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707.5 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
die erschwerten Bedingungen bei den Kanalisationsarbeiten und die Bauteue- rung zurückzuführen. Infolge der sehr günstig eingekauften Ingenieurleistungen konnten die Kosten für Projekt, Bauleitung und Pressvortrieb. Im Los 2 wurde die Leitung konventionell, d.h. in einer offenen Baugrube ausgeführt. Infolge geologischer Schwierigkeiten - bedeu- tend mehr und grössere Findlinge als im geologischen Bericht 16 686.4/615.7/514.7/489.4/707.5/427.4/482.4/1060.4 - 11889 6.2. Kommentar zur Schlussabrechnung Infolge Projektoptimierungen (anderes Bauverfahren bei den Stützkonstruktionen) und günstiger Arbeitsvergabe
713.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Mehrkosten von Fr. 1‘456'604.00. Die Mehrkosten begründen sich hauptsäch- lich wie folgt: � Informatikvernetzung mit dem Hauptbetrieb in Baar Fr. 40'994.00 � Höhere Kapitalzinsen Fr. 50'651.00 � Maschinen die Schätzungs- kommission des Kantons Zug Fr. 2‘760‘000.00 Rückzahlungspflicht an den Bund (IV) infolge Zweck- entfremdung der Werkstätte Göbli Fr. 633‘756.00 Geschätzte Verkaufsunkosten ca. 1 % des V
933.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 933.3/953.3 (Laufnummer 10737) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND INVESTITIONSBEITRAG AN DIE SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT FÜR DEN ZUGERSEE KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND UNTERSTÜTZUNG
935.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
eingereicht. 935.7 - 11903 3 Mehrkosten Die Mehrkosten bei BKP 2 / Gebäude ergaben sich insbesondere infolge der schlechten Altbausubstanz, was zusätzliche statische Massnahmen im gesamten Gebäude notwendig
948.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Der Bund hat inzwischen selbst einen Entwurf für ein Geoinformationsgesetz ausgearbeitet und eine informelle Konsultation durchgeführt. Geplant ist der Erlass eines Rahmengesetzes, das unter anderem den Zugang stufe regeln. c. Landinformationssystem Ursprünglich bestand die Absicht, das geografische Informationssystem im EG ZGB zu regeln. Im vorliegenden Entwurf wird nur noch festgehalten, dass die Vermessung
948.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 22. Februar 2005
der amtlichen Ver- messung und legt die Gebühren fest; e) ordnet den direkten Zugriff mit Informatikmitteln auf die Daten der amt- lichen Vermessung; f) vereinbart mit dem Bund den Realisierungsplan der
948.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
der amtlichen Ver- messung und legt die Gebühren fest; e) ordnet den direkten Zugriff mit Informatikmitteln auf die Daten der amt- lichen Vermessung; f) vereinbart mit dem Bund den Realisierungsplan der
948.04 - Antrag des Regierungsrates
der amtlichen Ver- messung und legt die Gebühren fest; e) ordnet den direkten Zugriff mit Informatikmitteln auf die Daten der amt- lichen Vermessung; f) vereinbart mit dem Bund den Realisierungsplan der
948.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Privaten aussehen (vorher / nachher). Verbunden mit dem ausdrücklichen Wunsch, dass diese verlangten Informationen zeitgerecht geliefert werden, hat die Stawiko einstimmig Eintreten auf die Vorlage beschlossen
988.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der Direktionen vorzubereiten. Die Informatikvorhaben der Direktionen werden ebenso von den Informatikverantwortlichen überwacht, so wie sie auch das Informatikbudget in Zusammenarbeit mit den Rechnungsführern ats Seite 3 3. Amt für Informatik und Organisation als neues Führungsorgan Seite 4 4. Beizug von externen Beratern Seite 5 5. Informatikkonferenz Seite 5 6. Informatikportfolio Seite 6 7. Abwicklung und Erhöhung der Informatikkosten ist dann sinnvoll, wenn dadurch die Gesamtkosten reduziert werden. Die Informatikkosten allein zu betrachten, greift zu kurz. Die Forderung, Informatikinvestitionen auf das Notwen-

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