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1427.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
voraus- sichtlich 2 Züge pro Stunde bis nach Luzern geführt. Richtung Zürich kann das Angebot leider infolge fehlender Gleiskapazität nicht weiter ausgebaut werden. Um auch auf dieser Strecke Kapazitäten für
1428.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
ionen zu den Prämienverbilligungen liefert, damit der Kantonsrat über die gefassten Beschlüsse informiert ist und diese beurteilen kann. Zu den weiteren Gesetzesbestimmungen wurde das Wort nicht mehr verlangt
1439.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1439.1 (Laufnummer 12043) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERGÄNZUNG ZUM OBJEKTKREDIT FÜR DEN BAU DER 1. ETAPPE DER STADTBAHN ZUG ZUR ABGELTUNG DER INVESTITIONS- FOLGEKOSTEN DER
1438.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
finanziert, aber nur, sofern sich der Kanton Zug an den Kosten beteiligt. Die Kommission ist darüber informiert worden, dass der Bund eine solche Kostenbeteiligung aufgrund seiner Gesetzgebung heute verlangen
1438.8 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Kosten beteiligt hat. Wir begrüssen jedoch aus Gründen der Transparenz, dass der Kantonsrat dazu informiert wird. Wir beantragen Ihnen einstimmig, auf die Vorlage Nr. 1438.7 - 13352 einzutreten und die
1446.1b - Beilage 2
stattfinden. Wider deren Willen ist sie nur möglich, wenn nachgewie- sen wird, dass die Versäumnis infolge höherer Gewalt eingetreten ist. § 91 1 Bei Fristen, deren Ansetzung das Gesetz dem Richter überlässt zug von mehr als sechs Monaten zu erwarten oder beantragt ist; 3. der Beschuldigte seine Rechte infolge seines geistigen oder körperlichen Zu- standes nicht selbst zu wahren vermag und durch einen gesetzlichen
1446.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
abgesehen von Um- zugskosten - keine personellen oder finanziellen Folgen. Die Informatik der Strafrechtspflege muss infolge der Einführung des Staatsanwalt- schaftsmodells nicht tief greifend umgestaltet und § 31 GOG werden an die neue Aufbauorganisation der Zuger Strafverfol- gungsbehörden angepasst. Infolge der Zusammenlegung von Einzelrichteramt und Strafgericht handelt das Strafgericht neu – je nach Schwere
1446.2 - Antrag des Obergerichtes
Vorzeitige Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells in der Zuger Strafjustiz Änderung kantonaler Erlasse vom ……… 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und 63 Abs. 1 der Kanton
1446.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
termingerecht die Beratungen vornehmen. Die Schweizerische Strafprozessordnung wird gemäss heutigem Informationsstand sicher nicht vor dem Jahre 2010 in Kraft gesetzt werden, sodass wir mit unserem Vorstoss, der eiten zu vermeiden, haben die beiden zuständigen Kommissionen beschlossen, einen offenen Informationsaustausch zu pflegen. 2. Eintretensdebatte In der Eintretensdebatte wurde noch einmal darauf hingewiesen die Zuger Polizei sehr wichtig ist, über Entscheide der Gerichte und Straf- verfolgungsbehörden informiert zu werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Polizei z.B. nach der Einstellung eines
1339.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1339.1 (Laufnummer 11733) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND AUFHEBUNG DES KONKORDATS HOCHSCHULE UND BERUFSBILDUNGSZENTRUM WÄDENSWIL BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 21.

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