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1590.02 - Antrag des Regierungsrates
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einem anderen Arzneimittelgeschäft beziehen können. Sie sind darü- ber in geeigneter Weise zu informieren und dürfen dadurch keinerlei Nach- teile erleiden. § 23 Notfalldienste 1 Ärztinnen und Ärzte, haben Anspruch auf Achtung ihrer per- sönlichen Freiheit und ihrer Würde. Sie haben das Recht auf Information und Selbstbestimmung. 3 Vorbehalten bleiben Zwangsmassnahmen, die dieses Gesetz oder ande- re Gesetze
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1590.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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mit den Anträgen der vorberatenden Kommission. zu § 29 Ausbildungswesen: Auf Anfrage der Stawiko informierte die Gesundheitsdirektion, dass in Abs. 1 die Möglichkeit geschaffen werde, auf Antrag der Betriebe
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1649.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Einwohnerkontrollen, der Verantwortlichen der Bauämter und der kommunalen Informatikerinnen und Informatiker) und die rechtzeitige Information der Gemeinden über die neuen Zielvorgaben des Bundes. Zudem ist die ist auch für die kantonalen Informatik- und Kom- munikationsmittel zuständig, welche vom Amt für Informatik und Organisation betrie- ben werden. Gemäss Artikel 18 RHV ist diese Stelle zuständig für die Meldung Bereitstellung neuer Informatik- und Kommunikationsmittel und des Datenabgleichs durch das Amt für Informatik und Organisation (AIO) 18 1649.1 - 12650 gemäss §§ 9 und 10 EG RHG. Darüber hinaus obliegt dem
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1662.5a - Beilage 1
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Sicherheitsdirektion Direktionssekretariat 2008 / 003 Synopse vom 22. Februar 2011 Polizeigesetz vom 30. November 2006 (BGS 512.1) 1984.6 - 13758 Synopse geltende Fassung Formulierungsvorschlag § 16 W
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1673.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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gasse 1) und 1673.3 - 12736 (Obermühlestrasse 10) am 2. Oktober 2008 beraten. Für zusätzli- che Informationen stand uns Baudirektor Heinz Tännler zur Verfügung. Wir erstatten Ihnen den wie folgt gegliederten Obermühlestrasse 10 in Cham, welche weiter- hin als Asylunterkunft genutzt werden soll. Detaillierte Informationen zu diesen zwei Liegenschaften sind dem Bericht des Regierungsrates Nr. 1673.1 - 12734 zu entnehmen
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1673.1b - Beilage 1b
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Ausschnitt: 681592 / 224710 681739 / 224564 Massstab: 1:500 Die dargestellten Daten haben nur informativen Charakter. Aus diesen Daten und deren Darstellung können keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet
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1673.1d - Beilage 1d
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Ausschnitt: 677286 / 226285 677432 / 226139 Massstab: 1:500 Die dargestellten Daten haben nur informativen Charakter. Aus diesen Daten und deren Darstellung können keine rechtlichen Ansprüche abgeleitet
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1677.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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für Lebensmittelkontrolle (Kst. 4005) - Ambulante Psychiatrische Dienste (Kst. 4070) - Amt für Informatik und Organisation (Kst. 5050). Seite 3/11 1677.1 - 12741 2.4. Schlussfolgerungen � Die Stawiko bittet on organisiertes Seminar besuchen, an welchem sie über die Grundsätze und den Aufbau einer KLR informiert werden. Nach diesem Seminar wird entschieden, ob für das Vor- gehen bei der künftigen Prüfung der wird, mit welcher über die vorgenommene Evaluation des Pilotprojektes und das weitere Vorgehen informiert werden wird. 3. Leistungsvereinbarungen Mit Leistungsvereinbarungen werden öffentliche Aufgaben
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1678.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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lle (Gesundheitsdirektion) - Ambulante Psychiatrische Dienste (Gesundheitsdirektion) - Amt für Informatik und Organisation (Finanzdirektion) ab 1. Januar 2007 3. Stand Pilotprojekt / Weiteres Vorgehen
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1678.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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ng kompensiert. Zudem erhält der Kantonsrat mit den Leistungsauf- trägen viel detailliertere Informationen zu den jeweiligen Leistungen der Verwaltungseinheiten als er sie heute aufgrund des Budgets hat