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1429.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1429.2 (Laufnummer 12102) INTERPELLATION VON THOMAS LÖTSCHER BETREFFEND JUGENDGEWALT (VORLAGE NR. 1429.1 - 12016) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 20. JUNI 2006 Sehr geehrte Frau
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1431.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Nr. 801.1 - 10243). In seinem Bericht schreibt der Regierungsrat dazu, dass sich die Beantwortung infolge anderweitiger Beanspruchungen in der Baudirektion weiter verzögere. Unter anderem führt er aus, dass geplant, dort das Direk- tionssekretariat der Finanzdirektion unterzubringen. Gemäss unseren Informationen sucht auch die Direktion für Bildung und Kultur neue Räumlichkeiten. Es fehlen zur Zeit noch die
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1432.1 - Interpellationstext
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schlicht eine Ungeheuerlichkeit, dass während eines laufenden Verwaltungsverfahren derart delikate Informationen von Amt zu Amt den Weg in die Presse finden. Dies ausgerechnet aus dem Haus mit dem unterstellten
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1438.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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exkl. Teuerung, MWSt.). Die Mehrkosten bei den jährlichen Abgeltungen für den öffentlichen Verkehr infolge Umsetzung der erwähnten Angebotsverbesserungen betragen somit rund 1,7 Mio. Fr. zu Lasten der Laufenden itte sind gemäss kantonaler Richtplanung vorgesehen und in Arbeit. Die jeweiligen Projekte sind infolge Abhängigkeiten zu nationalen Drittprojekten (Auslegeordnung über die zukünftige Entwicklung der
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1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
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Fortsetzung der Observation be- darf der Bewilligung des Haftrichters. 4 Die Staatsanwaltschaft informiert die von der Observation direkt be- troffene Person entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes und 3 1 Die Staatsanwaltschaft und mit deren Einverständnis die Polizei kön- nen … 3 Die Art der Information wird vom verfahrensleitenden Staatsanwalt be- stimmt, … § 16 4. Anhaltung, Fahndung und Festnahme
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1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
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Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission vom 30. Juni 2006 Vorzeitige Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells in der Zuger Strafjustiz Änderung kantonaler Erlasse vom ……… 2006 Der Kantonsrat
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1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Vorzeitige Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells in der Zuger Strafjustiz Änderung kantonaler Erlasse vom ……… 2006 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und 63 Abs. 1 der Kanton
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1446.7 - Bericht und Antrag des Obergerichtes zur 2. Lesung
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Die Fortsetzung der Observation bedarf der Bewilligung des Haftrichters. 4 Die Staatsanwaltschaft informiert die von der Observation direkt be- troffene Person entsprechend den Bestimmungen des Bundesgeset- wird neu zu Abs. 7 § 15bis StPO Durch das Polizeigesetz wird neu ein § 15bis geschaffen, der die Information der Öf- fentlichkeit im Rahmen von polizeilichen Ermittlungen regelt. Hier muss zweimal „Un- t 3 1 Die Staatsanwaltschaft und mit deren Einverständnis die Polizei können ………. 3 Die Art der Information wird vom verfahrensleitenden Staatsanwalt bestimmt, …. Titel bei § 16 StPO § 16bis StPO bzw. (neu)
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1446.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1446.5 (Laufnummer 12158) VORZEITIGE EINFÜHRUNG DES STAATSANWALTSCHAFTSMODELLS IN DER ZUGER STRAFJUSTIZ ÄNDERUNG KANTONALER ERLASSE BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMI
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2093.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2093.5 Laufnummer 14100 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinigung vom 15. September 2011 (FHZ-Konkordat) Bericht und Antrag der Staatswirtscha