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1957.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1957.5 Laufnummer 13616 Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung (bzw. Konkordat) über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklär
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1985.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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der Ansicht, dass die KLR – insbesondere die Kostenträgerrechnung – wichtige führungsrelevante Informationen liefert und grundsätzlich in allen Verwaltungseinheiten einge- führt werden sollte. Gut begründete
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1986.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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unseren Bericht wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Eintretensdebatte 3. Detailberatung 4. Zusätzliche Informationen 5. Stellungnahme und Antrag 1. Ausgangslage Der vom Kantonsrat am 29. Oktober 2009 genehmigte darüber hinausgehende Subventionierung sei der Kanton jedoch nicht zuständig. Zudem lägen keine Informationen zu einer zukünftigen Strategie des Regierungsrates vor. − Schon die seinerzeitige Vorlage sei und der Wirksamkeit gemäss § 2 des Finanzhaushaltgesetzes zuwiderlaufen würde. 4. Zusätzliche Informationen Die vorberatende Kommission zitiert auf Seite 3 ihres Berichtes den Baudirektor, wonach eine erneute
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2002.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verlustscheinbewirtschaftung von den Ämtern und Gerichten an die Steuerverwaltung über? − Welche Informationsrechte und -pflichten bestehen bei der erstmaligen und bei der laufen- den Übernahme der Verlustscheine nsgewinnen bei Aufgaben der selbständigen Erwerbstätigkeit nach vollendetem 55. Altersjahr oder infolge Invalidität; Bewertung von Wertpapieren im Geschäftsvermögen zum Buchwert. Gewisse Änderungen müssen innen bei Aufgabe der selbständi- gen Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder infolge Invalidität sind, mit Aus- nahme der Alternative – Die Grünen, alle Vernehmlassungsteilnehmenden
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2002.1c - Beilage 3
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Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Al- tersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität defi- nitiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjah- § Titel Besitz der veräussernden Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung unter 10%, so kann die Er- mässigung für jeden folgenden Teilveräusserungsgewinn
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2002.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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10/12 2002.3 - 13750 Zu Beginn der 3. Kommissionssitzung informierte die Finanzdirektion, dass sie die Minderein- nahmen für den Kanton infolge zwingender Anpassungen an das Unternehmenssteuerre- formgesetz
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2002.2 - Antrag des Regierungsrates
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Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Al- tersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität defini- tiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten Besitz der veräussernden Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft war; fällt die Beteiligungsquote infolge Teilveräusserung unter 10 Prozent, so kann die Ermässigung für jeden folgenden Teilveräusserungsgewinn
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2002.1a - Beilage 1
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7 Auswirkungen für die Gemeinden: ca. 80% der obigen kantonalen Zahlen * Sofortige Auswirkungen infolge der Begehren um Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen 2012 ** Annahme: Steuertarif: Teuerung
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2037.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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stellte die Gesundheitsdirektion die Vorlage zudem den interessierten Kreisen vor. Die Informationsveranstaltung war mit rund 60 Teilnehmenden aus Parteien, Ge- meinden und inner- und ausserkantonalen
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2037.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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umfassend und detailliert. Im Bericht der Kommission für das Gesundheitswesen finden sich ergänzende Informationen zu denjenigen Paragraphen, die dort zu Diskussionen führten. Die Kommission ist einstimmig auf bundesrechtlichen Vorgaben auf kantonaler Ebene umgesetzt werden müssen. Gemäss den uns vorliegenden Informationen der Gesundheitsdirektion wird sich aus Sicht des Kantons der Aufwand wie folgt verändern: Seite