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581.10b - Beilage 2
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Sitzung mit den Amtsleitern führt Baudirektor Hans-Beat Uttinger mit jedem Amtsleiter einzeln ein informelles Gespräch zu den anfallenden Themen des betreffen- den Amtes. Bis zum Attentat vom 27. September rückblickend betrachtet, zweifellos sinnvoll gewesen, auch in der Ausführungsphase eine aktivere Informationspolitik zu betreiben und insbesondere auch die regierungsrätliche Baudelegation regelmässig einzuberufen rechtzeitig bemerkt werden konnten. Dies ist, jedenfalls dem Grundsatz nach, zu beja- hen. Der Informationsfluss ist sichergestellt durch die wöchentliche Amtsleitersitzung und das unmittelbar daran anschliessende
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754.09b - Beilage 2
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Sitzung mit den Amtsleitern führt Baudirektor Hans-Beat Uttinger mit jedem Amtsleiter einzeln ein informelles Gespräch zu den anfallenden Themen des betreffen- den Amtes. Bis zum Attentat vom 27. September rückblickend betrachtet, zweifellos sinnvoll gewesen, auch in der Ausführungsphase eine aktivere Informationspolitik zu betreiben und insbesondere auch die regierungsrätliche Baudelegation regelmässig einzuberufen rechtzeitig bemerkt werden konnten. Dies ist, jedenfalls dem Grundsatz nach, zu beja- hen. Der Informationsfluss ist sichergestellt durch die wöchentliche Amtsleitersitzung und das unmittelbar daran anschliessende
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762.4 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
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Regierungsrat erteilt hat. Obergericht und Verwaltungsgericht sind der Meinung - dies nach einer informellen Absprache mit der erweiterten Justizprüfungskommission -, dass auf eine gesetzliche Festschreibung
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765.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 417.5/765.7 (Laufnummer 12052) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNGEN FÜR DAS VORPROJEKT STADTBAHN ZUG UND DEN OBJEKTKREDIT FÜR DIE PROJEKTIERUNG UND DEN BAU DER 1. ETAPPE DER STAD
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754.10 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Stawiko ausschliesslich die vorgelegte Schlussabrechnung zu beurteilen hat. Die neuen umfangreichen Informationen 4 581.11/754.10 - 12077 haben wir zur Kenntnis genommen, konnten darin jedoch keine Gründe finden n werden könnten. Die beiden vom Regierungsrat veranlassten Gutachten haben die wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Situation gebracht. Dem Bericht Wild lässt sich entnehmen, dass bis heute
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765.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 417.6/765.8 (Laufnummer 12064) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNGEN FÜR DAS VORPROJEKT STADTBAHN ZUG UND DEN OBJEKTKREDIT FÜR DIE PROJEKTIERUNG UND DEN BAU DER 1. ETAPPE DER STAD
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995.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ferner muss das Opfer informiert werden über die Möglichkeit zur Erhebung eines Strafantrags26 und zur Anrufung des Zivilgerichts. Diese für das Opfer wichti- gen Informationen sind problemlos zu vermitteln Polizei über den Inhalt der Wegweisungsverfügung, das Rückkehrverbot und die Kontaktsperre zu informieren und ihm eine Kopie dieser Verfügung auszuhändigen. Die Schaffung einer räumlichen und zeitlichen Polizei sollte Institutionen und Beratungsstellen über die von ihr festgestellte häusli- che Gewalt informieren und Auskunft geben können. Institutionen und Beratungs- stellen wiederum müssten in solchen Fällen
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999.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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der Strafverfolgung weiter steigern zu können. Über den Stand der Arbeiten an der Totalrevision informierte das Obergericht die Justizprüfungskommission und das Parlament laufend, so u.a. in den jährlichen umfassendes Recht auf Geheimhaltung der Quelle einer durch eine strafbare Hand- lung erlangte Information gibt, das einer strafprozessualen Zwangsmassnahme im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Amtsge um die Verfahrens- kosten bzw. eine zu diesem Zweck vorzunehmende Deckungsbeschlagnahme, um die Information Dritter im Rahmen einer Untersuchung sowie um den Datenaus- tausch im Rahmen einer interkantonalen
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999.04 - Änderungen der erweiterten Justizprüfungskommission
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zug von mehr als sechs Monaten zu erwarten oder beantragt ist; 3. der Beschuldigte seine Rechte infolge sei- nes geistigen oder körperlichen Zustandes nicht selbst zu wahren vermag und durch einen gesetzlichen
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999.05 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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g von mehr als sechs Monaten zu erwarten oder bean- tragt ist; 3. der Beschuldigte seine Rechte infolge seines geistigen oder körperlichen Zustandes nicht selbst zu wahren vermag und durch einen gesetzlichen