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2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Gemeindesteuern ist im Kanton Zug sowohl vor als auch nach Einführung der STAF unter 13,5 Prozent. Infolgedessen kann der Kanton Zug keine zins- bereinigte Gewinnsteuer einführen. 3.1.9 Maximalbeschränkung für betroffenen Unternehmen das Inkra fttreten der STAF be- reits auf den 1. Januar 2020 vorsieht. Infolgedessen liess sich nicht vermeiden, dass der kan- tonale Gesetzgebungsprozess parallel zum Bund geführt STAF realisierten stillen Reserven vorzusehen. Damit soll erstens sichergestellt werden, dass es infolge des Wegfalls des Steuerstatus nicht zu einer abrupten und markanten Steuermehrbelastung kommt, zweitens
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2904.3a - Beilagen 1 - 11
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Darstellung in einer Grafik), damit wir die Kommission über die Entwicklung in den vergangenen Jahren informieren können? 3. Können Sie abschätzen, wie sich der Zuger «Solidaritätsbeitrag» in den kommenden Jah- Darstellung in einer Grafik), damit wir die Kommission über die Entwicklung in den vergangenen Jahren informieren können? Der versicherungstechnische Solidaritätsbeitrag im Rahmen der AHV / IV / EO an die eidge- keine Detailangaben zu Patenten und damit verbundenen Erträgen und Aufwendungen. Auch vertief- te Informationen zur Forschungs- und Entwicklungstätigkeit lassen sich aus den Jahresrech- nungen in aller Regel
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2904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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veröffentlichen, damit sich alle Mitglieder des Kantonsrats vor der Beratung im Plenum sachkundig informieren können. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen die nachfolgend genannten drei Themenbereiche, Die Kommission hat sich von der Steuerverwaltung über die Schätz- und Berech- nungsmethodologie informieren lassen. Dabei hat sie zur Kenntnis genommen, dass die Sim u- lationsannahmen mehrfach mit den sowie Beratungsfirmen bes prochen und verifiziert wurden. Auch die Gemeinden wurden regelmässig informiert und die Schätzu n- gen und Berechnungen mit den zugrunde liegenden Annahmen pro Gemeinde wurden
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2904.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Abklärungsaufträge der vorberatenden Kommission finden sich auf ins- gesamt elf Beilagen. Diese Informationen waren der Stawiko bei der Beratung dieses komple- xen Geschäfts hilfreich. Die vorberatende Kommission Gemeinden zu erwa r- ten sind. 2. Fragen der Stawiko Zusätzlich zu den vorhandenen umfangreichen Informationen hat die Stawiko drei Fragen ge- stellt, die im Nachgang zur Sitzung von der Finanzdirektion wie
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2905.1 - Antwort des Regierungsrats
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festgelegt werden solle. Stadtrat Urs Raschle wurde an dieser Sitzung eingeladen, den Stadtrat zu informieren und dessen politische Haltung abzuholen. In den folgenden Projektsitzungen war die Stadt Zug jeweils
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2908.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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im Kanton Zug weiter betreibt. 5.1.3. Departement Informatik der Hochschule Luzern (HSLU) Die kantonale Anschubfinanzierung für das Departement Informatik der Hochschule Luzern, welches für seinen Aufbau (Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Aufbaukosten des Departements Informatik der Fachhochschule Zentralschweiz (Hochschule Luzern) vom 2. Juli 2015; Vorlage Nr. 2489, GS 2015/030) seinem Bereich in der Schweiz. Es wird 2019 nach Rotkreuz verlegt und innerhalb des Departements Informatik zu einem eigenen Bereich ausgebaut. - Das WERZ wurde erfolgreich am Standort Zug aufgebaut und
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2908.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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erkundigt, ob der Unterstützungsbeitrag nicht abgeschrieben werden mü s- se. Im Nachgang zur Sitzung informierte die Finanzdirektion, dass der Beitrag als Einmalzah- lung der Erfolgsrechnung belastet wird und und Nutzen dürften diese Schülerinnen und Schüler kaum ins Gewicht fallen. Die Finanzdirektion informierte die Stawiko, dass die Volkswirtschaftsdirektion im Auftrag des Regierungsrats mit den verantwortlichen
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2908.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Energie und Rohstoffe Zug (WERZ), dem Institut für Finanzdienstleitungen (IFZ) und beim Departement Informatik sprach der Kanton Geld für die Anschubfinanzierung. Das OYM-College beantragte ursprünglich 1,2
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2909.1 - Antwort des Regierungsrats
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nicht gegen den Willen der Eigentümerschaft unter Schutz gestellt werden. 4. Wie weit sind die Informationen von Prof. für Staats- und Verwaltungsrecht Universität Fri- bourg, Dr. iur. Peter Hänni und dem werden, geheim, soweit sie nicht im Kommissionsbericht aufgeführt sind. Dies trifft auch auf die Informationen von Prof. Dr. iur. Peter Hänni sowie das Kurzgutachten von Prof. Dr. iur. Arnold Seite 4/4 2909
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2910.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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weshalb Letzteres konsequenterweise auch ein Register zu führen hat. Wie die entsprechenden Informationen in elektronischer Form öffentlich gemacht werden, ist dem Obergericht überlassen. Ein wichtiges war es, dass das Obergericht ämterspezifisch publizieren darf. Mit anderen Worten darf es die Informationen zu den jeweiligen Personen direkt auf der Internetseite der jeweiligen Behörde publizieren, was