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2659.5c - Beilage 3: Zwischenbericht Regierungsrat
werden, so beispielsweise direkt i- onsübergreifende Funktionen wie das Personalamt oder das Amt für Informatik und Organisation. Diese und weitere Organisationskompetenzen sollen jedoch der Regierung obliegen für Anpassungen in den Querschnittberei- chen Rechnungsführung (Finanzverwaltung), IT (Amt für Informatik und Organisation), Pe rsonelles Zwischenbericht des Regierungsrats Vorlage 2659 Seite 19/21 (P Umsetzung von fachspezif i- schen Aufgaben einzubeziehen (Personalamt, Finanzverwaltung, Amt für Informatik und Organisa- tion, Hochbauamt und Staatskanzlei). Diese fachspezifischen Teilprojektleitenden
2659.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
14. Dezember 2016 informierte die Kommission die Medien mit der Mitteilung, sie habe entschieden, dass die Anzahl der Regierungsratsmitglieder bei sieben bleiben soll. Diese Information war inhaltlich nicht zu spät wäre. Wir sind der Meinung, dass der Regierungsrat bereits dann die erweiterte Stawiko informieren sollte, wenn er den Grund- satzentscheid gefällt hat. Dann kann sich die Stawiko dazu noch äussern gegenüber dem Vorjahr» über wesentliche Reorganisationen und deren f i- nanziellen Auswirkungen informieren wird. Fremdänderung:  Zu § 9 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel
2670.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
kommunale Behörden und Dritte im Hinblick auf die Verwendung von einheimi- schem Holz beraten und informiert werden. Dies kann mit Informationsbroschüren, Merkblät- tern oder in anderer geeigneter Weise erfolgen
2617.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
2/1488.2 - 15084). Dort ging es um die Umsetzung von Empfehlungen zur künftigen Abwicklung von Informatikprojekten der kantona- len Verwaltung, in die oft auch die Einwohnergemeinden involviert sind. Der R dem Zahlungsjahr zurückliegen. 5050 Amt für Informatik und Organisation (AIO) Der Finanzdirektor hat die Stawiko zur geplanten Neuausrichtung der Informatik im Kanton Zug informiert. Diese hat auch einen 40 12.69 0.29 12.90 5020.0300 Finanzverwaltung 7.65 8.10 8.90 9.40 8.40 -1.00 9.35 5050 Amt für Informatik und Organisation 32.10 35.90 34.40 36.40 36.40 - 38.40 5060 Steuerverwaltung 124.20 124.90 127
2612.2 - Antwort des Regierungsrats
«schwarze Liste»? Antwort des Regierungsrats: Wenn eine Betreibung angehoben wird, erfolgt eine Information an die Gemeinde. Es ist dieser überlassen, ob und wie die betroffene Person zu diesem Zeitpunkt Unmittelbar besteht deshalb aus Sicht des Regierungsrats kein weiterer Handlungsbedarf. So ist infolge der mehrstufigen Abläufe im Be- treibungsverfahren mit einer relativ langen Anlaufphase zu rechnen
2614.1 - Interpellationstext
die diese Platinmetalle aus dem Boden schürfen, leben mehrheitlich unter miserablen Bedingungen in informel len Siedlungen, in Wellblechhütten-Slums, ohne Strom, ohne fliessendes Wasser und ohne Kanalisation
2628.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
19 Untersuchungen mit Eingang 2012 und früher, was laut Amtsleitung u.a. durch einen Handwechsel infolge Pensionierung bei Grossverfahren sowie die Prioritätensetzung betreffend den Abschluss eines pub - aussprechen. Die Gründe für die Verletzung waren: Verzögerung der pol i- zeilichen Bearbeitung infolge Wechsels der Sachbearbeitung, lange Dauer eines Gerichts- standskonflikts mit einem anderen Kanton Tätigkeit. Aus diesem Grund wurde nach dem Rücktritt eines ordentlichen Kommiss i- onsmitglieds infolge Pensionierung der frei werdende Sitz n icht wieder besetzt, zumal die Kommission ohnehin noch über
2624.1 - Antwort des Regierungsrats
rasante Entwicklung der Medien- landschaft (Internet/Soziale Medien usw.) und das veränderte Informationsverhalten der Ziel- gruppen stellt hohe Ansprüche an die Kommunikation der Behörden und der Verwaltung ar- beiten. Kommunikation als Grundauftrag Die regelmässige, sachliche Kommunikations- und Informationsarbeit gehört im demokrati- schen Rechtsstaat zum Grundauftrag einer Verwaltung. Sie hat unter anderem wurden Aufträge für Messeauftritte , Baustelleninformationen, allgemeine und spezifische Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung oder spezifische Zielgru ppen, Marketing- und Werbematerial für im
2639.8 - Referendumsvorlage
Richterinnen und Richter haben beim Ausscheiden aus dem Amt vor Vollendung des 65. Altersjahrs infolge unverschuldeter Nichtwiederwahl zulasten der Staatskasse Anspruch auf eine Abgangsentschädigung in
2639.7 - Antrag von Andreas Hausheer zur 2. Lesung
Rechtsstellungsgesetz § 7 Abs. 1 Beim Ausscheiden aus dem Amt vor Vollendung des 65. Altersjahrs infolge unverschul- deter Nichtwiederwahl wird zulasten der Staatskasse eine Abgangsentschädigung in Form Richterinnen und Richter haben beim Aussche i- den aus dem Amt vor Vollendung des 65. Altersjahrs infolge unverschuldeter Nichtwie- derwahl zulasten der Staatskasse Anspruch auf eine Abgangsentschädigung

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