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2059.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2059.4 Laufnummer 13877 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Kantonsstrasse F, Alte Stein- hauser- / Hinterbergstrasse, Teilstrecke Knoten Alpenbli
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2064.2 - Antwort des Regierungsrates
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zur Verfügung, das ab 2012 greifen wird. Zusammen mit der Beratung der Land- wirtschaft und der Information durch die zuständigen Fachstellen des Kantons werden sich weitere Verbesserungen einstellen. Die bräunliche Färbung aufweisen und sich auf der Gewässersohle abla- gern. Werden diese Stoffe z.B. infolge von Regenereignissen aufgewirbelt, so entsteht ebenfalls eine Schaumbildung. Eine unnatürliche S sind fi- nanziell gewichtig und brauchen Zeit. Das Ziel wird beharrlich verfolgt. 5. Gibt es Informationen über die Düngung und Bewirtschaftung im Einzugsgebiet der Obe- ren Lorze? Die landwirtschaftliche
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2064.1 - Interpellationstext
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die Belastung des Wassers der Oberen Lorze an Nähr- und Schadstoffen zu reduzieren? 5. Gibt es Informationen über die Düngung und Bewirtschaftung im Einzugsgebiet der Oberen Lorze? 6. Wird der vom Dünger
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2066.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2066.4 Laufnummer 13909 Kantonsratsbeschluss betreffend zweiten Rahmenkredit zur Förderung von Massnahmen für geringeren Ener- giebedarf "KRB Energiebeiträge II" Bericht und Antrag der Sta
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2068.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Grund- buch als Informationssystem vorgesehen, die Idee war mit den papierenen Grundlagen aber nicht effizient umsetzbar. Die Informatik ermöglicht es nun, den enormen Informationsumfang zu ordnen sowie und technische Anforderungen Das kantonale Recht bestimmt, wie die Realität vor Ort in die Informatikumgebung eingebaut wird. Es hat Vorgaben zu machen, etwa über das geodätische Bezugssystem und den Bezugs- Aufgrund seiner grossen Bedeutung wird der Grundsatz in § 9 ausdrücklich erwähnt. Schranken des Informationszugangs ergeben sich im Einzelfall aus verschiedenen rechtlich geschützten Bereichen (etwa aus dem
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2068.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Da die Vermessung seit den neunziger Jahren, ergänzend zum bestehenden Auftrag, umfas- sende Informationen zu sammeln und geo-referenziert aufzuarbeiten hat, erachtet es die Kommission als angezeigt, die im Gesetz eine Möglichkeit eingeräumt werden soll, damit sie sich gegen die Bekanntgabe dieser Informationen im Internet wehren können. Andere Kommissionsmitglieder wiederum erachten eine solche Regelung für die Regelung dieses Anliegens ist und die Regelung - soweit es um eigentliche Grundbuch- informationen geht - nicht eher im EG ZGB untergebracht werden müsste. Es wurde folgender Antrag gestellt: Antrag:
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2068.3a - Beilage
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behoben. § 30 Genehmigungsverfahren 1 Dem Genehmigungsverfahren unterliegen Veränderungen der Informationsebene Liegen- schaften nach Art. 6 der Verordnung über die amtliche Vermessung, die nicht Gegenstand Kan- tons einheitlich zu erfassen und nachzu- führen, b) Geobasisdaten im Rahmen des Geo- Informationssystems Zug zu verwalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu ma- chen, c) die Zusammenarbeit beim oder Geobasis- daten. c) GIS Zug: Geographisches Informations- system des Kantons Zug. Mit Informatikmitteln geführtes Informations- system für die Bewirtschaftung der Geodaten und der Geobasisdaten. d)
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2068.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kantons Zug. Mit Informatikmitteln geführtes Informationssystem für die Bewirtschaftung der Geodaten und der Geobasisdaten. d) Geobasisdaten: Geodaten, die einen sachlich plausiblen Bezug zu einer Rechts Mittels Informatik in elektronischer Form gespeicherte Daten. b) Bewirtschaften: Erheben, Nachführen und Verwalten von Geodaten oder Geobasisdaten. c) GIS Zug: Geographisches Informationssystem des Kantons Das GIS Zug kann mit anderen Informationssystemen verknüpft werden. 2 Geobasisdaten, die der Kanton aufgrund des eidgenössischen Rechts in speziellen Informationssystemen betreiben muss, oder die Dritte
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2068.2 - Antrag des Regierungsrates
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Kantons Zug. Mit Informatikmitteln geführtes Informationssystem für die Bewirtschaftung der Geodaten und der Geobasisdaten. d) Geobasisdaten: Geodaten, die einen sachlich plausiblen Bezug zu einer Rechts Mittels Informatik in elektronischer Form gespeicherte Daten. b) Bewirtschaften: Erheben, Nachführen und Verwalten von Geodaten oder Geobasisdaten. c) GIS Zug: Geographisches Informationssystem des Kantons Das GIS Zug kann mit anderen Informationssystemen verknüpft werden. 2 Geobasisdaten, die der Kanton aufgrund des eidgenössischen Rechts in speziellen Informationssystemen betreiben muss, oder die Dritte
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2068.6 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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Vorlage Nr. 2068.6 Laufnummer 14006 Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG) Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung vom 6. März 2012 Sehr geehrte Frau Präsidentin S