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1734.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nicht genügen, um dieses letztlich in den Griff zu bekommen. Zwar können Erziehung, Ausbildung und Information ihren wichtigen Beitrag zur Milderung des Litteringproblems leisten, sie vermögen es aber erfa Die Verantwor- tung für den öffentlichen Raum erfordert vielmehr einen Mix aus Sensibilisierung, Information und Prävention, daneben aber auch verursacherorientierte Massnahmen in Form von Repres- sion. 10
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1735.2 - Antwort des Regierungsrates
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einholen. Und selbstverständlich werden auf den üblichen Wegen im Budgetprozess auch alle anderen Informationen mitberücksichtigt, über welche die verschiedenen Verwaltungsstellen des Kantons und der Gemeinden
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1837.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Justizprüfungskom- mission über ein von der Staatsanwaltschaft zu erstellendes Bearbeitungskonzept informieren sowie im Herbst 2009 (im Anschluss an die interne Inspektion) detailliert Bericht über die aktu-
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1565.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1565.1 (Laufnummer 12448) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BETEILIGUNG AN INTERREG IV BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 28. AUGUST 2007 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr
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1567.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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überwiesen; es liegt somit kein Bericht einer anderen vorberatenden Kommission vor. Alle relevanten Informationen können dem regierungsrätlichen Bericht Nr. 1567.1 - 12453 entnommen werden. 2. Eintretensdebatte
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1568.07 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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schon von Anfang an ein Jekami-Ringen um die einzelnen Paragraphen des Steuergesetzes und wurde infolge der wenig kohärenten Diskussionsstruktur in der Kommission alsbald darin bestätigt. Die Tatsache
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1568.09 - Antrag der SP-Fraktion zur 2. Lesung
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oder in Ausbildung ist • wenn beide Elternteile erwerbstätig sind • wenn der betreuende Elternteil infolge Krankheit oder Unfall in der Familie nicht in der Lage ist, die Betreuung der Kinder wahrzunehmen
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1590.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission für das Gesundheitswesen
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Sorgerecht haben die Eltern ein berechtigtes Interesse am Gesundheitszustand ihres Kindes und ein Informationsrecht im Sinne von § 37 Absatz 3 Buchstabe a). Die behandelnde Person darf somit Auskunft geben, wenn werden dürfen. Ziel der regierungsrätlichen Vorlage ist, dass die Konsumentinnen und Konsumenten informiert sind, die guten Betriebe gestärkt werden und die nicht genügenden Betriebe eine Verbesse- rung
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1590.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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einem anderen Arzneimittelgeschäft beziehen können. Sie sind darü- ber in geeigneter Weise zu informieren und dürfen dadurch keinerlei Nach- teile erleiden. § 23 Notfalldienste 1 Ärztinnen und Ärzte, haben Anspruch auf Achtung ihrer per- sönlichen Freiheit und ihrer Würde. Sie haben das Recht auf Information und Selbstbestimmung. 3 Vorbehalten bleiben Zwangsmassnahmen, die dieses Gesetz oder ande- re Gesetze
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1590.06 - Ergebnis der 1. Lesung
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einem anderen Arzneimittelgeschäft beziehen können. Sie sind darü- ber in geeigneter Weise zu informieren und dürfen dadurch keinerlei Nach- teile erleiden. § 23 Notfalldienste 1 Ärztinnen und Ärzte, haben Anspruch auf Achtung ihrer per- sönlichen Freiheit und ihrer Würde. Sie haben das Recht auf Information und Selbstbestimmung. 3 Vorbehalten bleiben Zwangsmassnahmen, die dieses Gesetz oder ande- re Gesetze