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1698.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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durch Regierungsrat, Kantonsrat und Verwaltung in Anspruch genommen werden. Dieser optimale Informationsfluss erlaubt eine hohe Effizienz und Effektivität. Die Gefahr des Kooperationsmodells besteht in Prozess formell kaum ein Problem. In extremis könnte allerdings ein manipulativer Umgang mit Informationen zu einer ungewollten Machtsituation des Landschreibers führen. Das Trennmodell löst die oben genannten
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1741.1 - Postulatstext
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Laufnummer 12895 Postulat der CVP-Fraktion betreffend die Durchführung einer nachhaltigen Informationsoffensive im Bereich der digitalen und audio-visuellen Medien vom 27. Oktober 2008 Die CVP-Fraktion 2008 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, 1. eine nachhaltige Informationsoffensive durchzuführen, welche die Kompetenz von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern im Umgang mit digitalen Medien und deren Chancen und Gefahren fördert; 2. diese Informationsoffensive in den Zusammenhang zu den bereits bestehenden Bemü- hungen der Gemeinden, der Schulen und
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1809.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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musbüro im Bahnhof Zug verfügt, sondern zudem zahlreiche Dienstleistungen und Angebote sowie Informationen für die einheimische Bevölkerung und den Geschäftstourismus organisiert, zur Verfügung stellt
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1807.2 - Antwort des Regierungsrates
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Untersuchung dieser Frage zu beteiligen? Nachdem wir wiederholt auf das Fehlen ausreichender Informationsgrundlagen hingewiesen haben, wäre eine Untersuchung zu diesem Thema wünschenswert. Ein entsprechendes schiebt. 1807.2 - 13181 Seite 5/5 Gleichwohl ist anzuerkennen, dass eine ausgewogene Aufklärung und Information von grosser Bedeutung wäre. Doch auch hier stellt sich das Problem der dürftigen Faktenlage in
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1807.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 1807.1 Laufnummer 13057 Interpellation von Eusebius Spescha und Vroni Straub-Müller betreffend Kaiserschnittrate in Zuger Spitälern vom 6. April 2009 Kantonsrat Eusebius Spescha und Kanton
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1830.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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um Landwirtschaftsland. Die betroffene Grundeigentümerschaft wurde über das Projekt frühzeitig informiert und in die Projektierung miteinbezogen. Die Zustimmungen aller Betroffenen sind vorhanden. V. Umwelt Zeitraum 2000 bis 2005 um durchschnittlich 4 % pro Jahr zugenommen. Die Ebertswiler- strasse wird infolge des Entsorgungszentrums Tännlimoos und des Durchgangsverkehrs Richtung Kanton Zürich sehr stark von
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1829.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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hin, dass gleichzeitig die Lärmsa- nierung der Chamerstrasse erfolge. Auf Anfrage der Stawiko informierte uns der Baudirektor, dass die diesbezüglichen Kosten ebenfalls dem Rahmenkredit Strassenbau belastet
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1887.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und die Wirkungen (Output) verfolgt werden. Das Controlling gewährleistet den regelmässigen Informationsaustausch zwischen der finanzie- renden Stelle (Kanton) und der leistungserbringenden Organisation (soziale an das Leistungsangebot, Fachpersonal, die Infrastruktur, Rechnungslegung, Aufnahmebedingungen, Information über Rechte und Pflichten von Betroffenen und Angehörigen, Wahrung der Persönlichkeitsrechte, Kanton Zug, die aufgrund ihrer körper- lichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder aber auch infolge sozialer oder familiä- rer Umstände für ihre alltägliche Lebensbewältigung einer besonderen Betreuung
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1886.21 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2010
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Interessen des Be- troffenen entgegenstehen. 5. Abschnitt Information der Öffentlichkeit § 95 Allgemeine Informationspflicht 1 Das Obergericht informiert die Öffentlichkeit in geeigneter Weise und aktuell über den Leitenden Oberstaatsanwalt. § 69 Informationstechnologie 1 Der Regierungsrat stellt die genügendeAusstattung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft mit Informatik und Mitteln der Telekommunikation si- 3. Abschnitt Informationsaustausch im Rahmen des Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen mit Schengen-Staaten § 92 1 Der vereinfachte Informationsaustausch mit Schengen
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1886.13 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Interessen des Be- troffenen entgegenstehen. 5. Abschnitt Information der Öffentlichkeit § 95 Allgemeine Informationspflicht 1 Das Obergericht informiert die Öffentlichkeit in geeigneter Weise und aktuell über den Leitenden Oberstaatsanwalt. § 69 Informationstechnologie 1 Der Regierungsrat stellt die genügendeAusstattung der Gerichte und der Staatsanwaltschaft mit Informatik und Mitteln der Telekommunikation si- 3. Abschnitt Informationsaustausch im Rahmen des Rahmenbeschlusses über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen mit Schengen-Staaten § 92 1 Der vereinfachte Informationsaustausch mit Schengen