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2511.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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nahme - 1 Nichtanhandnahme - 4 Einstellung 4 5 gegenstandslos - - Total 4 17 Übertrag 8 6 davon infolge hängiger Strafuntersuchungen sistiert 2 1 Total 12 23 2. Weitere erledigte Geschäfte (Administra
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2509.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ei- nen direkten Zugang zur Politik und können sich dadurch mehr darunter vorstellen. Durch gute Information kann ein oftmals falsches oder negatives Bild der Politik berichtigt werden. Kommunale und kantonale können Ju- gendliche motivieren. Wichtig ist die Bereitschaft, auf die jungen Leute einzugehen. - Information durch Jungparteien: Es ist Aufgabe der Jungparteien, die Jugendlichen in den Schulen für politische
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2511.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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on über die Staatsanwaltschaft aus und zeigte anlässlich der Visitation wenig Bereitschaft, auf informe ller Ebene einen Gedankenaustausch mit der Staatsanwaltschaft zur Optimierung von Abläufen und Q zu 100% befristet bis Ende 2014 beim Strafgericht eingesetzt, um die Stellvertretung einer Vakanz infolge Weggangs einer Gerichts- schreiberin sicherzustellen. Dieser Einsatz wurde in der Folge verlängert inzwischen zwei erledigt wer- den. Sämtliche Ausstandsfälle der I. Abteilung (Ausstand des Präsidenten infolge Wechsel von der Staatsanwaltschaft zum Obergericht) konnten im Berichtsjahr erledigt werden. Bei
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2510.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts sowie der Schätzungskommission (gedruckter Bericht)
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Yvonne Gsell betreut, die ein 80%-Pens- um versieht. Die enteignungsrechtliche Kammer ist befugt und infolge der Unterschrifts- regelung verpflichtet, einen Kammerschreiber oder eine Kammerschreiberin im A
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2510.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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wahrnimmt. Entsprechend ist die enteignungsrechtliche Kammer Seite 4/4 2510.2 - 14956 befugt und infolge der Unterschriftenregelung verpflichtet, einen Kammerschreiber oder eine Kammerschreiberin beizuziehen
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2520.02 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (2453.2 - 14902)
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bei der Einführung keine systematische Bestandesaufnahme er- folgte. Unter den Aspekten der Informationsfunktion und der Rechtssicherheit ist das nicht 7 SR 0.440.4 8 Internationale Grundsätze und Richtlinien verankert werden. Zwar ist eine gesetzliche Regelung nicht zwingend, aber aus Gründen der Informationsfunktion und der Rechtssicherheit zu bevorzugen. 5.4. Auflösung der heutigen Denkmalkommission und
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2523.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gemäss dem Auftrag der vorberatenden Kommission werden dafür lediglich die bereits vorhandenen Informationen und Zahlen aufbereitet. Neues Projekt «ZFA Reform 2018» Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2015–2018 bereitete der Regierungsrat für den vorliegenden Bericht nachfolgend die bereits vorhandenen Informationen und Zahlen auf. Folgende Unterla- gen wurden dabei verwendet: - Gesetz über den direkten Fina
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2530.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2530.2 Laufnummer 15072 Interpellation von Michèle Kottelat betreffend: Wie kann der Respekt im Kanton Zug gefördert werden? (Vorlage Nr. 2530.1 - 14976 ) Antwort des Regierungsrats vom 12
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2531.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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erung über den Entwurf des erwähnten Bundesbeschlusses sowie die Haltung des Bundesparlaments zu informieren und die Folgen aufzuzeigen. Ebenso ist es die ureigenste Aufgabe des Regierung s- rats, die vitalen Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. - 14978 ne wird demnach von der Erhöhung der Dotation infolge des Alpha-Faktors gleich wieder kom- pensiert. 9. Zeitplan 19. Juni 2015 Schlussabstimmung im Ei
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2532.4 - Schreiben der Bundeskanzlei
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Schweizerische Eidgenossenschaft Confederation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Bundeskanzlei BK Bundeskanzlerin ;K?/;!.ri!'n;'-g;.irt1 oi.^- /t3. Zyy | ^^^[^LSHjS CH-3003 Bern BK,