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2640.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2640.1 Laufnummer 15201 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt Sanierung und Ausbau der Kan- tonsstrasse L, Abschnitt Margel–Talacher einschliesslich
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2631.1 - Antwort des Regierungsrats
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erte Auswertung ist mit dem aktuellen Informatiksystem nicht möglich. Wie der Regierungsrat bereits früher bekannt gegeben hat, soll das aktuelle Informatiksystem der Steuerverwaltung per 2020 durch ein rat schlägt dem Kantonsrat daher vor, für die noch verbleibende Restlaufzeit des aktuellen Informatiksystems auf aufwändige zu- sätzliche manuelle Auswertungen zu verzichten und diese nur zu erstellen weil die Gemeinden nicht am Ertrag der direkten Bundes- teuer partizipieren. Daher sieht das Informatiksystem der Steuerverwaltung auch keine rechnerische Aufteilung der direkten Bundessteuern auf die einzelnen
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2652.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ist in diesem Fall nicht angezeigt, eine Informationspflicht jedoch schon. Ins Gesetz wurde deshalb aufgenommen, dass die Staatswirtschaftskommission informiert werden muss. 3.19 Zeichnungsberechtigung detailliert über die Bilanz und Erfolgsrechnung informiert werde, sodass sich eine nochmalige Erläuterung im Anhang erübrige. Sollte man an der erwähnten Information im Anhang festhalten, ist in der Verordnung darüber beraten müsste, was in der Praxis zeitlich gar nicht möglich wäre. Jedoch ist die Informationspflicht wichtig für die transpa- rente Berichterstattung und eine solche wird ins Gesetz aufgenommen
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2659.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kader der Verwaltung erfolgte sowohl mündlich am 16. Juni 2015 und 28. Oktober 2015 mit Informationsveranstaltungen für die Amtsleitenden als auch schriftlich. Die vom Ausschuss des Projektteams der Konzeptphase
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2659.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kommission weist auf folgende Punkte hin: 1. Beim Kriterium Führungsspanne werden noch mehr Informationsgrundlagen nötig sein, um das Kriterium effektiv anzuwenden. Daher fragt sich die Kommission, welche Die Kompetenz liegt klar bei der Regierung, jedoch braucht es aus Sicht der Kommission eine Informationspflicht seitens der Regierung gegenüber der Staatswirtschaftskommission über anstehende Veränderungen präsidenten zu informieren. Die Publikation des Kommissionsberichts erfolgt am 17. November 2017. Die Information durch den Regierungsrat erfolgt kaskadenartig ab dem 14. No vember 2017, wobei für die Zielgruppen
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2670.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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zu ge- wichten.». 3. Eintretensdebatte und Kurzreferate Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard informiert über die Vorlage. Darauf folgen Kurzrefe- rate zur Holzförderung aus Sicht des Bundes sowie zu
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2673.1 - Bericht und Antrag Justziprüfungskommission
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Vorlage Nr. 2673.1 Laufnummer 15285 Ergänzungswahl für ein Mitglied des Verwaltungsgerichts infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsperiode 2013–2018) Wahl des Verwaltungs
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2672.1a - Beilage: Auszug Amtsblatt
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der Ergänzungswahl vom 25. September 2016 für ein Mitglied des Kantonsrats im Wahlkreis Oberägeri infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsperiode 2015-2018; «Vakanz Andreas Meier»
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2672.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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15284 Ergänzungswahl vom 25. September 2016 für ein Mitglied des Kantonsrats im Wahlkreis Oberägeri infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsperiode 2015–2018; «Vakanz Andreas Meier» Ergänzungswahl vom 25. September 2016 für ein Mitglied des Kan- tonsrats im Wahlkreis Oberägeri infolge Freiwerdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsperiode 2015–2018; «Vakanz Andreas Meier» der Ergänzungswahl vom 25. September 2016 für ein Mitglied des Kantonsrats im Wahlkreis Oberägeri infolge Fre i- werdens eines Sitzes während der Amtsdauer (Rest der Amtsperiode 2015–2018; «Vakanz Andreas
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2678.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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g, Ziffer 3.6). Des Weiteren erwartet die Stawiko, vom Finanzdirektor laufend über das Projekt informiert zu werden. Damit wir die zukünftigen finanzrelevanten Vorlagen seriös prüfen können, sind wir auf einer externen Fachperson beurteilt werden. Die Stawiko wünscht, über neue Er- kenntnisse laufend informiert zu werden, namentlich auch zum auf Seite 12 im Budgetbuch erwähnten möglichen positiven Einmaleffekt beschliessen. Auf Wunsch der Stawiko wird jeweils auch das Budget der Gebäudeversicherung Zug zur Information am Schluss des Budgetbuches abgedruckt. 4.1. Pädagogische Hochschule Zug (Seiten 345–348) Der