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2112.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Daneben gebe es wöchentl i- che Sitzungen mit allen Amtsleitern. Natürlich könne man sagen, der Informationsfluss sei eine Selbstverständlichkeit. Aber dies habe im Falle des damaligen Amtes für Straf- und Motion der erwei- terten Justizprüfungskommission vom 29. Mai 2009 betreffend Verankerung Informationspflicht Generalsekretär, Generalsekretärin (Vorlage Nr. 1923.1 - 13371) als erledigt abzuschreiben rtung der verantwortlichen Führungspersonen plädiert. Ein Kommissionsmitglied führte aus, die Information zwischen den einzelnen En t- scheidungsträgern sei im Grunde eine Selbstverständlichkeit . Es habe
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2112.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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verpflich- tet, dem stellvertretenden Mitglied des Regierungsrats unverzüglich die nö- tigen Informationen weiterzugeben. 1) BGS 111.1 2) BGS 153.1 1 [Geschäftsnummer] II. Keine Fremdänderungen. III. Keine
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2112.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Dezember 2013
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verpflich- tet, dem stellvertretenden Mitglied des Regierungsrats unverzüglich die nö- tigen Informationen weiterzugeben. II. Keine Fremdänderungen. 1) BGS 111.1 2) BGS 153.1 1 [Geschäftsnummer] III. Keine
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2121.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gesetzliche Grundlagen zum Informationsfluss unter den Behörden 3 4. Informationsfluss und zentrale Informationsstelle 5 5. Handlungsoptionen zur Verbesserung des Informationsflusses 8 6. Beurteilung des Postulats Geeignetheit Ob eine zentrale Informationsstelle geeignet ist, den Informationsfluss für d ie Sicherheit der Behörden zu erhöhen, ist fraglich. Mit der Informationserfassung alleine würde noch keine Pr ä- ft abgerufen werden. 4. Informationsfluss und zentrale Informationsstelle 4.1. Informationsfluss und gesetzgeberischer Handlungsbedarf Bei der Art und Weise, wie Informationen von einer zu einer anderen
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2120.2 - Antwort des Regierungsrates
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liegen und somit eine Nutzung als Asylunterkunft in der Regel nicht zonenkonform sei. Das VBS informierte nicht, um welche Objekte es sich bei den 20 Un- terkünften handelt. Vier Tage später, am 2. März kommen/Entwicklungshilfe, VISA-Abkommen, Wirtschaftsabkommen." Mit Schreiben vom 15. März 2012 informierte das Bundesamt für Migration die Mitglieder der Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren geleitet wird. Zusammen mit den Kommandanten der vier Terri- torialregionen koordiniert er die Information der Kantone und Gemeinden und pflegt den Dialog mit den zivilen Behörden und Amtsträgerinnen und
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2121.1 - Postulatstext
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einer zentralen Informationsstelle für Personen mit erhöh- tem Konflikt-/Gewaltpotential, um dem Anliegen der Justizprüfungskommission (JPK) in Bezug auf den fehlenden Informationsfluss in diesem Bereich Die Schaffung einer zentralen Informationsstelle verwarf der Regierungsrat, weil eine solche seiner Meinung nach unverhältnismässig wäre. So führte er aus, dass die Information all den- jenigen Behörden zur Laufnummer 14007 Postulat der Justizprüfungskommission betreffend Schaffung einer zentralen Informationsstelle für Personen mit erhöhtem Konflikt-/Gewaltpotential vom 6. März 2012 Die Justizprüfungskommission
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2137.1 - Interpellationstext
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zuwenig miteinbezogen? 3. Welche finanziellen Konsequenzen entstehen für den Kanton und die Gemeinden infolge der weiteren zeitlichen EDV-Verzögerungen? Stimmt aus heutiger Sicht die Mehrkosten- Schätzung für
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2136.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2136.1 Laufnummer 14048 Interpellation von Eusebius Spescha und Zari Dzaferi betreffend Zukunft der Lehrpersonenausbildung im Kanton Zug vom 16. April 2012 Die Kantonsräte Eusebius Spescha
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2145.2 - Antwort des Regierungsrates
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für Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann wird eingesetzt, die als Plattform dienen und Informationen austauschen soll. Dazu haben die Direktionen jeweils eine verantwortliche Per- son als Mitglied für Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann eingesetzt wird, die als Plattform dienen und Informationen austauschen soll. Die Direktion des Innern wird dazu als Koordinationsstelle fungieren und ver-
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2146.1 - Interpellationstext
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gegenüber den Glencore-Aktivitäten im Kongo, insbesondere die Verletzung von Menschenrechten beim informellen Abbau von Erzen und bei der Zwangs- vertreibung von Arbeitern, die Verletzung von Arbeitsrechten