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1896.1 - Interpellationstext
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der Zuger Kantonalbank kritisiert. Die Alternative Grüne Fraktion will von der Regierung mehr Informationen darüber, welche Per- sonen mit welchem Einkommen und Vermögen nach Zug kommen und welche gehen
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1918.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nach Grad der erforderlichen Sachkenntnis der staatlichen Leistung und Nutzung der Infrastruktur, Informatik etc. Bezüglich des Höchstsatzes von 300 Franken gilt es festzuhalten, dass viele Gemeinden, vor
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1917.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1917.4 Laufnummer 13512 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Übernahme des Bundesanteils am Werkhof Hinterberg, Steinhausen Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommissi
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1945.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Schulbehörden verpflichtet. In der Praxis funktioniere diese Information gut. Der Grund schliesslich, weshalb die Motionsfor- derung nach Information der Schulbehörden nicht im Rahmen der GOG-Beratungen behandelt begangen haben. Mit Ausnahme des Antrags des Regierungsrats, die Motion bezüglich der Forderung nach Information der Schulbehörden nicht erheblich zu er- klären und als erledigt abzuschreiben, gaben die Anträge Regierung zu dieser Motion in der Kommission keinen Anlass zu Diskussionen. Was die Forderung nach Information der Schulbehörden betrifft, gaben die Obergerichtspräsi- dentin und der Leitende Oberstaatsanwalt
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1946.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Sehr geehrte Damen und Herren Die Kommission hat die Vorlage am 20. August 2010 beraten. Zuerst informierten Daniel Suter, Direktor des Verkehrshauses der Schweiz (VHS) und Bruno R. Waser, Verwaltungsratsdele-
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1945.3a - Beilage 1
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Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat 2008 / 003 Synopse vom 22. Februar 2011 Polizeigesetz vom 30. November 2006 (BGS 512.1) 1984.6 - 13758 Synopse geltende Fassung Formulierungsvorschlag § 16 W
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1957.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Mai 2011
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die Aufsicht über die Einhaltung der Vereinbarung aus. 3. Betrieb und Datenschutz Art. 6 Informationsaustausch 1 Die beteiligten Kantone sind ermächtigt, die unter Artikel 3 und 4 bezeichneten Daten gemäss tariat der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizei- direktorinnen und -direktoren (KKJPD) informiert die Bundeskanzlei über die vorliegende Vereinbarung. Das Verfahren richtet sich nach Artikel 27 Zusammenhänge beziehungsweise Tat-Tat-Zusammenhänge) bildet. Es dient dazu, deliktsspezifische Informationen sprachunabhängig auswertbar zu ma- chen. Art. 3 Anwendungsbereich 1 ViCLAS kommt zur Anwendung
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1959.2 - Antwort des Regierungsrates
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von der Zu- ger auf die Luzerner Seite in den Weiler Böschenrot beschäftigt. 3. Zur umfassenden Information fand Anfang Januar 2010 eine Sitzung statt. Anwesend wa- ren Fachstellen des Kantons, eine Vertretung Umweltschutzverbände der Orientierung über das Projekt. Im Rahmen der Projektorganisation wurde der Information der Bevölkerung seitens der Gemeinden und der Novartis AG grosses Gewicht beigemessen. Das Projekt
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1959.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 1959.1 Laufnummer 13487 Interpellation von Hanni Schriber-Neiger betreffend Ausbildungszentrum Novartis, Landgut Aabach Risch vom 7. Juli 2010 Kantonsrätin Hanni Schriber-Neiger, Risch, ha
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1973.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. Sie ist eine anerkannte Non-Profit-Organisation. Für weitere Informationen siehe www.hopitalalbertschweitzer.org www.medicusmundi.ch Das Hôpital Albert Schweitzer Haiti