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1393.14 - Antrag von Rudolf Balsiger, Markus Grüring, Karl Nussbaumer und Karl Rust zur 2. Lesung
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er gelangen noch mit folgender Bitte an den Regierungsrat: Es ist im Sinne einer zusätzlichen Information anlässlich der Beratung des obigen Antrages die Herleitung der gesamten Verschuldung der Spezial-
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1395.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Subventionsverträge oder sie sind in Vorbereitung.“ Die Stawiko wollte über den aktuellen Stand informiert sein und hat von der Direktion des Innern eine entsprechende Aufstellung erhalten (siehe Beilage)
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1395.5_2 - Beilage
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Gesetz Leistungserbringer Leistung Beitragsregelung Planung § 37 SHG Pro Infirmis Zug Beratung und Information RRB vom 10.9.2002 § 37 SHG Pro Infirmis Zug Beratung und Unterstützung bei der berufl. Integration
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1401.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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weiteren Anstieg der Luftbelastung verhindern. Das Konzept sieht ein dreistufiges Vorgehen vor: • Informationsstufe mit verstärkter Informationstätigkeit, Aufrufen und freiwilli- gen Massnahmen (bei anderthalbfacher 12310 Im Übrigen sind im Rahmen des beschlossenen Interventionskonzeptes Feinstaub während der Informationsstufe Empfehlungen vorgesehen, auf stark staubende Tä- tigkeiten zu verzichten. Die öffentliche Hand
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1404.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bevölkerungskreise geniessen Veröf- fentlichungen dieser Art jedenfalls nicht; dafür ist der Informationsgehalt zu beschei- den. Die Publikation zeitigt auch keine sachenrechtlichen Wirkungen und ist für von derarti- gen privatrechtlichen Rechtsgeschäften Kenntnis erhalten soll. Eine diesbezügliche Information stelle im Privatrecht eine absolute Ausnahmeerscheinung dar und es ge- be im schweizerischen Recht zudem datenschutzrechtliche Gesichtspunkte anführen (siehe hierzu unten, E. Interne Vernehmlassung). Infolge des geringen Nutzens erweist sich die Beibehal- tung der Publikationspraxis in Relation zum Erfordernis
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1403.1 - Postulatstext
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Behandlung und Erheblicherklärung verlangen. Zudem liegen mit den bisherigen Grundlagen genügend Informationen vor, um auch materiell über das Anliegen des Postulates zu diskutieren. __________ 300/mb
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1413.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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auch für zivile Mitarbeitende der Zuger Polizei in Frage kommen. Es ist etwa denkbar, dass das Informatikzentrum der Polizei zwar in orga- nisatorischer Hinsicht bei der Polizei verbleibt, räumlich jedoch bezeichnen. Es ist selbstverständlich, dass die Sicherheitsdirektion den Regierungs- rat nachträglich informieren wird, wenn sie in eigener Kompetenz einen kantonsüber- schreitenden Polizeieinsatz entschieden Veranstaltenden von personenintensiven Anlässen durchaus zumutbar, die Polizei rechtzeitig darüber zu informieren und ihr frühzeitig das entsprechende Bewilligungsgesuch einzureichen. Auf jeden Fall muss es der
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1413.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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das Journal der Polizei Zugriff haben. § 42 Elektronische Datenbearbeitung durch private Informatikdienstleister Die Kommission diskutierte die Frage der generellen Auslagerung der Bearbeitung polizeilicher elterlicher Sorge stehen und in erster Linie die Eltern, welche die erzieherische Verantwortung haben, informiert werden und auch bei unzulässigem Vorgehen die Rechte der Kinder und Jugendlichen wahrnehmen können erfolgt in der Regel nach Rücksprache mit dem Pikettoffizier. Es ist zu beachten, dass ein Ausrücken infolge häuslicher Gewalt (im Durchschnitt 190mal pro Jahr) die personellen Ressourcen der Polizei sehr stark
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1413.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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12165 2. Ausgangslage In den umfassenden Berichten des Regierungsrates sind alle notwendigen Informationen enthalten; - zum Polizeigesetz in der Vorlage Nr. 1412.1 - 11955 - zum Polizei-Organisationsgesetz
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3281.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 3281.4 Laufnummer 16786 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für das Projekt «Instandsetzung alte Lorzento- belbrücke, Gemeinden Baar und Menzingen» Bericht und Ant