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2890.2 - Antwort des Regierungsrats
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andererseits schafft er optimale Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien. Beratung und Informat ion in Bezug auf Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Zusam- men mit den Zuger Gemeinden betreibt Zug eine Energieberatungsstelle, welche kostenlose Beratungen für Bauherrschaften anbietet. Er informiert ausserdem die Behörden und die Bevölkerung über die Nutzung von erneuerbaren Energien, beispielsweise Wasserentnahmen aus Zuger Fliessgewässern und aus Seen für die landwirtschaft liche Bewässerung ein. Infolge der Trockenheit mit niedrigen Abflüssen waren Wasserentnahmen im Sommer 2018 nur aus dem Zuger -
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2893.2 - Antwort des Regierungsrats
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der Entsorgungssituation für den im Kanton Zug anfallenden Aushub, eine Verbesserung des Informationsaustauschs sowie die Ausarbeitung kurzfristig greifender Massnahmen. 5. Was unternimmt der Regierungsrat Abfallplanung 2018. Des Weiteren wurden Import begrenzende, neue Kapazi- täten schaffende und Informationsfluss verbessernde Massnahmen geprüft. Die Arbeitsgruppe ist immer noch aktiv. Sie wird sich im März
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2895.1 - Antwort des Regierungsrats
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ab diesem Zeitpunkt abschliessend informiert werden. Am Mittwoch, 8. August 2018, 17.31 Uhr, also lediglich 31 Minuten nach Ablauf der Bereini- gungsfrist, informierte die Staatskanzlei die Parteien des i- schen Parteien (und vor allem gegenüber den Ortssektionen der Parteien, welche nicht direkt informiert wurden)? Wie erklärt sich die Verzögerung von über einer Woche? Wer trägt dafür die Verantwortung Varianten)? Die Kleine Anfrage beantwortet der Regierungsrat wie folgt: 1. Verfahren und Zeitpunkt der Information Die Abläufe bei den Wahlen richten sich nach dem Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (WAG;
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2897.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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. Die für die Bachoffenlegung erforderliche Rodung gilt als temporär und beträgt rund 430 m 2 . Infolge der angepassten Linienführung der Kantonsstrasse sind kleinere Arrondierungen vorg e- sehen. Seite
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2897.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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611.1) einen Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode beschlossen hat . Der Finanz- direktor informierte uns, dass für den Methodenwechsel gemäss § 53 Abs. 2 FHG eine Über- gangsfrist bis ins Jahr 2021
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2899.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ÖREB-Kataster Vorteile, weil ihr damit ein ausgezeichnetes, ef- fizientes und zeitgemässes Informationsinstrument zur Verfügung steht. Vernehmlassungsverfahren Die geplanten Änderungen wurden im Vernehm - angesichts prinzipieller Unvollständigkeit der Anmerkungen im Grund- buch (welche lediglich informative Bedeutung haben) - unverhältnismässige Massnahme er- scheinen. Ein Gewinn an Rechtssicherheit würde geltenden Abs. 2 statuierte Vorschrift, das GIS Kanton Zug in gewissen Fällen mit ande- ren Informationssystemen zu verknüpfen, um die Aktualität der Geobasisdaten zu gewährleis- ten, ist aus mehreren Gründen
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2899.2 - Antrag des Regierungsrats
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ten. c) GIS Kanton Zug: Geographisches Informationssystem Geoinformationssystem des Kantons Zug. Mit Informatikmitteln geführtes Informationssystem für die Bewirtschaftung der Geodaten und der Geobasisdaten § 15 Verknüpfungen 1 Das GIS Zug kann mit anderen Informationssystemen verknüpft werden. 1 Das GIS Kanton Zug kann mit anderen Informationssystemen verknüpft wer- den. 2 Geobasisdaten, die der Kanton Geodaten oder Ge- obasisdaten. c) GIS Zug: Geographisches Informationssystem des Kantons Zug. Mit Informa- tikmitteln geführtes Informationssystem für die Bewirtschaftung der Geodaten und der Geobasisdaten
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2899.4 - Ergebnis 1. Lesung
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Aufgehoben. c) (geändert) GIS Kanton Zug: Geoinformationssystem des Kantons Zug. Mit Informatikmitteln geführtes Informationssystem für die Be wirtschaftung der Geobasisdaten. 1) BGS 215.71 2) SR 510.62 3) BGS nummer] § 15 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (aufgehoben) 1 Das GIS Kanton Zug kann mit anderen Informationssystemen verknüpft werden. 2 Aufgehoben. § 16 Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (geändert), Abs. 4 (aufgehoben) [Geschäftsnummer] d) Aufgehoben. f) Aufgehoben. h) (neu) Geoportal: zentrales Portal im Internet für Informationen zu Geobasisdaten des Kantons Zug. § 4 Abs. 1 (geändert) 1 Der Regierungsrat regelt die Rahmen
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2899.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Vorlage Nr. 2899.3 Laufnummer 15975 Laufnummer Nr. Teilrevision des Gesetzes betreffend Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG; BGS 215.71) Bericht und Antrag der vorberatenden
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2898.2a - Beilage Synopse zu Verordnung
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Verlängerung: Fr. 25.– 1.5 Gebührenfrei sind a) die Einträge von Adressänderungen b) Namensänderungen infolge einer Änderung im Zivilstand Ziff. 2 Lernfahrausweise 1 2.1. Lernfahrbewilligung ohne Lernfahrausweis: