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1603.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Asylfürsorge, Kommissionsbüro für die Gleichstellung von Frau und Mann sowie Schulungsraum des Amts für Informatik und Organisation). So wird das Amt für Sport ins ZVB-Haus an der Aa wechseln und das Amt für Z Gleichstellung von Frau und Mann vom Hinterberg an die Neugasse 1 in Zug umziehen. Das Amt für Informatik und Or- ganisation wird ab 2009 gemeinsam mit der Zuger Polizei (ZUPO) den Schulungs- raum im Hälfte steht leer. Im Anbau befindet sich der Schulungsraum und ein Aufenthalts- raum des Amtes für Informatik und Organisation (AIO). Das 1. Obergeschoss ist zu einem Drittel durch die Zürich-Versicherung
1624.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
wollte der Regierungsrat unter anderem bei "Projektbearbeitungen und -änderungen infolge Einsprachen" und "Verzögerungen infolge Einsprachen" einsetzen. Der Kantonsrat hat schliesslich den erwähnten, reduzierten anderen Worten: Der Re- gierungsrat hat Reserven in seiner Kreditvorlage eingeplant, um Bauteuerungen infolge Einsprachen auffangen zu können. Dabei ist er vom Kostenstand am 30. September 2000 ausgegangen. . Diese Phase galt dem "bereinigten Bauprojekt für die Submission" und hatte den Zweck, alle Informationen zu- sammenzutragen, den Detaillierungsgrad weiter zu vertiefen, eine gute Basis für die Bau-
1624.8 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
rimeter infolge tieferer Baukosten. 5,1 Mio. Fr.  Tiefere Beiträge des Bundes aus dem Infrastrukturfonds infolge tieferer Baukosten. 3,0 Mio. Fr.  Tiefere Beiträge der Gemeinde Baar infolge tieferer 6 Mio. Fr.  Optimierungen bei den Strassenbauarbeiten (Wiederverwendung der Baupiste, Synergien infolge Vergabe der Baulose an dieselbe Unter- nehmergemeinschaft). 2,5 Mio. Fr.  Nicht benötigte Reserven Süd-/Weststrasse mit dem Autobahnanschluss Baar. 0,9 Mio. Fr.  Mehraufwand bei den Planerarbeiten infolge veränderten Umgebungen und Projektänderungen. - 1,9 Mio. Fr.  Teuerung (Vorvertragsteuerung & V
1622.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1622.4 Laufnummer 12688 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit zum Bau eines Durchgangsplatzes für Fahrende in Cham Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 10. April 2
1623.1 - Interpellationstext
Cari- tas leisten, bevor nicht die ganzen Affären restlos aufgeklärt sind und Caritas darüber offen informiert hat? (Dem Vernehmen nach scheint als Folge dieser Affären z.B. die Glückskette aktiver als Caritas
1637.2 - Antwort des Regierungsrates
Zuständigkeiten der Heimleitenden zu beschneiden, sondern vor allem darum, eine geeignete Informationsplattform zu errichten, damit die Zuwei- sungen erleichtert werden können. Die Stadt Zug hat mit ihrer den Gemeinden und Heimen in fachlichen Fragen beratend zur Seite. Diese Mög- lichkeit zum Informationsaustausch wird rege benutzt. Diese Darstellung zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Akteurinnen
1633.2 - Antwort des Regierungsrates und des Obergerichts
viertel- oder z.T. halbjährlich Standortgespräche statt, bei denen der Jugendanwalt über den Verlauf informiert wird. So ist es dem Jugendanwalt möglich, rechtzeitig die Weichen für die Zukunft zu stellen. Wie unmittelbar beeinträchtigt wurden, verpflichtet die Polizei und die Untersuchungsbehörden zur Information der Opfer über die Opferberatungsstel- len und zur Übermittlung von Name und Adresse des Opfers
1636.1 - Interpellationstext
Meinungsbildungsprozess in Bezug auf die Stimmrechts- wahrnehmung konkret ab und welche externen Informationsquellen werden mit berücksichtigt? 2. Wie ist das Proxy Voting bei ausländischen Aktien geregelt? 3
1653.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Behörde genügend Spielraum für eine sachgerechte Anwendung. Im Weiteren wird die Pflicht zur Informierung des AFS über die Verrechnung eines Feuerwehreinsatzes ge- strichen. § 38 Feuerschutzgesetz ist ngen Die Übergangsregelungen in § 65 Abs. 2 bis 4 Feuerschutzgesetz sind infolge Zeitablaufs nicht mehr von Bedeutung. Infolge der Änderung von § 51 Abs. 1 Bst. b Feuerschutzgesetz ist in § 65 Abs. 2 Regelung der Zuständigkeit enthält, welche sich zudem auf die Brandschutzvorschrif- ten VKF abstützt. Infolge der Regelungsdichte ist eine gewisse Komplexität der besagten Bestimmung unvermeidbar. Entgegen der
1653.1a - Beilage
Explosion notwendige Vorsicht walten zu lassen. 2 Die Sorgfaltspflicht umfasst insbesondere: a) die Information und Instruktion von Personen, für die je- mand aufgrund seiner persönlichen oder beruflichen Stel- Hochhausgrenze erfolgt eine Überprüfung nur stichprobeweise; b) entscheidet bei erhöhter Brandgefahr infolge Tro- ckenheit oder Wasserknappheit über vorsorgliche Feuerschutzmassnahmen, insbesondere über ein

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