-
1411.2 - Antwort des Regierungsrates
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1411.2 (Laufnummer 12038) INTERPELLATION VON MARTIN STUBER BETREFFEND PERSONALSITUATION UND VERANTWORTUNG DES KANTONS BEZÜGLICH KUNSTHAUS ZUG (VORLAGE NR. 1411.1 – 11954) ANTWOR
-
1448.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 20. Februar 2007
-
jeweils dem neuesten Stand an. 3 3 Das Register dient dem Schutz und der Information von Patientinnen und Patienten, der Information von in- und ausländischen Stellen, der Qualitäts- sicherung sowie zu s
-
1448.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
-
jeweils dem neuesten Stand an. 3 3 Das Register dient dem Schutz und der Information von Patientinnen und Patienten, der Information von in- und ausländischen Stellen, der Qualitäts- sicherung sowie zu s
-
1448.2 - Antrag des Regierungsrates
-
jeweils dem neuesten Stand an. 3 3 Das Register dient dem Schutz und der Information von Patientinnen und Patienten, der Information von in- und ausländischen Stellen, der Qualitäts- sicherung sowie zu s
-
1448.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
befunden werden. Die vorgeschlagenen Änderungen seien inhalt- lich nicht umstritten. Zusätzliche Informationen erhielt die Kommission über die Liste der Lehrpersonen ohne Unterrichtsberechtigung und das Register
-
1448.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
-
verfolgt mehrere Zwecke, vor- nehmlich den Schutz und die Information von Patientinnen und Patienten. Es soll aber auch dem Informationsinteresse in- und ausländischer Stellen, der Qualitätssi- 10 1448.1 rechtmässig trägt. Über diese Angaben hinaus werden entsprechend dem Schutzzweck dieses Registers infolge beruflichen Fehlverhaltens erfolgte aufsichtsrechtliche Massnah- men, insbesondere der rechtskräftige
-
1455.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
-
Rah- menbedingungen des Bildungsrates, legt Schwerpunkte fest und überprüft deren Umsetzung. Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Ent- wicklungsstand der Schule. Sie erfüllt
-
1455.1a - Beilage
-
gegenstände, neue Lehrmittel und -methoden, Schulversuche und Refor- men rechtzeitig und angemessen informiert zu werden. § 20 Abs. 3 und 4 [neu] Rechte der Erziehungsberechtigten 3 Elternorganisationen können Rahmenbedingungen des Bildungsrates, legt Schwerpunkte fest und überprüft deren Umsetzung. 2 Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Entwicklungsstand der Schule. 3 Sie a) erfüllt strategische Vorgaben und Entscheide. Soweit andere Behörden zuständig sind, stellt sie Antrag. 3 Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Entwicklungsstand der Schule. 4 Die Schulkommission
-
1451.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
-
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1451.1 (Laufnummer 12091) MOTION DER SP-FRAKTION BETREFFEND BEKANNTGABE DES ABSTIMMUNGSVERHÄLTNISSES BEI VERWALTUNGS- UND GERICHTSENTSCHEIDEN (§ 19 VRG) (VORLAGE NR. 7104) BERIC
-
1455.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
-
Erfüllung des beruflichen Auftrags und der vereinbarten Ziele wird periodisch beurteilt. 2 Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Ent- wicklungsstand der Schule. 3 Sie a) erfüllt strategische Vorgaben und Ent- scheide. Soweit andere Behörden zuständig sind, stellt sie Antrag. 3 Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Ent- wicklungsstand der Schule. 4 Die Schu Intensivweiterbildung. 4 Die Schulleitung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) sie stellt die Informationen inner- und ausserhalb der Schule sicher; b) sie arbeitet mit Elternorganisationen zusammen; c)