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2527.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Leistungsauftrag 2016–2019 definiert die Leistungen der Hochschu- le Luzern, welche mit dem Departement Informatik und dem Bereich Finance inkl. dem Institut für Finanzdienstleistungen einen wichtigen Standort Leistungsauftrag 2016–2019 definiert die Leistungen der Hochschule Luzern, welche mit dem Departement Informatik und dem Bereich Finance inkl. dem Institut für Finanzdienstlei s- tungen einen wichtigen Standort im Jahr 2019. Ein wesentlicher Teil dieses Anstiegs ist auf den Aufbau eines neuen Departements Informatik mit Standort Kan- ton Zug zurückzuführen. Diese Steigerung widerspiegelt die Attraktivität der
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2527.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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voll & 5 Monate Dept. Informatik 3) Planjahr 2017 inkl. Standortvorleistung IFZ voll & Dept. Informatik voll 4) Planjahr 2018 inkl. Standortvorleistung IFZ voll & Dept. Informatik voll 5) Planjahr 2019 2019 inkl. Standortvorleistung IFZ voll & Dept. Informatik voll & 5 Monate Finance 6) Planjahr 2020 inkl. Standortvorleistung IFZ voll & Dept. Informatik voll & Finance voll (Vollausbau) 7) Budgeterhöhung folgenden Informationen, die dem Be- richt Nr. 2489.4 - 14949 betreffend Aufbaukosten des Departements Informatik entnommen sind. Damals wurden die Kosten des Leistungsauftrags, die beim Amt für Berufsbildung
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2535.1 - Antwort des Regierungsrats
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2016–2019 soll er 1,5 % betragen. 2535.1 - 14979 Seite 3/3 ne wird demnach von der Erhöhung der Dotation infolge des Alpha-Faktors gleich wieder kom- pensiert. Im Übrigen wird auf den Bericht und Antrag des Re
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2543.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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die zum Entzug des Anwaltspatents oder der Titelführung gemäss Absätzen 2 und 3 führen können, informiert zu werden. Sodann ist es durch- aus denkbar, dass gemeindliche Behördenmitglieder oder Angestellte
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2547.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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stärkeren Medikamenten ist dann lebens- notwendig, wenn Patientinnen oder Patienten, die sich z. B. infolge Drogen- oder Medikamen- tenmissbrauchs in einem hypererregten Zustand befinden, aggressiv sind, laut
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2547.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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November 2013 sämtliche diesbezüglichen Aufwendungen und Erträge abgelehnt. Es lagen zu wenige Informationen vor, um sich zu einer allfälligen Notwendigkeit oder Wirtschaftlichkeit dieses Vorhabens zu äussern der korrekten Auszahlungen ist nicht zu unterschätzen. Der Stawiko liegen diesbezüg- lich keine Informationen vor, sie stellt aber die kritische Frage, ob hier das Nutzen- und Kostenverhältnis gerechtfertigt
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2547.4a - Beilage Synopse
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(ID 1140) Spezial-Synopse Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG) Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 1. September 2015; Vorlage Nr. 254
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2547.3a - Beilage Synopse
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(ID 1140) Spezial-Synopse Teilrevision Gesundheitsgesetz Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates vom 1. September 2015 (Vorlage 2547.2 - 15011) [M10K1] Änderungsanträge der Kommission Gesundh
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2547.2 - Antrag des Regierungsrats
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1140) [M09] Antrag des Regierungsrates vom 1. September 2015 (Vorlage 2547.2 - 15011) Gesetz über das Gesundheitswesen im Kanton Zug (Gesundheitsgesetz; GesG) Änderung
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2553.8 - Ergebnis der 2. Lesung im Kantonsrat
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benutzbar sind, werden zum Abbruchwert versichert. 4 Hat sich der Wert des versicherten Gebäudes infolge Teilschadens wesent- lich vermindert, wird der Versicherungswert verhältnismässig herabgesetzt. § unterhalb des Mindestwerts gemäss § 13 Abs. 3 dieses Gesetzes liegt; b) bei bestehenden Gebäuden infolge von Um- und Erneuerungsbauten bis zu einem Mehrwert von 20 Prozent des Neuwerts, jedoch höchs- tens