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1316.05 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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von je 0,4 ‰ als Handänderungsgebühr von Kanton und Gemeinde festgelegt, total also 0,8 ‰. Zur Information seien einige kantonale Ansätze angefügt: • Der Kanton Luzern erhebt bei Handänderungen 2 ‰ des
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1316.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Gegenleistung geschuldet und werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben (für mehr Informationen siehe Berichte des Regierungsrates und der vorberatenden Kommission). 1316.7 - 12140 3 Der Antrag
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1316.10 - Anträge der Kommission
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Nachkommen der Erblasserin oder des Erblassers; e) der Erwerb von Grundstücken infolge Enteignung; f) Handänderungen infolge Güterzusammenlegung, Quartierplanung und Grenzbereinigung. 2 Lässt sich das von usch zur Abrundung landwirtschaftlicher Betriebe zum Gegenstand haben; d) für Eintragungen, die infolge einer Regulierung der Kantonsgrenzen not- wendig sind; e) für Pfandrechtserrichtungen und Anmerkungen eingetragener Partner- schaft; b) Handänderungen zwischen Eltern und Kindern; c) Handänderungen infolge Erbgangs (Art. 560 ZGB); d) Handänderungen durch Erbteilung an die überlebende Ehegattin oder den
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1316.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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Nachkommen der Erblasserin oder des Erblassers; e) der Erwerb von Grundstücken infolge Enteignung; f) Handänderungen infolge Güterzusammenlegung, Quartierplanung und Grenzbereinigung. 2 Lässt sich das von usch zur Abrundung landwirtschaftlicher Betriebe zum Gegenstand haben; d) für Eintragungen, die infolge einer Regulierung der Kantonsgrenzen not- wendig sind; e) für Pfandrechtserrichtungen und Anmerkungen eingetragener Partner- schaft; b) Handänderungen zwischen Eltern und Kindern; c) Handänderungen infolge Erbgangs (Art. 560 ZGB); d) Handänderungen durch Erbteilung an die überlebende Ehegattin oder den
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1328.2 - Antwort des Regierungsrates
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Zahlenmaterial stammt vom Bundesamt für Migration, Direktionsbereich Zentrale Dienste, Sektion Informatik & Statistik (BFM, DB ZD /I&S /DSAsyl). Die kleinen Differenzen ergeben sich aus der Tatsache, dass
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1326.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1326.2 (Laufnummer 11799) INTERPELLATION VON EUSEBIUS SPESCHA BETREFFEND UMSETZUNG DES BEHINDERTENGLEICHSTELLUNGS- GESETZES IM KANTON ZUG (VORLAGE NR. 1326.1 - 11698) ANTWORT DE
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1327.2 - Antwort des Regierungsrates
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- 11888 3 4. Wie hoch sind Kosten (Investitionen, Betrieb) und Nutzen dieser Vorhaben? Antwort: Infolge fehlender Vorhaben im Sinne des Interpellanten entfällt eine Ant- wort. 5. In welchen Krediten/Konti
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1210.3b - Beilage 2
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Sitzung mit den Amtsleitern führt Baudirektor Hans-Beat Uttinger mit jedem Amtsleiter einzeln ein informelles Gespräch zu den anfallenden Themen des betreffen- den Amtes. Bis zum Attentat vom 27. September rückblickend betrachtet, zweifellos sinnvoll gewesen, auch in der Ausführungsphase eine aktivere Informationspolitik zu betreiben und insbesondere auch die regierungsrätliche Baudelegation regelmässig einzuberufen rechtzeitig bemerkt werden konnten. Dies ist, jedenfalls dem Grundsatz nach, zu beja- hen. Der Informationsfluss ist sichergestellt durch die wöchentliche Amtsleitersitzung und das unmittelbar daran anschliessende
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1223.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Ebenfalls nicht bezifferbar sind die Kompensationszahlungen der Arbeitgebenden an die Arbeitnehmenden infolge Wegfall der Kinderzulagen. 12 1223.2 - 11513 Der Kanton wird weder durch Mehrkosten noch durch M
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1243.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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bestehen. 1.2. Fachstelle Berufsintegration Frau Carmen Prandina von der Fachstelle Berufsintegration informierte die Kommis- sion über ihre Arbeit. Die Fachstelle Berufsintegration, welche der GGZ angegliedert