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1892.2 - Antrag des Regierungsrates
n Abrufverfahren unentgeltlich bekannt. 3 Personendaten dürfen nur in einem gesicherten informationstechnischen Umfeld elektronisch übermittelt und bearbeitet werden. 4 Bei einem Wohnsitzwechsel in einen omman- danten schriftlich ermächtigen, Registerauszüge, Referenzen und personen- bezogene Informationsberichte einzuholen. Die Kosten gehen zu Lasten des Zivilschutzes. § 5 Massnahme bei Störung von Diensten
1892.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
gesetzgebung verlangt zudem, dass Personendaten nur in einem entspre- chend gesicherten informationstechnischen Umfeld elektronisch übermittelt und bearbeitet werden können. Verlegt eine zivilschutzdi Zivilschutz und Militär über eine Wiederzulassung entscheiden kann, soll es einen poli- zeilichen Informationsbericht einverlangen dürfen. § 10 Aufgaben der Zivilschutzkommandantin oder des Zivilschutzkommandanten
1908.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Rabatts kommen, wird die Sicherheitsdirektion frühzeitig alle Steuerpflichtigen mit einem Informationsschreiben bedienen und sie auf die Rabattmöglichkeit gemäss Übergangsrecht (§ 19bis) hinweisen. 84 vom ViaCar. Das Amt für Informatik des Kantons Aargau ent- wickelte das Steuerberechnungsmodul ViaCar. Die Entwicklungsabteilung ViaCar wird im Laufe des Jahres 2010 aus dem Amt für Informatik ausgelagert und
1915.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
(Stawiko) hat die Vorlage Nr. 1915.2 - 13350 an der Sitzung vom 8. Juli 2010 beraten. Für zusätzliche Informationen stand uns Baudirektor Heinz Tännler zur Verfügung. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: 1.
1923.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Daneben gebe es wöchentl i- che Sitzungen mit allen Amtsleitern. Natürlich könne man sagen, der Informationsfluss sei eine Selbstverständlichkeit. Aber dies habe im Falle des damaligen Amtes für Straf- und Motion der erwei- terten Justizprüfungskommission vom 29. Mai 2009 betreffend Verankerung Informationspflicht Generalsekretär, Generalsekretärin (Vorlage Nr. 1923.1 - 13371) als erledigt abzuschreiben rtung der verantwortlichen Führungspersonen plädiert. Ein Kommissionsmitglied führte aus, die Information zwischen den einzelnen En t- scheidungsträgern sei im Grunde eine Selbstverständlichkeit . Es habe
1924.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Mit- glied des Regierungsrates die nötigen Informationen weiterzugeben. Der Regierungsrat betont indessen, dass der Inhalt einer solchen Norm – der Informationsfluss bzw. die Kommunikation – zur ohnehin engen kurzen Intervallen stattfindende Koordinationssitzungen oder «Rapporte» ist ein sachdienlicher Informationsaustausch undenk- bar. Letztlich wird aber mit der von der Erweiterten Justizprüfungskommission geforderten ist, bei Ausfall der/des Direk- tionsvorstehers/in dem stv. Regierungsratsmitglied die nötigen Informationen weiter- zugeben (Motion) (Vorlage 1923); 3. Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung
1925.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Mit- glied des Regierungsrates die nötigen Informationen weiterzugeben. Der Regierungsrat betont indessen, dass der Inhalt einer solchen Norm – der Informationsfluss bzw. die Kommunikation – zur ohnehin engen kurzen Intervallen stattfindende Koordinationssitzungen oder «Rapporte» ist ein sachdienlicher Informationsaustausch undenk- bar. Letztlich wird aber mit der von der Erweiterten Justizprüfungskommission geforderten ist, bei Ausfall der/des Direk- tionsvorstehers/in dem stv. Regierungsratsmitglied die nötigen Informationen weiter- zugeben (Motion) (Vorlage 1923); 3. Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Einführung
1938.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
al zu erfassen, sind als wesentliche Fak- toren die Personal-, Infrastruktur-, Technik- und Informatikkosten sowie der Aufwand für die Mobilität zu betrachten. Vorliegend wird von den im Jahr 2009 abg Die Zuger Polizei hat in den letzten Jahren Massnahmen ergriffen, um durch den Einsatz von Informatikmitteln die zeitlichen Beanspruchung für schriftliche Aufwendungen zu reduzieren. Es wird diesbezüglich und Nebenkosten auf. Im Jahr 2009 belastete ihn dies mit insgesamt 770'000 Franken. • Technik und Informatik Die einzelnen Polizeidienststellen weisen spezielle Systeme für die Informatik, Telefonie, Sicherheit
1938.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Schulbehörden verpflichtet. In der Praxis funktioniere diese Information gut. Der Grund schliesslich, weshalb die Motionsfor- derung nach Information der Schulbehörden nicht im Rahmen der GOG-Beratungen behandelt begangen haben. Mit Ausnahme des Antrags des Regierungsrats, die Motion bezüglich der Forderung nach Information der Schulbehörden nicht erheblich zu er- klären und als erledigt abzuschreiben, gaben die Anträge Regierung zu dieser Motion in der Kommission keinen Anlass zu Diskussionen. Was die Forderung nach Information der Schulbehörden betrifft, gaben die Obergerichtspräsi- dentin und der Leitende Oberstaatsanwalt
1938.1 - Motionstext
zeichner haben am 6. Mai 2010 folgende Motion eingereicht: An der Medienorientierung vom 6. Mai 2010 informierte die Stadt Zug über den Bericht zur Si- cherheit im öffentlichen Raum. Dem Bericht kann entnommen

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