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3102.2a - Beilage 1: Aufgabenfelder
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Direktion des Innern Sozialamt Gesellschaft 3102-2-16594_Beilage-1_Aufgabenfelder.Docx Beilage 1 Aufgabenfelder, Rechtsgrundlagen und Zuständige Folgende Aufgabenfelder sind den Bereichen Alter und Al
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3105.2 - Antwort des Regierungsrats
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en nicht von ande- ren Kantonsstrassenabschnitten. Der Knoten Neufeld auf der Zugerstrasse wird infolge der Tangente Zug/Baar ausgebaut. Hier- zu sind viele verschiedene Bauetappen notwendig, welche eine
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3108.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
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zum Wohl der betroffenen Person da- rauf verzichtet werden, diese über die Gefährdungsmeldung zu informie ren. Wird hingegen ein Verfahren eröffnet, wird die betroffene Person darüber in Kenntnis gesetzt angesehen hatte, dass Betroffene anonymer, nicht weiterverfolgter Meldungen in der Regel nicht darüber informiert werden, obwohl auch solche Dossiers aufbewahrt werden, wurde dieses Thema dieses Jahr erneut a
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3105.1 - Interpellationstext
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Strassenhauptverkehrsachse, nämlich die Strecke Zug – Baar (Baarerstrasse 50 – Zugerstrasse 23) infolge diverser Markierungskorrekturen dringlichen Sa- nierungsbedarf aufweist. Auch bei längeren Bauperioden
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2996.1a - Beilage Bericht GSK
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Vertraulichkeit fördert in aufsichtsrechtlich relevanten Fragen den offenen und unge- 30 filterten Informationsfluss von den Beaufsichtigten zur Aufsichtsbehörde. Andernfalls stehen die Beaufsichtigten in jedem sport, für Aus- und Weiterbildung, für die Information sowie für die Verwaltung der Stiftung eingesetzt werden (Art. 33 Abs. 2 GSK). Der Begriff Information ist, um dem Gemeinnützigkeitserfordernis zu Amtsdauern für die Berechnung der maximalen Amtszeit 39 angerechnet werden. Angebrochene bzw. (z.B. infolge eines frühzeitigen Rücktritts) unter Geltung der IVLW nicht zu Ende geführte Amtsdauern werden nicht
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2996.2a - Konkordatstext (GSK)
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der FDKG spätestens 12 Monate vor Ablauf der Vierjahresperiode Antrag. 2 Die Mitglieder der FDKG informieren die Regierung des sie entsendenden Kantons frühzeitig über die bevorstehende Beschlussfassung. des Bundes, SR 152.3) finden keine Anwendung. Die um Gewährung der Akteneinsicht ersuchte Behörde informiert über eine Fristverlängerung oder ihren Entscheid und erlässt auf Verlangen eine Verfügung. 4 Die nationalen Sports, insbesondere für den Nachwuchsleistungssport, für Aus- und Weiterbildung, für die Information sowie für die Verwaltung der Stiftung eingesetzt werden. 3 Im Falle einer Auflösung der Stiftung
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2996.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Vorlage Nr. 2996.4 Laufnummer 16224 Laufnummer Nr. Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK) und betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung
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3011.2b - Beilage Aktionärbindungsvertrag
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des zulässigen Informationsflusses zwischen Organen der Ge- sellschaft einerseits und den Parteien andererseits; zwischen der Gesellschaft und den Parteien wird ein Informationskonzept festgelegt; – das November 2018, mit formalen Ergänzungen vom 23. Januar 2019 Die veräusserungswilligen Parteien informieren die übrigen Parteien und den Verwaltungsratspräsidenten gemäss Ziffer 8.2 dieses Vertrages über wie die veräusserungs- willigen Parteien mitzuveräussern. Die veräusserungswilligen Parteien informieren die übrigen Parteien und den Verwaltungsratspräsidenten gemäss Ziffer 8.2 dieses Vertrages über
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3011.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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gesetzes (FHG) in der Kompetenz des Regierungsrats, die Staatswirtschaftskommission müss- te lediglich informiert werden. Der Kantonsrat könnte sich somit zu einem Verkauf nicht äus- sern. Wenn es sich um eine
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3011.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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der aktuelle Stand der Beratungen sei. Im Nachgang zur Sitzung hat der Finanzdirektor wie folgt informiert (Stand 30. März 2020): Kanton Zürich: Der Regierungsrat hat Vorlage zuhanden des Kantonsrats am