Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

8440 Inhalte gefunden
1947.2 - Antwort des Regierungsrates
Art. 24a Abs. 8 BWIS und Art. 10 der Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen und Informationssysteme des Bundesamtes für Polizei vom 4. Dezember 2009 [SR 120.52]). 1947.2 - 13585 Seite 7/8 Frage Polizeikorps der Gastmannschaften, dem Sicherheits- dienst des EVZ und der Gastmannschaft ein Informationsaustausch statt. Dabei wurden die aktuelle Lage und das Gefahrenpotenzial beurteilt und daraus die
1948.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1948.5 Laufnummer 13567 1. Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine Lorzenaufweitung, Gemeinde Baar 2. Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für den Bau einer Kiesinsel
1978.2 - Antrag des Obergerichts
Ihnen zusätzlich übertragen worden sind. § 16 Informatikkoordinatorin bzw. Informatikkoordinator Die Informatikkoordinatorin bzw. der Informatikkoordinator bereitet alle Informatikgeschäfte in der Zivil- bzw. dem Generalsekretär; b) den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern; c) der Informatikkoordinatorin bzw. dem Informatikkoordinator; d) den Rechnungsführerinnen und Rechnungsführern (Gerichtskasse); Zivil- und Strafrechtspflege vor. Die weiteren Aufgaben richten sich nach der Informatikverordnung des Regierungsrats1). § 17 Gerichtskasse 1 Die Rechnungsführerinnen und Rechnungsführer haben insbesondere
1978.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Bestimmung wurden nur geringfügige redaktionelle Änderungen vorgenommen. § 16 Informatikkoordinatorin bzw. Informatikkoordinator Lediglich die Bezeichnung dieser Funktion wird geändert und der neuen Bezeichnung
1984.09 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1984.9/2005.4 Laufnummer 13810 Änderung des Gesetzes über die Organisation der Polizei (Polizei-Organisationsgesetz) Änderung des Polizeigesetzes Änderung des Polizeistrafgesetzes Änderung
1984.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
zu vereiteln versucht. 2 Die Polizei ordnet die Wegweisung und/oder Fernhaltung mündlich an. Sie informiert die betroffene Person über a) die Gründe und die Dauer der Massnahme; b) den räumlichen Bereich
1984.16 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Dezember 2011
zu vereiteln versucht. 2 Die Polizei ordnet die Wegweisung und/oder Fernhaltung mündlich an. Sie informiert die betroffene Person über a) die Gründe und die Dauer der Massnahme; b) den räumlichen Bereich
1989.2 - Antwort des Regierungsrates
die allein auf "muslimische" Frauen und Mädchen zugeschnitten sind. Eine "muslimspezifische" Informationspraxis wäre auch zum Scheitern verurteilt, da "muslimisch" bekanntlich nichts mit einer Sprache, einer
1987.1a - Beilage 1
r Vroni, Hebamme Stolzengrabenstrasse 59, 6317 Oberwil Gersau SZ CSP 2007 1957 Stuber Martin, Informatiker Göblistrasse 16, 6300 Zug Basel ALG 2003 1961 Thalmann Silvia, Personalfachfrau; Fachfrau Finanz-
2008.2 - Antwort des Regierungsrates
beraten und einstimmig gutgeheissen. Am 30. August 2011 erfolgte eine Medienkonferenz und eine Information der interessierten Kreise über die Neupositionierung der GZA AG. Gleichzeitig hat der Regierungsrat

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch