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822.6 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 1797.3 / 822.6 Laufnummer 13126 Änderung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Bewilligung von Personalstellen in den Jahren 2009 - 2011 und Motion der Kommission Parlamentsreform betreffe
981.2d - Beilage 4 - nicht weiter verfolgen
von Lehrlingen 4.4 VD 2011 Amt für Berufsbildung 2'200'000 ja Aufgabe der Zuger Techniker- und Informatikschule 4.4 VD 2013 Gewerblich-Industrielles Bildungszentrum 100'000 nein Verlängerung Reinigungsrhythmus busse) 4.4 VD 2013 Gewerblich-Industrielles Bildungszentrum 100'000 nein Reduktion Anschaffung Informatik für den Schulbetrieb (Qualitätseinbusse) 4.4 VD 2014 Schreiner-Technikerschule 1'150'000 ja Aufgabe Landwirtschaftsamt 4.4 VD 2019 Kaufmännisches Bildungszentrum 100'000 nein Kürzung Anschaffung Informatik (Qualitätseinbusse) 4.4 VD 2019 Kaufmännisches Bildungszentrum nein Vorschlag der CVP-Fraktion:
2378.4 - Bericht und Antrag der Stawiko
des Regie- rungsrates. Wir gliedern unseren Bericht wie folgt: 1. Ausgangslage 2. Zusätzliche Informationen 3. Eintreten und Detailberatung 4. Anträge 1. Ausgangslage An der Sitzung vom 2. April 2015 hat Regierungsrat diese beiden Geset- zesanpassungen bewusst getrennt behandeln wollte. 2. Zusätzliche Informationen Die Stawiko-Mitglieder stellten dem Bildungsdirektor verschiedene Verständnisfragen und er- kundigen Bildungsdirektors sowie von zusätzlichen, nach der Sitzung von der Bildungsdirektion gelieferten Informationen zusammengefasst. 2.1. Arbeitszeit der Lehrpersonen Die SOLL-Arbeitszeit der Lehrpersonen beträgt
2380.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
verlassen. Die elektronische Datenhaltung erfolgt ausschliesslich im Rechenzentrum des Amts für Informatik und Organisa- tion (AIO), die physischen Unterlagen bleiben in der Steuerverwaltung; sie werden
2380.1 - Motionstext
Branchencluster ist te n- denziell anfällig für Finanz- und Wirtschaftsspionage, weil hier wertvolle Informationen sehr konzentriert vorhanden sind. Nebst dem Schutz der f inanziellen Privatsphäre geht es auch aus den Steuerbehörden vertraulich eingereichten Unterlagen hervor gehen können. Wären diese Informationen nicht mehr bestmöglich geschützt, kann dies innovative Zuger Unternehmen und damit auch den ganzen
2378.3c - Beilage 3 (Entlastung Lehrpersonen)
wenn das Teilpensum während mindestens 3 Schuljahren vor dem Zeitpunkt der Altersentlastung dem infolge A l- ters reduzierten Vollpensum entsprochen hat. 3 Lehrkräfte im Teilpensum, welche die Voraussetzungen
2390.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
einheimischem Holz beraten wer- den. Dritte können z.B. mit Informationsbroschüren oder Merkblättern informiert und betreffend einheimisches Holz beraten werden. Diese Beratungstätigkeit ist im Rahmen des o von Bund und Kantonen ist. Eine Stossrichtung ist die Steigerung der Holznachfrage, u. a. durch Information und Sensibil i- sierung der institutionellen Endverbraucherinnen und Endverbraucher. So wird der
2389.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts
g kann somit gerichtlich überprüft werden. Dem Obergericht sind keinerlei Probleme bekannt, die infolge der Zuständigkeit der Staatsanwal t- schaft entstanden wären. Diese Einschätzung wird durch die
2402.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
die zu klären sind. Eine davon betrifft die Messung der Zielerreichung. Mit dem Geschäftsbericht informieren die Ämter, welche ihrer Zielsetzungen sie erreicht haben, welche teilweise und welche nicht. Der dass die Direktionsvorstehenden jeweils ein Exemplar der sie betreffenden Delegationsberichte zur Information erhalten. Im Folgenden erwähnen wir diejenigen Bereiche, die in der Beratung spe- ziell diskutiert dafür finden sich auf Seite 89 des Geschäftsberichts. Die Stawiko-Delegation hat weiterführende Informationen zur Entwicklung der Fälle und der personellen Ressourcen verlangt.  Wir empfehlen, im Budget
2404.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Franken jährlich Aufgaben von den Gemeinden übe rnom- men hat. Eine weitere Mehrbelastung des Kantons infolge der Übernahme sämtlicher Kosten von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen ist daher nicht zu v

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