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1233.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Stimmgeheimnis gewahrt werde. Mit der vorliegenden Gesetzesände- rung und der entsprechenden Information der Bevölkerung soll der Forderung der 1233.1 - 11478 3 Bundeskanzlei nachgekommen und dem Erfordernis
1233.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Abstimmung vom 8. Februar 2004 einzuführen. Die Gemeinden haben aber die zu kurze Vorlauf- und Informationszeit beanstandet. Die Bundeskanzlei hat sich schlussendlich einver- standen erklärt, im laufenden
1233.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
enthalten darf. 2 Der Stimmrechtsausweis ist von der stimmberechtigten Person oder, bei Verhinderung infolge eines körperlichen Gebrechens, in ihrem Auftrag von einer stimmberechtigten Vertrauensperson zu
1233.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Januar 2005
enthalten darf. 2 Der Stimmrechtsausweis ist von der stimmberechtigten Person oder, bei Verhinderung infolge eines körperlichen Gebrechens, in ihrem Auftrag von einer stimmberechtigten Vertrauensperson zu
1233.2 - Antrag des Regierungsrates
enthalten darf. 2 Der Stimmrechtsausweis ist von der stimmberechtigten Person oder, bei Verhinderung infolge eines körperlichen Gebrechens, in ihrem Auftrag von einer stimmberechtigten Vertrauensperson zu
1235.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Amt für Berufsbildung fällt auf, dass der zweckgebundene Beitrag an die Zuger Techniker und Informatikschule (ZTI) um 567'000.- Franken höher liegt als budgetiert. Die in der Staatsrechnung formulierte neue Mitarbeiterin zu 50% vom Grundbuchamt übernommen und zwei Lehrabgängerinnen befristet für Informatikprojekte beschäftigt wurden. Ausserdem wurde eine Investition von 80'000.- fälschlicherweise im Sachaufwand den Kostenüberschreitungen bei der Strafanstalt Zug haben wir noch immer keine detaillierten Informationen erhalten und erwarten mit Interesse die Beantwortung der diesbezüglichen Interpellation von Gregor
1236.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
Zusammen- arbeit mit der Zuger Polizei werden zum Teil durch den Datenschutz behindert, indem der Informationsaustausch eingeschränkt wird. Zur Zeit finden Gespräche zwi- schen Untersuchungsrichteramt, Sicherh der obersten Grenze und muss noch weiter sinken. Im laufenden Jahr 4 1236.1 - 11486 ist allerdings infolge des Wechsels an der Spitze des Obergerichts insgesamt nicht mit einer Senkung der Verfahrensdauer
1260.1 - Antwort des Regierungsrates
lassung zu einem so weitgehenden Gesetzesrevisionsvorhaben kurzerhand in eine Einladung für "eine informelle Stellungnahme" umzubenennen. Materiell handelt es sich um eine Vernehmlassung, und für diese gilt
1270.1 - Interpellationstext
n ersuchen um sofortige mündliche Beantwortung an der nächsten Kantonsratssitzung, damit die Informationen rechtzeitig vor der NFA-Abstimmung vorliegen. __________ 300/mb
1277.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Schweizer Delegationen anlässlich von Internationalen Verhandlungen, für die Förderung des Informationsaustausches zwi- schen den Vertretern des Bundes und der Kantone, für die Ausarbeitung der Empfehlungen Kompetenzen oder Entscheidungs- und Überwachungsbefugnisse ver- letzt. Die KBBK verfügt nur über informelle Kompetenzen und ist nicht befugt, Ab- kommen über die gegenseitige Amtshilfe abzuschliessen oder müssen sich die Vergabebehörden halten. Dazu kommt, dass der Grundsatz der Vertraulich- keit der Informationen im Submissionsrecht bereits verankert ist (§ 11 Bst. g IVöB 2001) und weiteres Ausführungsrecht

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