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1628.1 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 1628.1 Laufnummer 12596 Kleine Anfrage von Stephan Schleiss betreffend individuelle Prämienverbilligung und NFA Antwort des Regierungsrates vom 22. Januar 2008 Wir beantworten die Kleine A
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1649.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Caviezel, Generalsekretä- rin der Direktion des Innern sowie teilweise Stefan Lischer vom Amt für Informatik und Organi- sation anwesend. Das Protokoll führte Ruth Schorno. 1. Ausgangslage Das Eidgenössische kantonalen Informatik- und Kommunikationsmittel zu bezeichnen. Seite 5/7 1649.3 - 12783 § 9 Das Amt für Informatik und Organisation (AIO) betreibt Informatik- und Kommunikationsmittel zum Zweck der Zentralen P andererseits auch andere fachliche Qualifi- kationen in den Bereichen Statistik, Betriebswirtschaft und Informatik fordern. Die regierungs- rätliche Vorlage sieht eine Befristung der 80 % Stelle per 2012 vor. Dann
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1649.4 - Synopse
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die ZPK-Nummern führen. § 10 Datenabgleich 1 Das Amt für Informatik und Organisation gleicht die Daten der natürlichen 4 Das Amt für Informatik und Organisation verwaltet und koordiniert den Zugriff zu Kantonsrats vom 28. April/26. Mai 2008 § 9 Kantonale Informatik- und Kommunikationsmittel 1 Das Amt für Informatik und Organisation betreibt die kantonalen Informatik- und Kommunikationsmittel zum Zweck der Zentralen den kantonalen Informatik- und Kommunikationsmitteln unentgeltlich zur Verfügung. 4 Das Amt für Informatik und Organisation verwaltet und koordiniert diese Da- ten und stellt die kantonalen Informatik-
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1649.2 - Antrag des Regierungsrates
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Abschnitt Aufgaben des Kantons § 9 Kantonale Informatik- und Kommunikationsmittel 1 Das Amt für Informatik und Organisation betreibt die kantonalen Infor- matik- und Kommunikationsmittel zum Zweck der Zentralen den kantonalen Informatik- und Kommunikationsmitteln unentgeltlich zur Verfügung. 4 Das Amt für Informatik und Organisation verwaltet und koordiniert diese Daten und stellt die kantonalen Informatik- und kantonalen amtlichen Register, welche die ZPK-Nummern führen. § 10 Datenabgleich 1 Das Amt für Informatik und Organisation gleicht die Daten der natür- lichen Personen auf den kantonalen Informatik- und
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1649.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2009
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Abschnitt Aufgaben des Kantons § 9 Kantonale Informatik- und Kommunikationsmittel 1 Das Amt für Informatik und Organisation betreibt die kantonalen Infor- matik- und Kommunikationsmittel zum Zweck der Zentralen den kantonalen Informatik- und Kommunikationsmitteln unentgeltlich zur Verfügung. 4 Das Amt für Informatik und Organisation verwaltet und koordiniert den Zugriff zu diesen Daten und stellt die kantonalen bezeichnet die amtlichen Register, welche die ZPK- Nummern führen. § 10 Datenabgleich 1 Das Amt für Informatik und Organisation gleicht die Daten der natür- lichen Personen auf den kantonalen Informatik- und
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1649.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Abschnitt Aufgaben des Kantons § 9 Kantonale Informatik- und Kommunikationsmittel 1 Das Amt für Informatik und Organisation betreibt die kantonalen Infor- matik- und Kommunikationsmittel zum Zweck der Zentralen den kantonalen Informatik- und Kommunikationsmitteln unentgeltlich zur Verfügung. 4 Das Amt für Informatik und Organisation verwaltet und koordiniert den Zugriff zu diesen Daten und stellt die kantonalen bezeichnet die amtlichen Register, welche die ZPK- Nummern führen. § 10 Datenabgleich 1 Das Amt für Informatik und Organisation gleicht die Daten der natür- lichen Personen auf den kantonalen Informatik- und
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1649.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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personelle Auswirkungen 3. Detailberatung 4. Anträge 1. Ausgangslage und Eintreten Detaillierte Informationen sind dem regierungsrätlichen Bericht Nr. 1649.1. - 12650 zu entneh- men. Mit dieser Vorlage werden Beruf Seite 2/2 1649.5 - 12790 Einige Stawiko-Mitglieder sind der Meinung, dass hier zu viele Informationen erfasst werden. Ausserdem seien diese Daten – wenn sie erfasst werden – ständig aktuell zu halten überprüft werden. Andere Stawiko-Mitglieder finden, dass es sich hier um insgesamt wichtige Informationen handle, die namentlich auch für die kantonale Steuerverwaltung von Bedeutung seien. Die Meinungen
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1662.2a - Beilage
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sich herausfordernder als angenommen. Der Dienst Informatik Technik trägt erfolgreich dazu bei, dass die polizeilich notwendigen Technik- und Informatikmittel sicher funktionieren. Dies ist für den Einsatz oder Dritten zu übergeben (Ge- meinden, Private), Optimierungen z.B. durch den Einsatz von Informatikmitteln zu ergreifen, Mehrleistungen von den Mitarbeitenden und einzelnen Dienstbereichen zu verlangen Kommandobereichen die innerbetrieblichen Aufgaben so- wie die Verfügbarkeit der Technik- und Informatiksysteme gut gewährleistet werden. In der Er- füllung der polizeilichen Aufgaben und der wirksamen S
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1662.4 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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al zu erfassen, sind als wesentliche Fak- toren die Personal-, Infrastruktur-, Technik- und Informatikkosten sowie der Aufwand für die Mobilität zu betrachten. Vorliegend wird von den im Jahr 2009 abg Die Zuger Polizei hat in den letzten Jahren Massnahmen ergriffen, um durch den Einsatz von Informatikmitteln die zeitlichen Beanspruchung für schriftliche Aufwendungen zu reduzieren. Es wird diesbezüglich und Nebenkosten auf. Im Jahr 2009 belastete ihn dies mit insgesamt 770'000 Franken. • Technik und Informatik Die einzelnen Polizeidienststellen weisen spezielle Systeme für die Informatik, Telefonie, Sicherheit
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1662.5 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Schulbehörden verpflichtet. In der Praxis funktioniere diese Information gut. Der Grund schliesslich, weshalb die Motionsfor- derung nach Information der Schulbehörden nicht im Rahmen der GOG-Beratungen behandelt begangen haben. Mit Ausnahme des Antrags des Regierungsrats, die Motion bezüglich der Forderung nach Information der Schulbehörden nicht erheblich zu er- klären und als erledigt abzuschreiben, gaben die Anträge Regierung zu dieser Motion in der Kommission keinen Anlass zu Diskussionen. Was die Forderung nach Information der Schulbehörden betrifft, gaben die Obergerichtspräsi- dentin und der Leitende Oberstaatsanwalt