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1382.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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die Informatikkosten haben namentlich im Schulbereich ein hohes Niveau erreicht. Der Finanzdirektor weist darauf hin, dass der Regierungsrat am 29. Juni 2004 das Leitbild, die Informatikstrategie und die bei den intern verrechneten Informatikkosten besteht in den Ämtern wenig Kostenbewusstsein, weil anscheinend keine Möglichkeit bestehe, die Höhe der vom Amt für Informatik und Organisation (AIO) verrechneten mit 19.3 Mio. Franken und die Informatik mit 30.2 Mio. Franken. Zur Budgetierung der Kantonalen Steuern und der Direkten Bundessteuer wird auf die ausführlichen Informationen im Bericht des Regierungsrates
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1384.2 - Antwort des Regierungsrates
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n der Archivwissenschaft, die sich ihrerseits immer stärker als Teil der umfassenderen Informationswissenschaften begreift. Die Definition der Aufgaben und Vorgehensweisen muss also in Zug nicht neu erfunden auch für die Öffentlichkeit) besteht in der Trans- parenz der Geschäftstätigkeit, im raschen Informationszugriff und in der Vermeidung von Leerläufen bei der Informationssuche. Der Nutzen fürs Archiv zeigt zuweist. In den Archiven ist wertvolles Fachwissen 1384.2 - 12032 3 über den Umgang mit grossen Informationsmengen vorhanden. Auf dieser Grund- lage sind sie prädestiniert, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit
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1383.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zwei Stufen leisten: Einmal das Erreichen des jetzigen Niveaus von Zug und dann der weitere Ausbau infolge von Schengen. Diese unterschiedlichen Ausgangslagen schaffen Probleme. Der Rat befürchtet, dass die
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1384.1 - Interpellationstext
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oder lang zur schleichenden Erhöhung der Kosten in der Verwaltung. Vor dem Hintergrund dieser Informationen stellt die FDP-Fraktion dem Regierungsrat folgende Fragen: 1. Ist dem Regierungsrat die Tätigkeit
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1393.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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orientiert: • 4. Juli 2003: Informationsbrief • 6. November 2003: Orientierungsversammlung in Cham (Lorzensaal) • 12. Juli 2004: Informationsbrief • 25. Februar 2005: Informationsbrief • 7. und 9. Juni 2005: vom Alpenblick bis zum Zythus eingetragen, die eng dem da- maligen Siedlungsrand entlang führte. Infolge der baulichen Entwicklung der Ge- meinde verlor die S+E-Strasse 1992/93 ihre Akzeptanz. 6 1393.1
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1393.05 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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der Kommission Die Strassenbaukommission hat sich über das Kammerkonzept Ennetsee ausführlich informieren lassen. Nach einer Orientierung durch die Baudirektion hat sie die Linien- führung der neuen K sowie der Staatswirtschaftskommission mindestens einmal im Jahr unterbreitet werden müssen. Die Information des Kantonsrates soll jedes Jahr mit Hilfe des Rechenschaftsberichtes samt Auszug aus dem Cont Strassenbauprojekte der ersten Priorität ist gesichert. Das Guthaben der Spezialfinanzierung nimmt infolge der Verzögerung der verschiedenen Kantonsstrassenbauvorhaben, namentlich der Nordzufahrt und der
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1393.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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den Stand der übrigen Strassenvorhaben und über den Verlauf der Spezialfinanzierung Strassenbau informieren lassen. Wir konnten zur Kenntnis nehmen, dass die Finanzierung der Strassenbauprojekte der ersten äussern kann. Die Stawiko betont, dass der Kantonsrat über den Fortschritt des Projektes periodisch informiert werden muss. Die Strassenbau- kommission hält dazu auf Seite 9 ihres Berichtes (Vorlage Nr. 1393
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1412.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sachdienlich informiert werden soll oder nicht, soll im Ermessen der Unter- suchungsbehörde liegen. Würde nämlich hier eine Informationspflicht statuiert, könn- te es geschehen, dass die Information den Unt 1 - 11955 127 § 44 Personenbezogener Informationsbericht Absatz 1: Vor allem Bundesrecht sieht gelegentlich die Erstellung personenbezoge- ner Informationsberichte vor, etwa das Bundesgesetz über Massnahmen und zu jeder Zeit zugängliche Informationsplattform als Zielpublikum theoretisch die "ganze Welt" anspricht. Zudem ist es problemlos mög- lich, die publizierten Informationen abzuspeichern und auszuwerten
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1412.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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das Journal der Polizei Zugriff haben. § 42 Elektronische Datenbearbeitung durch private Informatikdienstleister Die Kommission diskutierte die Frage der generellen Auslagerung der Bearbeitung polizeilicher elterlicher Sorge stehen und in erster Linie die Eltern, welche die erzieherische Verantwortung haben, informiert werden und auch bei unzulässigem Vorgehen die Rechte der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen können erfolgt in der Regel nach Rücksprache mit dem Pikettoffizier. Es ist zu beachten, dass ein Ausrücken infolge häuslicher Gewalt (im Durchschnitt 190mal pro Jahr) die personellen Ressourcen der Polizei sehr stark
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1412.02 - Antrag des Regierungsrates
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Elektronische Datenbearbeitung durch private Informatikdienstleister 1 Die elektronische Bearbeitung polizeilicher Daten darf nicht an private Informatikdienstleister ausgelagert werden. 2 Die Sicherheitsdirektion polizeili- che Aufgabenerfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. § 8 Information der Öffentlichkeit 1 Die Polizei informiert die Öffentlichkeit sachdienlich insbesondere zur Warnung, Beruhigung oder betroffene Person nicht erkennbar, informiert sie die Polizei nachträglich, sobald der Zweck, wofür die Daten erhoben wurden, dies zulässt. Von der nachträglichen Information kann abge- sehen werden, wenn dadurch