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1458.2 - Antwort des Regierungsrates
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S. Schulanlage Herti sowie aufgrund des Schreibens des Amtes für Um- weltschutz vom Jahre 2001 informiert war. Dennoch hat der Stadtrat die Aus- dehnung der Trainings- und Spielzeiten bewilligt. 2. Hätte
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1460.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Konkordatsebene abgeschlossen. Nun ist das Genehmigungsverfahren durchzuführen. Über die Vorlage informieren Sie sowohl der beiliegende Wortlaut des Konkordats vom 5. Mai 2006 als auch der ausführliche Kommentar
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1460.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Vollzugsbehörde bestimmt die geeignete Vollzugseinrichtung und stellt ihr die sachdienlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. 2 Eine Versetzung in eine andere Vollzugseinrichtung kann unter
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1460.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
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Vollzugsbehörde bestimmt die geeignete Vollzugseinrichtung und stellt ihr die sachdienlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. 2 Eine Versetzung in eine andere Vollzugseinrichtung kann unter
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1461.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1461.1 (Laufnummer 12112) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND AUSTRITT AUS DEM INTERKANTONALEN KONKORDAT ÜBER MASSNAHMEN ZUR BEKÄMPFUNG VON MISSBRÄUCHEN IM ZINSWESEN BERICHT UND ANT
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1466.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1466.1 (Laufnummer 12128) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND BEITRAG AN DIE EISSPORTANLAGEN HERTI ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 11. JULI 2006 Sehr geehrte Frau Prä
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1465.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Transportleistungen abzurücken, nachdem Kanton und Gemeinden 90 % des Aktienkapitals besitzen. Informiert wurde auch, dass die ZVB über eine sog. Gebietskonzession für weite Teile des Kantonsgebiets verfügt
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1464.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom ……………………. 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Angebot 1 Kanton und Gemeinden sorgen nachfra
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1464.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2007
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Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 22. Februar 2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Angebot 1 Kanton und Gemeinden sorgen nachf
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1465.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1464.4/1465.4 (Laufnummer 12195) GESETZ ÜBER DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHR UND KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND FESTLEGUNG DER BAHNHALTESTELLEN UND DER KNOTENPUNKTE DES ÖFFENTLICHEN V