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2946.2 - Antwort des Regierungsrats
n der Verfassung des Kantons Zug vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1). Es besteht ein sogenanntes informelles Verständnis (Usanz), dass die vom Regierungsrat aus dem Kreise der Kantonsratsmitglieder zu wählenden
2948.1 - Antwort des Regierungsrats
ifendem Cha- rakter vorgestellt und diskutiert. Oft geht es um gesamtschweizerisch betriebene Informatika n- wendungen sowie Digitalisierungsprojekte aller Art, häufig auch um steuerfachliche Vollzug s- Gesetzgebungsthemen sowie Entwicklungen im internationalen Steuerumfeld. Ne- ben dieser direkten Informationsvermittlung und dem Erfahrungsaustausch vor Ort bietet die Jahreskonferenz zudem die wertvolle Möglichkeit künftig einmal ohne grossen Aufwand eine fachliche Frage zu klären, ein Organisations - oder Informatikprojekt zielgerichtet zu planen und umzusetzen oder ein konkretes kanton s- übergreifendes Steuerdossier
2945.2 - Antwort des Regierungsrats
n. Die Mitglieder des Begleitgremiums wirkten in ihren Organisationen als Multiplikatoren und Informanten und konnten so wertvolle Hinweise in die Projektbearbeitung einbringen. Die Baudirektion orientierte was nichts anderes als gelebte Demokratie darstellt. Gleichzeitig wollen die Interpellanten Informationen zu den gesamten Projektierungskosten, welche bei diesen nicht realisierten Projekten angefallen
2950.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
zuletzt den Entscheidfindungs- prozess massiv verlängern. Gleichzeitig würde die SUP lediglich informellen Charakter entfal- ten. Ihr Ergebnis wäre zwar kaum direkt rechtlich bindend. Trotzdem müsste ihr stehender Belastungen; - Ermittlung und Dokumentation der Umweltauswirkungen in einem Bericht; - Information und Konsultation der Behörden und der Öffentlichkeit mit der Möglichkeit zur Stellungnahme: Dazu finanziellen Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden äussern. Des Weiteren müssen sie Informationen über die notwendigen Anpassungen von Leistungsaufträgen bei allen betroffenen Ämtern der kantonalen
2948.1a - Beilage
Kantone, Forschung etc.) jährlich jedes Jahr in einem anderen Kanton 2019 Schweizerische Informatikkonferenz (SIK): Arbeitskonferenz Delegierte von Bund, Kantonen und Städten (Informatikverantwortliche) he) jährlich jedes Jahr in einem anderen Kanton 2018 Schweizerische Informatikkonferenz (SIK): Landsgemeinde KOMBV-KTV Netzwerkverantwortliche von Bund und Kantonen jährlich jedes Jahr in einem anderen
2954.1 - Postulatstext
Fahrt zu verlangsamen und seine Aufmerk- samkeit zu erhöhen. Wie es sich zeigt, genügen diese Informationen leider nicht und es veru n- fallen auch ortskundige Fahrer auf dieser Strecke, durch die immer
2956.1a - Beilage Kommentar
scheiden, ob in stipendienrechtlicher Hinsicht eine Gleichwertigkeit gegeben ist oder nicht. Informationsaustausch zwischen den Kantonen Nicht alle im schweizerischen Bildungssystem angebotenen Ausbildungsgänge ichen Anerkennung Hilfestellungen zu geben. In einem ersten Schritt sollen zumindest der Informationsaustausch über erfolgte Abklärungen sowie die einzelnen kantonalen Praxen über die Stipendienwebseite Geschäftsstelle der Vereinbarung. 2Der Geschäftsstelle obliegen insbesondere folgende Aufgaben: a. die Information der Vereinbarungskantone, b. die Überprüfung und Ausarbeitung von Vorschlägen für die Anpassung
2956.2a - Konkordatstext
telle der Vereinbarung. 2 Der Geschäftsstelle obliegen insbesondere folgende Aufgaben: a) die Information der Vereinbarungskantone, b) die Überprüfung und Ausarbeitung von Vorschlägen für die Anpas­ sung
2956.6a - Beilage Konkordatstext
telle der Vereinbarung. 2 Der Geschäftsstelle obliegen insbesondere folgende Aufgaben: a) die Information der Vereinbarungskantone, b) die Überprüfung und Ausarbeitung von Vorschlägen für die Anpas- sung
2956.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
verbunden: Fr. 30 000 Mehrausgaben durch eine Erhöhung der Ausbildungsbeiträge Fr. 45 000 Minderausgaben infolge weniger stipendienberechtigter Auslandschweizer Fr. 15 000 Minderausgaben Total Details dazu finden Bericht Nr. 2956.3 - 16131 die Fremdänderungen zum AusbG ab. Dadurch entfallen die Minderausgaben infolge weniger stipendienberechtigter Aus- landschweizer. Der Antrag verursacht somit jährliche Mehrkosten

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