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3015.2 - Antrag des Regierungsrats
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Privatvermö- gen gehören; b) Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen; c) der Vermögensanfall infolge Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung oder güter- rechtlicher Auseinandersetzung; d) der Vermögensanfall
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3015.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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........................................................... 1 2. Ausgangslage und ergänzende Informationen ................................................................. 2 3. Eintretensdebatte .... den Kanton und ca. 2.4 Millio- nen Franken für die Gemeinden. 2. Ausgangslage und ergänzende Informationen Der Finanzdirektor hielt einleitend fest, dass es sich um eine sehr technische Vorlage handle
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3015.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 3015.4 Laufnummer 16254 Änderung des Steuergesetzes - siebtes Revisionspaket Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 1. April 2020 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte
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3058.1a - Beilage Erläuterung zur IUV
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beziehen, keine Beiträge geleistet werden. Heute ist es auf Basis der beim BFS zur Verfügung stehenden Informatio nen möglich, Studierende im Urlaubssemester zu identifizieren. Für Studierende im Urlaubssemester
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3057.1 - Antwort des Obergerichts
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dieser Sache bis anhin nicht von Behörden oder Dritten angegangen. Gemäss den uns vorliegenden Informationen besteht für die fraglichen Sachverhalte schwergewichtig Bundesgerichtsbarkeit (Art. 23 ff. StPO)
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3083.2 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
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ft die Jahresrechnung prüfe und nicht die Finanzkontrolle des Kantons Zug. Der Finanzdirektor informierte uns, dass der Regie- rungsrat diese Wahl auf Antrag des Verwaltungsrats vorgenommen hat. In der
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3096.1 - Tätigkeitsbericht der Datenschutzbeauftragten
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namentlich gestützt auf das Schengen-Assoziie- rungsabkommen betreffend Zugriffe auf das Schengener Informationssystem (SIS). Gemäss Empfehlung der «Koordinationsgruppe der schwei- zerischen Datenschutzbehörden erforderlichen einzelfallweisen Überprüfung, insbesondere der gesetzlichen Grundlagen, der Informationssicherheit und der Verhältnismäs- sigkeit von Online-Zugriffen im Rahmen von On- line-Gesuchen. Die dass Betroffene über eine Bekannt- gabe nach Art. 89g Abs. 3 SVG (vorgängig oder nachträglich) zu informieren wären. Auskunftsgesuch im Zusammenhang mit ei- nem richterlichen Parkverbot Im konkret zu beurteilenden
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3096.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
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genügen. Die Umsetzung von digitalen Behördenleistungen durch die (von der Schweizerischen Informatikkonferenz ge- gründete) eOperations Schweiz AG scheint jedenfalls in den meisten Fällen ohne Vorabkontro Digitalisierungsprojekte auch die Erstellung der notwendigen Do- kumentationen zu Datenschutz und Informationssicherheit vorsehen. Die Datenschutzstelle weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie ausschliesslich Betroffene über eine B e- kanntgabe nach Art. 89g Abs. 3 SVG (vorgängig oder nachträglich) zu informieren wären. Eine Herausforderung für die Datenschutzstelle stellt die erwähnte zunehmende Digitalisierung
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3094.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. November 2020
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betreffend Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19- Kreditausfallgarantie) Vom 27. August 2020 Von diesem Geschäft tangierte eine Kreditausfallgarantie zuguns- ten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung) vom 5. Mai 20203) eine Kreditausfallgarantie
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3150.2 - Antwort des Regierungsrats
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Büro erarbeitete den Schlussbericht «Potenzialanalyse Velobahnen BL und ZG». An- fang Juni 2020 informierte das ASTRA das ARV, dass es die Möglichkeiten einer Velobahn ent- lang der N14 zwischen Baar und koordiniert mit der laufenden Studie des ASTRA. Im Rahmen der Erarbeitung des Programms «Zug+» informierte die Baudirektion die Regierung über die laufenden Schritte in der Veloplanung im Kanton Zug. Ende