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1458.2 - Antwort des Regierungsrates
S. Schulanlage Herti sowie aufgrund des Schreibens des Amtes für Um- weltschutz vom Jahre 2001 informiert war. Dennoch hat der Stadtrat die Aus- dehnung der Trainings- und Spielzeiten bewilligt. 2. Hätte
1460.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Konkordatsebene abgeschlossen. Nun ist das Genehmigungsverfahren durchzuführen. Über die Vorlage informieren Sie sowohl der beiliegende Wortlaut des Konkordats vom 5. Mai 2006 als auch der ausführliche Kommentar
1460.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Vollzugsbehörde bestimmt die geeignete Vollzugseinrichtung und stellt ihr die sachdienlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. 2 Eine Versetzung in eine andere Vollzugseinrichtung kann unter
1460.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
Vollzugsbehörde bestimmt die geeignete Vollzugseinrichtung und stellt ihr die sachdienlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. 2 Eine Versetzung in eine andere Vollzugseinrichtung kann unter
1461.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1461.1 (Laufnummer 12112) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND AUSTRITT AUS DEM INTERKANTONALEN KONKORDAT ÜBER MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG VON MISSBRÄUCHEN IM ZINSWESEN BERICHT UND ANT
1466.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1466.1 (Laufnummer 12128) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRAG AN DIE EISSPORTANLAGEN HERTI ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 11. JULI 2006 Sehr geehrte Frau Prä
1465.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Transportleistungen abzurücken, nachdem Kanton und Gemeinden 90 % des Aktienkapitals besitzen. Informiert wurde auch, dass die ZVB über eine sog. Gebietskonzession für weite Teile des Kantonsgebiets verfügt
1464.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom ……………………. 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Angebot 1 Kanton und Gemeinden sorgen nachfra
1464.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2007
Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Angebot 1 Kanton und Gemeinden sorgen nachf
1465.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1464.4/1465.4 (Laufnummer 12195) GESETZ ÜBER DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHR UND KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND FESTLEGUNG DER BAHNHALTESTELLEN UND DER KNOTENPUNKTE DES ÖFFENTLICHEN V

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