-
2165.10 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
Beschwerde eingereicht werden. § 10d (neu) Vertrauliche Quellen 1 Zur Informationsbeschaffung kann die Polizei von Informantinnen und In- formanten oder von Vertrauenspersonen unter Zusicherung der Ve ein volljähriges Fa- milienmitglied oder eine andere geeignete Person beizuziehen. 3 Die Polizei informiert die berechtigte Person oder ihre Vertretung über den Grund der Durchsuchung, soweit dadurch der
-
2165.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
Justizprüfungskommission für die Datenschutz - und die Ombudsstelle. Auf Basis dieser zusätzlichen Informationen haben wir die Vorlage an der Sitzung vom 5. September 2013 abschliessend beraten. 3. Motion der
-
2165.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
dieser Verfügung aus und informiert sie gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben und über die Möglichkeit zur Anrufung des Zivilgerichts. § 18a (neu) Beratungsstelle 1 Die Polizei informiert die gewaltbereite Person Minderjährigen nicht verfügt werden. 2 Nimmt die Polizei gewaltbereite Minderjährige in Gewahrsam, informiert sie möglichst umgehend die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). § 18 Abs. 1, Abs. 2 (geändert)
-
2177.5a - Beilage
-
aufgeführt sind, jedoch in den Kosten und Planunterlagen enthalten sind (16 Haustechnikräume; 17 Informatik GIBZ; Verkehrsflächen; WC–Anlagen; Erschliessungszone und Lift). Zu Seite 24 des regierungsrätlichen
-
2177.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
-
(m2 und m3) zu bringen. Die Stawiko hat deshalb weitere Fragen formuliert und um zusätzliche Informationen gebeten. Eine Kurz- fassung der Beantwortung durch die Baudirektion resp. den beauftragten Architekten
-
2188.2 - Antwort des Regierungsrates
-
tig. Sie können beispielsweise im Staat A infolge eines (Haupt-)Wohnsitzes, im Staat B infolge ei- nes Aufenthalts von mehr als x Tagen und im Staat C infolge ihrer Staatsangehörigkeit unbe- schränkt Kurzem festgehalten, und die betroffenen Wirtschaftsverbände sind von der Volkswirtschaftsdirektion informiert worden. Bei der Lex Koller besteht eine dreifache Beschwerdemöglichkeit von öffen t- lichen Gemeinwesen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt» hat. Damit wird auf die unbeschränkte Steuerpflicht infolge «persönlicher Zugehörigkeit» im Sinne von Art. 3 DBG und § 3 StG ver- wiesen. Nicht für die Besteuerung
-
2194.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
Zukunft zu verringern. In der Schweiz verbieten gesetzliche Regelungen den Arbeitnehmenden das Informieren von Dritten über schädliche Unternehmenspraktiken praktisch vollständig. Whistleblower sind unge- 4 Soweit es seine Aufgaben erfordern, holt es von den Direktionen und Ämtern die no twendigen Informationen ein. Es nimmt Einsicht in die Daten des zentralen Personalinformationssystems. Die Umschreibung
-
2193.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
ten und mehreren grossen Unternehmen). Die Zentralschweizer Kantone pflegen untereinander ein informelles Netzwerk der Wirtschaftsförderer, welche sich zwei Mal jährlich treffen. Zudem beteiligt sich der profitieren dabei von der Grundlagenarbeit der Kontaktstelle Wirtschaft, insbesondere von deren Informationsmaterial und deren Know-how. In den vergangenen 10 Jahren hat die Kontaktstelle Wirtschaft pro Jahr Vernehmlassung durchzuführen. Hingegen wurden die Ge- meinden, die vom Gesetz direkt angesprochen sind, informiert und hatten am Treffen des R e- gierungsrats mit den Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten
-
2193.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
worden. Die Gemeinden seien im Rahmen der Gemeindepräsidentenkonferenz über den Inhalt der Vorlage informiert worden und hätten Gelegenheit gehabt, Anregungen zu deponieren, wobei sie sich hinter die Stossrichtung
-
2194.2 - Antrag des Regierungsrates
-
4 Soweit es seine Aufgaben erfordern, holt es von den Direktionen und Ämtern die notwendigen Informationen ein. Es nimmt Einsicht in die Daten des zentralen Personalinformationssystems. § 74 1 Mit dem