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2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und fair eingestuft. Er ist gegenüber der Kapitalwertmethode leicht tiefer. Verwaltungs- und Informatikaufwand sowie übriger Sachaufwand: Der Regierungsrat hat die Direktion für Bildung und Kultur beauftragt
2152.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
Lehrberuf zu erarbeiten. Stichworte dazu sind: gezielt an Männer gerichtete Informationen über den Lehrberuf; Koordination der Inform a- tion mit der Berufsberatung; Verbesserung der Vereinbarkeit von ziviler Grundstücke 1% Gebäude (Hoch- und Tiefbauten) 2 - 4% 10% 2% (4% San.) Mobilien 5 - 20% 30% 10% Informatik / Immateriellen Anlagen 25 - 50% 40% 25% Investitionsbeiträge 10% Bei den Gebäuden handelt es sich
2152.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Unterhalt in- begriffen sind. 2.4. Verwaltungs- und Informatikaufwand sowie übriger Sachaufwand Sämtliche Verwaltungsdienstleistungen inklusive Informatik werden von der Schulen St. Micha- el AG eingekauft ist, denn der Kanton ist auch der grösste Geldgeber. Im Weiteren ist damit auch der direkte Informationsfluss vom Hochschulrat zum Regierungs- und zum Kantonsrat sicherge- stellt.  Die Stawiko lehnt beide
2184.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Einsprachen gegen Bauprojekte erhoben, ohne dass sich die Einsprechenden vorab über die Bauvorhaben informieren würden. Dadurch entstehe der Bewilligungsbehörde ein beträchtlicher Zusatzaufwand, der nicht immer
2183.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Beschlüsse gefällt und stellt dem Kantonsrat entsprechenden Antrag: ▪ § 1 Abs. 2: Kann ein Ratsmitglied infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt an der konstituierenden Sitzung des Kantonsrates nicht teilnehmen Eid oder das Gelöbnis vor dem Amtsantritt an einer Kantonsratssitzung ab. Kann das Ratsmit- glied infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt an der dafür vorgesehenen Kantons- ratssitzung nicht teilnehmen
2183.2 - Antrag des Regierungsrates
ung mit dem Einverständnis beider Ratsmitglieder deren Ge- schäfte. 2 Sofern das Einverständnis infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht eingeholt werden kann und das Geschäft dringend ist,
2183.BGS 151.1 - Aufnahme in BGS 151.1, GS 2013/079
Eid oder das Gelöbnis vor dem Amtsantritt an einer Kantonsratssitzung ab. 4 Kann ein Ratsmitglied infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt an der dafür vorgesehenen Kantonsratssitzung nicht teilnehmen ung mit dem Einverständnis beider Ratsmitglieder deren Ge- schäfte. 2 Sofern das Einverständnis infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht eingeholt werden kann und das Geschäft dringend ist,
2192.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
2.4 Mio. Franken pro Jahr (0.1 Mio. Franken mehr als im Antrag des Regierungsrates ausge- wiesen infolge Änderung von § 4 Abs. 2). Für die übrigen angeschlossenen Arbeitgebenden macht die Mehrbelastung 6 Mio. Franken pro Jahr aus (0.2 Mio. Franken mehr als im Antrag des Regierungsrates ausgewiesen infolge Änderung von § 4 Abs. 2). Die Arbeitnehmenden werden demgegenüber bei den Beiträgen insgesamt entlas-
2192.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2192.5 Laufnummer 14300 Totalrevision des Gesetzes über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz, PKG) Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 11. April 2013 Sehr geehr
2206.1 - Interpellationstext
300/mb Vorlage Nr. 2206.1 Laufnummer 14210 Interpellation von Thomas Lötscher betreffend Tüftellabor Einstein vom 3. Dezember 2012 Kantonsrat Thomas Lötscher, Neuheim, hat am 3. Dezember 2012 folgende

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