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1275.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
wie sich die Stellen ausserhalb der Personalplafonierung 2 1275.2 - 11589 zusammensetzen. Diese Information ist auch wichtig im Zusammenhang mit dem Kantonsratsbeschluss betreffend Bewilligung von Perso
1291.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
uten umgesetzt werden. IV. LANDERWERB Die angrenzenden Grundeigentümer wurden über das Projekt informiert und früh- zeitig in die Projektierung miteinbezogen. Die zusätzlich benötigten Landflächen von Bereich der Busspur und im Abschnitt der Belagssanierung der Strassenaufbau besondere Sorgfalt. Infolge der unterschiedli- chen Belastungsdauer des Untergrundes der Steinhauserstrasse und des Bereiches
1292.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
weiterhin im Gesetz zu belassen. Nach Meinung der Kommission soll das Gesetz nicht zu einem Informationsbulletin verkommen. Wenn einzelne Gemeinden aktiv werden wollen, können sie entsprechende Vorschriften
1300.17 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
sondern sie mit dem Sessionsrhythmus der eid- genössischen Räte in Übereinstimmung zu bringen. Infolgedessen ist § 30 Absatz 4 WAG (gemäss Ergebnis 1. Lesung) wie folgt zu formulieren: 3 1300.17 - 12177 Hinblick auf die 2. Lesung im Kantonsrat: 1. Erarbeitung eines Vorschlages für eine Übergangsregelung infolge der zeitli- chen Zusammenlegung von Ständerats- und Nationalratswahlen. 2. Erarbeitung eines Vorschlages Vorschlages für eine Übergangsregelung für die amtierenden Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber infolge der zukünftigen An- stellung durch die Exekutive als Folge der Abschaffung der Volkswahl. 2 1300
1302.05 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1302.5 (Laufnummer 11728) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND SCHAFFUNG EINER HÖHEREN FACHSCHULE GESUNDHEIT ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DAS GESUNDHEITSWESEN IM KANTON ZUG KANTONSRATS
1302.06 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
seinen Kostenberechnungen sämtliche Einflussfaktoren zu berücksichtigen. Diese ausführlichen Informationen werden von der Stawiko sehr geschätzt. Die Regierung kommt zum Schluss, dass ab dem Jahr 2008
1316.08 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
Erklärtes Ziel ist die Einführung eines reinen Gebührensystems. 2 1316.8 - 12262 Dieses System ist infolge der Faktorgewichtung bei bedeutenden Geschäften indes- sen nicht konsequent verwirklicht worden.
1316.06 - Antrag der Kommissionsminderheit
Grundstücken infolge Bildung neuen Landes, Aneignung, Ersitzung und Enteignung; f) Handänderungen infolge Güterzusammenlegung, Quartierplanung und Grenzbereinigung; g) Handänderungen infolge von Unterne ch zur Abrundung landwirtschaftlicher Betriebe zum Gegen- stand haben; c) für Eintragungen, die infolge einer Regulierung der Kantonsgrenzen not- wendig sind; d) für Pfandrechtserrichtungen und Anmerkungen rin und dem Lebenspartner; b) Erbvorbezüge und Schenkungen gegenüber Nachkommen; c) Handänderungen infolge Erbgangs (Art. 560 ZGB); d) Handänderungen durch Erbteilung an die überlebende Ehegattin oder den
1316.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
geändert wurde sowie auf die neue Amtsbezeichnung in den §§ 1, 3, 7, 10, 11 und 12, welche sich infolge der Zusammenlegung des Grundbuchamtes und des Vermessungsamtes aufdrängt. Alsdann beschloss der
1316.02 - Antrag des Regierungsrates
Grundstücken infolge Bildung neuen Landes, Aneignung, Ersitzung und Enteignung; f) Handänderungen infolge Güterzusammenlegung, Quartierplanung und Grenzbereinigung; g) Handänderungen infolge von Unterne ch zur Abrundung landwirtschaftlicher Betriebe zum Gegen- stand haben; c) für Eintragungen, die infolge einer Regulierung der Kantonsgrenzen not- wendig sind; d) für Pfandrechtserrichtungen und Anmerkungen rin und dem Lebenspartner; b) Erbvorbezüge und Schenkungen gegenüber Nachkommen; c) Handänderungen infolge Erbgangs (Art. 560 ZGB); d) Handänderungen durch Erbteilung an die überlebende Ehegattin oder den

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