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1947.2 - Antwort des Regierungsrates
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Art. 24a Abs. 8 BWIS und Art. 10 der Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen und Informationssysteme des Bundesamtes für Polizei vom 4. Dezember 2009 [SR 120.52]). 1947.2 - 13585 Seite 7/8 Frage Polizeikorps der Gastmannschaften, dem Sicherheits- dienst des EVZ und der Gastmannschaft ein Informationsaustausch statt. Dabei wurden die aktuelle Lage und das Gefahrenpotenzial beurteilt und daraus die
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1948.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1948.5 Laufnummer 13567 1. Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine Lorzenaufweitung, Gemeinde Baar 2. Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für den Bau einer Kiesinsel
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1978.2 - Antrag des Obergerichts
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Ihnen zusätzlich übertragen worden sind. § 16 Informatikkoordinatorin bzw. Informatikkoordinator Die Informatikkoordinatorin bzw. der Informatikkoordinator bereitet alle Informatikgeschäfte in der Zivil- bzw. dem Generalsekretär; b) den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern; c) der Informatikkoordinatorin bzw. dem Informatikkoordinator; d) den Rechnungsführerinnen und Rechnungsführern (Gerichtskasse); Zivil- und Strafrechtspflege vor. Die weiteren Aufgaben richten sich nach der Informatikverordnung des Regierungsrats1). § 17 Gerichtskasse 1 Die Rechnungsführerinnen und Rechnungsführer haben insbesondere
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1978.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Bestimmung wurden nur geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen. § 16 Informatikkoordinatorin bzw. Informatikkoordinator Lediglich die Bezeichnung dieser Funktion wird geändert und der neuen Bezeichnung
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1984.09 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 1984.9/2005.4 Laufnummer 13810 Änderung des Gesetzes über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz) Änderung des Polizeigesetzes Änderung des Polizeistrafgesetzes Änderung
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1984.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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zu vereiteln versucht. 2 Die Polizei ordnet die Wegweisung und/oder Fernhaltung mündlich an. Sie informiert die betroffene Person über a) die Gründe und die Dauer der Massnahme; b) den räumlichen Bereich
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1984.16 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
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zu vereiteln versucht. 2 Die Polizei ordnet die Wegweisung und/oder Fernhaltung mündlich an. Sie informiert die betroffene Person über a) die Gründe und die Dauer der Massnahme; b) den räumlichen Bereich
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1989.2 - Antwort des Regierungsrates
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die allein auf "muslimische" Frauen und Mädchen zugeschnitten sind. Eine "muslimspezifische" Informationspraxis wäre auch zum Scheitern verurteilt, da "muslimisch" bekanntlich nichts mit einer Sprache, einer
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1987.1a - Beilage 1
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r Vroni, Hebamme Stolzengrabenstrasse 59, 6317 Oberwil Gersau SZ CSP 2007 1957 Stuber Martin, Informatiker Göblistrasse 16, 6300 Zug Basel ALG 2003 1961 Thalmann Silvia, Personalfachfrau; Fachfrau Finanz-
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2008.2 - Antwort des Regierungsrates
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beraten und einstimmig gutgeheissen. Am 30. August 2011 erfolgte eine Medienkonferenz und eine Information der interessierten Kreise über die Neupositionierung der GZA AG. Gleichzeitig hat der Regierungsrat