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2527.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Leistungsauftrag 2016–2019 definiert die Leistungen der Hochschu- le Luzern, welche mit dem Departement Informatik und dem Bereich Finance inkl. dem Institut für Finanzdienstleistungen einen wichtigen Standort Leistungsauftrag 2016–2019 definiert die Leistungen der Hochschule Luzern, welche mit dem Departement Informatik und dem Bereich Finance inkl. dem Institut für Finanzdienstlei s- tungen einen wichtigen Standort im Jahr 2019. Ein wesentlicher Teil dieses Anstiegs ist auf den Aufbau eines neuen Departements Informatik mit Standort Kan- ton Zug zurückzuführen. Diese Steigerung widerspiegelt die Attraktivität der
2527.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
voll & 5 Monate Dept. Informatik 3) Planjahr 2017 inkl. Standortvorleistung IFZ voll & Dept. Informatik voll 4) Planjahr 2018 inkl. Standortvorleistung IFZ voll & Dept. Informatik voll 5) Planjahr 2019 2019 inkl. Standortvorleistung IFZ voll & Dept. Informatik voll & 5 Monate Finance 6) Planjahr 2020 inkl. Standortvorleistung IFZ voll & Dept. Informatik voll & Finance voll (Vollausbau) 7) Budgeterhöhung folgenden Informationen, die dem Be- richt Nr. 2489.4 - 14949 betreffend Aufbaukosten des Departements Informatik entnommen sind. Damals wurden die Kosten des Leistungsauftrags, die beim Amt für Berufsbildung
2535.1 - Antwort des Regierungsrats
2016–2019 soll er 1,5 % betragen. 2535.1 - 14979 Seite 3/3 ne wird demnach von der Erhöhung der Dotation infolge des Alpha-Faktors gleich wieder kom- pensiert. Im Übrigen wird auf den Bericht und Antrag des Re
2543.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
die zum Entzug des Anwaltspatents oder der Titelführung gemäss Absätzen 2 und 3 führen können, informiert zu werden. Sodann ist es durch- aus denkbar, dass gemeindliche Behördenmitglieder oder Angestellte
2547.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
stärkeren Medikamenten ist dann lebens- notwendig, wenn Patientinnen oder Patienten, die sich z. B. infolge Drogen- oder Medikamen- tenmissbrauchs in einem hypererregten Zustand befinden, aggressiv sind, laut
2547.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
November 2013 sämtliche diesbezüglichen Aufwendungen und Erträge abgelehnt. Es lagen zu wenige Informationen vor, um sich zu einer allfälligen Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit dieses Vorhabens zu äussern der korrekten Auszahlungen ist nicht zu unterschätzen. Der Stawiko liegen diesbezüg- lich keine Informationen vor, sie stellt aber die kritische Frage, ob hier das Nutzen- und Kostenverhältnis gerechtfertigt
2547.4a - Beilage Synopse
(ID 1140) Spezial-Synopse Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG) Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 1. September 2015; Vorlage Nr. 254
2547.3a - Beilage Synopse
(ID 1140) Spezial-Synopse Teilrevision Gesundheitsgesetz Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates vom 1. September 2015 (Vorlage 2547.2 - 15011) [M10K1] Änderungsanträge der Kommission Gesundh
2547.2 - Antrag des Regierungsrats
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1140) [M09] Antrag des Regierungsrates vom 1. September 2015 (Vorlage 2547.2 - 15011) Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG) Änderung
2553.8 - Ergebnis der 2. Lesung im Kantonsrat
benutzbar sind, werden zum Abbruchwert versichert. 4 Hat sich der Wert des versicherten Gebäudes infolge Teilschadens wesent- lich vermindert, wird der Versicherungswert verhältnismässig herabgesetzt. § unterhalb des Mindestwerts gemäss § 13 Abs. 3 dieses Gesetzes liegt; b) bei bestehenden Gebäuden infolge von Um- und Erneuerungsbauten bis zu einem Mehrwert von 20 Prozent des Neuwerts, jedoch höchs- tens

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