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1284.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Steuerverwaltung für die Anliegen des Kantons Zug ein. Mit dieser Über- zeugungsarbeit glückte auf informellem Weg die Umsetzung einiger technischer Anliegen. Mit Schreiben vom 17. März 2006 an Herrn Bundesrat
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1307.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1307.4 (Laufnummer 11825) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRITT ZUR INTERKANTONALEN FACHHOCHSCHULVEREINBARUNG BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 3. OKTOBE
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1316.13 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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f) hat die Kommission wohl dis- kutiert, dass der Erwerb von Grundstücken infolge Enteignung oder eine Handände- rung infolge Güterzusammenlegung, Quartierplanung und Grenzbereinigung meist im Interesse
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1316.16 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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usch zur Abrundung landwirtschaftlicher Betriebe zum Gegenstand haben; c) für Eintragungen, die infolge einer Regulierung der Kantonsgrenzen not- wendig sind; d) für Pfandrechtserrichtungen und Anmerkungen
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1316.17 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Dezember 2007
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usch zur Abrundung landwirtschaftlicher Betriebe zum Gegenstand haben; c) für Eintragungen, die infolge einer Regulierung der Kantonsgrenzen not- wendig sind; d) für Pfandrechtserrichtungen und Anmerkungen
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1322.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vordergrund steht das Überbringen von persön- lichen Glückwünschen an Jubilarinnen und Jubilare, Informationsschriften von loka- len und regionalen Vereinen aller Art. Der Regierungsrat schlägt daher neu eine
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1324.2 - Antwort, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kantonsbeitrag als Zuständigkeitskriterium heran- zuziehen, sondern die gesamten Sanierungskosten infolge der Unterschutzstellung.» 2. Wann ist im Regierungsrat geplant, darüber zu entscheiden? Antwort: en zuzuwarten? Antwort: Mit den Sanierungsarbeiten wurde bis heute zugewartet. Hingegen mussten infolge von undichten Dächern im Museum für Urgeschichte, in der Fussgängerarkade, im Dachgeschoss des Hochbaus
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1210.3a - Beilage 1
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zu motivieren, die Rechnung zu bezahlen. Wer informieren will, muss sich verständ- lich machen, so dass er verstanden wird, d.h. der Empfänger informiert ist. Das erfordert eine Gestaltung der Rechnung geplante Bestellungsänderungen. Es ist anzuneh- men, dass die GU zumindest teilweise ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist. Im Weiteren liegt unseres Erachtens ein Verstoss gegen die in Ziff eb sowie über die Resultate und Massnahmen aus Gesprächen mit Behörden und Dritten of- fen zu informieren (vgl. ausdrücklich Ziff. 10.3 des GU-Werkvertrages). Gerade deshalb wurde das System mit den v
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1232.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1232.4 (Laufnummer 11542) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE KANTONALEN SCHULEN (ENTWICKLUNG DER DIPLOMMITTELSCHULE ZUR FACHMITTELSCHULE) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOM
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1247.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Berg- gemeinden. Das weitere Vorgehen wurde wie folgt bestimmt: - An einer öffentlichen Informationsveranstaltung sollen Grundeigentümer/innen, Bewirtschafter/innen, Quartiervereine und andere Interessierte wurde beschlossen, eine öffentliche Orientierung im Gemeindesaal Baar durchzuführen. An die Informationsveranstaltung vom 5. Mai 2004 wurden - zusammen mit den betroffenen Gemeinden - Grundeigentümer/innen Phase der Projektstudien abge- schlossen werden. Im Rahmen einer erweiterten Behördendelegation informierte die Baudirektion am 19. Januar 2004 den Gesamtgemeinderat Baar über den Stand des Projektes. Anwesend