Regierungsrat Beilage zum Finanzplan 2010 - 2013 * Dasjenige Jahr, in dem der Regierungsrat dem Kantonsrat Bericht und Antrag unterbreitet. Schwerpunktgeschäfte des Kantonsrates für die Jahre 2010 und
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1699.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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qualifizieren. Somit ist der Arbeitgebende zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmende infolge Feu- erwehrdienstes seiner Arbeit fernbleibt (Art. 324a Abs. 1 OR). Beim freiwilligen Feuerwehr-