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1973.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1973.3 Laufnummer 13605 Kantonsratsbeschluss betreffend Entwicklungshilfe nach der Erdbebenkatastrophe in Haiti vom Januar 2010 Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 4. No
1984.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Schulbehörden verpflichtet. In der Praxis funktioniere diese Information gut. Der Grund schliesslich, weshalb die Motionsfor- derung nach Information der Schulbehörden nicht im Rahmen der GOG-Beratungen behandelt begangen haben. Mit Ausnahme des Antrags des Regierungsrats, die Motion bezüglich der Forderung nach Information der Schulbehörden nicht erheblich zu er- klären und als erledigt abzuschreiben, gaben die Anträge Regierung zu dieser Motion in der Kommission keinen Anlass zu Diskussionen. Was die Forderung nach Information der Schulbehörden betrifft, gaben die Obergerichtspräsi- dentin und der Leitende Oberstaatsanwalt
1984.04a - Beilage 1
Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat 2008 / 003 Synopse vom 22. Februar 2011 Polizeigesetz vom 30. November 2006 (BGS 512.1) 1984.6 - 13758 Synopse geltende Fassung Formulierungsvorschlag § 16 W
1984.06 - Antrag des Regierungsrates
zu vereiteln versucht. 2 Die Polizei ordnet die Wegweisung und/oder Fernhaltung mündlich an. Sie informiert die betroffene Person über a) die Gründe und die Dauer der Massnahme; b) den räumlichen Bereich
1991.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Vorlage Nr. 1991.3 Laufnummer 13719 Kantonsratsbeschluss über die Auflösung des Konkordats betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft Bericht und Antrag der Konkordatskommission vom 1
1991.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kanton Zug dort weiterhin ausgebildet werden. Die Stawiko vermisst im Bericht des Regierungsrates Informationen zu den effektiven finanziel- len Auswirkungen. Wir danken der Konkordatskommission, dass sie dazu
2002.3a - Synoptische Darstellung
e Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäfts- jahren realisierten Besitz der veräussern- den Kapitalgesellschaft oder Genossen- schaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung unter 10%, so kann die Ermässigung für jeden folgenden Teilver- äusserungsgewinn
2002.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
beraten, nachdem wir bereits am 14. April 2011 von der Finanzdirektion über die Gesetzesvorlage informiert worden sind. Finanzdirektor Peter Hegglin und Guido Jud, Lei- ter der Steuerverwaltung, standen 8 Auswirkungen für die Gemeinden: ca. 80% der obigen kantonalen Zahlen * Sofortige Auswirkungen infolge der Begehren um Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen 2012 ** Annahme: Steuertarif: Teuerung 1% rot = Ausfälle sind grösser als gemäss Antrag RR 5. Mai 2011 / StV blau = korrigierte Ausfälle infolge Kapitaleinlageprinzip Beilage zu Stawiko- Bericht 2002.5 - 13755
2002.9 - Volksabstimmung am 27. November 2011 (Behördenreferendum)
Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Al- tersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität defini- tiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten Besitz der veräussernden Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung unter 10 Prozent, so kann die Ermässigung für jeden folgenden Teilveräusserungsgewinn
2002.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Al- tersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität defini- tiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten Besitz der veräussernden Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung unter 10 Prozent, so kann die Ermässigung für jeden folgenden Teilveräusserungsgewinn

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