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2434.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt
haben. In einem solchen Fall müssen die Betreiber der Skiabfahrten die betroffenen Grundeigentümer informi e- ren und dafür sorgen, dass die Weidezäune oder andere Hindernisse von den Abfahrten ent- fernt vorgesehenen Renat u- rierungen nicht schneller vorantreiben könne. Die Vertreter der Baudirektion informierten uns, dass für die Renaturierungen stets Land benötigt wird, das ausserhalb der Bauzone in den und baulicher Gewässerschutz des kantonalen Tiefbauamts an der Sitzung anwesend. Der Baudirektor informierte unsere Kommission zunächst über den Stand der Gesetzgebungs- arbeiten bei der Änderung des kantonalen
2451.5a - Beilage Synopse
Hunde artgerecht unter und informieren die Meldestelle für gefundene Tiere ge- mäss Art. 720a Abs. 2 ZGB. 1 Die Gemeinden bringen streunende Hunde artgerecht unter und informieren die Meldestelle für gefundene
2451.3a - Beilage Synopse
mitzuwirken. § 8 Streunende Hunde 1 Die Gemeinden bringen streunende Hunde artge- recht unter und informieren die Meldestelle für ge- fundene Tiere gemäss Art. 720a Abs. 2 ZGB. 2 Die Gemeinden können Dritte
2450.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2450.2 Laufnummer 14824 Genehmigung der Schlussabrechnung betreffend Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten vom 14. September 1992 (BGS 721.252) Bericht und A
2473.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
und Vorabkontrollen: Eine Kontrolle kann sich unerwartet aufdrängen, wenn z. B. in einer Informatikanwendung ein Datenleck entdeckt wird und die Datenschutzstelle gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag (§ Anordnungen der Verwaltung abändern oder aufheben dürfen, sondern – gestützt auf das umfassende Informationsrecht und nach Ab- klärung des Sachverhalts – Rat erteilen, vermitteln, nötigenfalls eine begründete
2469.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
4. Informationsaustausch zwischen Bund und Kanton Aufgrund der Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen im Bereich der Na- tionalstrassen findet bei Bedarf ein Informationsaustausch zwischen Textanzeigen von allen Zentralschwei- zer Kantonen mitgetragen werden. Für die vorliegende Informationskampagne bietet sich der Textbaustein «Rechts fahren, links überholen» an. Wie die Vorabklärungen der Schwyz, Uri und Zug - mit Zustimmung des Bundes - nach den Sommerferien 2015 eine gemeinsame Informationskampagne zu starten. Zwischen dem 17. August 2015 und 23. August 2015 und dem 7. September 2015 und
581.10a - Beilage 1
zu motivieren, die Rechnung zu bezahlen. Wer informieren will, muss sich verständ- lich machen, so dass er verstanden wird, d.h. der Empfänger informiert ist. Das erfordert eine Gestaltung der Rechnung geplante Bestellungsänderungen. Es ist anzuneh- men, dass die GU zumindest teilweise ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist. Im Weiteren liegt unseres Erachtens ein Verstoss gegen die in Ziff eb sowie über die Resultate und Massnahmen aus Gesprächen mit Behörden und Dritten of- fen zu informieren (vgl. ausdrücklich Ziff. 10.3 des GU-Werkvertrages). Gerade deshalb wurde das System mit den v
823.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
zu unbefriedigenden Ergebnissen führt und können Änderungen in die Wege leiten. Sie erhalten Informationen über die Arbeitsweise der ihnen unterstellten Instanzen, und möglicherweise stellen sie fest,
830.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
2003 Brandstiftung im Erdgeschoss (Schaden: Fr. 182'740.--) 11./12.05.2003 Grosser Wasserschaden infolge Wasseraustritt beim Feuer- löschposten im 5. Obergeschoss (Schaden: Fr. 3,2 Mio.) Juni bis Sept.
830.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Stawiko bewogen, vorerst nicht auf die Vorlage einzutreten und vom Regierungsrat zusätzliche Informationen zu verlangen. Dieser Zusatzbericht, datiert vom 17. Mai 2006, lag uns bei der zweiten Beratung

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