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2118.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichts
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Personalgesetz nicht mehr vorge- sehen, wobei über die besoldungsmässige Einstufung jeweils eine informelle Kontaktnahme zwischen Gericht und Finanzdirektion erfolgt. Ad § 3 Abs. 1 Ziff. 11 Mit dieser neuen
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2124.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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den Chef VBS genehmigtes Ge- samtkonzept SIKom SVS bezüglich „Sichere in allen Lagen verfügbare Informations - und Kommunikations-Services (SIKom) zur Kooperationsunterstützung der Partner im Sicherheits- Kommunikationsmittel Festnetztelefonie und Datennetze verstanden. Weiter zählen aber auch alle Informatiksysteme und -anwendungen dazu. Die Verfügbarkeit und die Zuverlässigkeit der eingesetzten IKT-Mittel anisationen einge- setzten Systemen und Anwendungen auf. ─ Die IKT-Mittel gewährleisten, dass Information und Kommunikation stufen- und organi- sationsgerecht übermittelt sowie sicher und ohne Medienbruch
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2140.1 - Interpellationstext
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ntrolle“ auch die Organisation der Informatik im Allgemeinen beim Kanton Zug diskutiert. Zusammengefasst geht es um die Frage, ob es bes- ser ist, Informatikprojekte grundsätzlich zentral zu betreuen oder Will der Regierungsrat an der jetzigen Lösung festhalten? 3 Gemäss § 4 der Informatikverordnung berät das Amt für Informatik und Organisation (AIO) bei Fachanwendungen und Infrastrukturvorhaben die ve nein, warum nicht? 6 Erachtet es der Regierungsrat als sinnvoll, die Projektleitung für ein Informatikprojekt „outzu- sourcen“? Wie begründet der Regierungsrat seine Haltung diesbezüglich? 300/mb
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2170.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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aus irgendeinem Grund eine Unter- schrift unter einem Wahlvorschlag ungültig ist, erfolgt die Information der Vertretung des Wah l- vorschlages nach § 35 Wahlgesetz. § 41 Unvereinbarkeit Die Regelung der
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2186.1b - Beilage 1
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Gewaltereignisse, die im Zusammenhang mit dem Sport stehen, lassen sich aufgrund der Einträge im Informationssystem "HOOGAN" nach- vollziehen. In diesem vom Bundesamt für Polizei (fedpol) betriebenen System Rayonverbo- te, Meldeauflagen, Polizeigewahrsam oder Ausreisebeschränkungen verhängt wurden. Im Informationssystem HOOGAN waren per 1. März 2012 insgesamt 1‘203 Personen verzeich- net. 894 werden dem Fussball Mittel nicht zum Erfolg führen, soll die Internetfahndung eingesetzt werden. Einträge im Informationssystem HOOGAN sollen immer mit Foto erfolgen. Bei Vorfällen in den Gästesektoren sollen die fehlbaren
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2186.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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son über die vom Verbot erfassten Rayons, die Gebiete in der ganzen Schweiz umfassen kö n- nen, informieren kann. Aus praktischen Gründen ist es nicht immer möglich, Pläne auszuhän- digen. Art. 6 Meldeauflage Besucherinnen und Besucher über die Möglichkeit von Durchsuchungen beim Einlass ins Stadion vorab informiert werden müssen. In Fällen von Kontrollen bei Fantransporten oder a n- deren Sportveranstaltungen
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2186.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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gesetzlichen Grundlage, um eine Ausweispflicht anordnen zu können, damit mittels Abgleich mit dem Informationssystem HOOGAN überprüft werden kann, ob Personen ins Stadion gelangen wollen, die mit einem Stadionverbot ausschöpfungen erfolgt. Dem abschliessenden Bericht der KKJPD sind dazu keine zusätzli- chen Informationen zu entnehmen, was die Kommission bedauert. 4. Auswirkungen der Konkordatsänderungen im Kanton
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2186.1c - Beilage 2
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Kapitel: Schlussbestimmungen Art. 14 Information des Bundes Das Generalsekretariat der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) informiert die Bundeskanzlei über das v Zutritt zu Sportstätten Identitätsausweise vorweisen müssen und dass mittels Abgleich mit dem Informationssystem HOOGAN sichergestellt wird, dass keine Personen eingelassen werden, die mit einem gültigen Konkordat in Kraft zu lassen ist. Art. 17 Benachrichtigung Generalsekretariat KKJPD Die Kantone informieren das Generalsekretariat KKJPD über ihren Beitritt, die zuständigen Behörden nach Artikel 13 Absatz
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2185.2 - Antwort des Regierungsrates
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Nationalen Asylkonf e- renz zur Umsetzung der Beschleunigungsmassnahmen vertreten. Sowohl bei informellen Treffen als auch im Rahmen der regelmässigen Asylkonferenzen zwi- schen Bund, Kantonen, Städten
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2186.2 - Antrag des Regierungsrates
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gleichen Geschlechts am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen abzutasten. 3 Der Veranstalter informiert die Besucherinnen und Besucher seiner Sportveranstaltung über die Möglichkeit von Durchsuchungen erlauben, genaue Kenntnis über die vom Verbot erfassten Rayons zu erhalten. 3 2 Die verfügende Behörde informiert umgehend die übrigen in Art. 4 Abs. 3 und 4 erwähnten Behörden. 3 (unverändert) Art. 6 Abs. 1 bis