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3147.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3147.1 Laufnummer 16418 Kantonsratsbeschluss betreffend Nachtragskredit Nr. 3 zum Budget 2020 im Zusammenhang mit COVID-19 (Kredit für die kantonale Verwaltung und die Gerichte) Bericht un
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3151.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Ja, das ist so. 3. Eintretensdebatte und Detailberatung Die Stawiko verdankte die zusätzlichen Informationen durch die Baudirektion und die Erläute- rungen des Finanzdirektors. Die Stawiko trat mit 6 Ja-
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3161.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Prozesse kann zurückgegriffen und Syner- gien können genutzt werden. Auf Nachfrage der Stawiko informierte der Finanzdirektor, dass für die Prüfung der 1500 bis 1700 Gesuche mit externen Kosten von rund zweiten Lesung mehr Klarheit. 4. Eintretensdebatte und Detailberatung Die Stawiko verdankt die Informationen durch den Finanzdirektor. Sie ist sich bewusst, dass noch einiges im Fluss ist und noch nicht
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3161.1a - Beilage 1: Bundesgesetz (Covid-19-Gesetz, SR 818.102)
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Verordnungsänderungen. 5 In dringlichen Fällen informiert der Bundesrat die Präsidentinnen oder Präsidenten der zuständigen Kommissionen. Diese informieren umgehend ihre Kommissionen. 6 Der Bundesrat und Sozialpartner bei der Erarbei- tung von Massnahmen ein, die ihre Zuständigkeit betreffen. 4 Er informiert das Parlament regelmässig, frühzeitig und umfassend über die Um- setzung dieses Gesetzes. Er k priorisieren oder die Produktionsmengen zu erhöhen; der Bund entschädigt die Hersteller, sofern sie infolge der Produk- tionsumstellung finanzielle Nachteile erleiden. 3 Er trifft die Massnahmen nach Absatz
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3160.2 - Antwort des Regierungsrats
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vorgenommen wurden, identifizierten Mit- arbeitende der Lungenliga die engen Kontaktpersonen und informierten diese über die ange- ordnete Quarantäne. Durch dieses zweigleisige Vorgehen konnte das Contact
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3161.1b - Beilage 2: Covid-19-Härtefallverordnung des Bundesrates vom 4. November 2020
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ung fallen je zur Hälfte zugunsten von Bund und Kantonen an. 4 Rückerstattungen von Unternehmen infolge missbräuchlicher Angaben fallen je zur Hälfte zugunsten von Bund und Kantonen an. Art. 18 Berich
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3161.4b - Beilage 2: Änderung Bundesgesetz
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gewährten Kredite nicht mit ein. Art. 12a Härtefallmassnahmen für Unternehmen: Personendaten und Informationen 1 Die zuständigen Amtsstellen des Bundes und der Kantone, die Eidgenössische Fi- nanzkontrolle sind verpflichtet, den zuständigen Amtsstellen der Kantone auf Anfrage die Personendaten und die Informationen herauszugeben, die diese zur Verwaltung, Überwachung und Abwicklung der Finanzhilfen nach Artikel dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und der EFK auf Anfrage die Personendaten und die Informationen herauszugeben, die diese zur Erfüllung ihrer Kontroll-, Buch- führungs- und Aufsichtsaufgaben
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3173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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welche bei Stromausfall zwingend funktionsfähig sein müssen. Ferner wird derzeit das Konzept des Informatiknetzes und der Rechenzentren des Kantons Zug über- prüft und optimiert. Schliesslich führten alle Gemeinden en ist demzufolge frühestens per 1. Januar 2024 zu erwarten. Weitere Massnahmen Der Bundesrat informierte in einer Medienmitteilung vom 13. Oktober 2021 über die erwähnte Frontier-Studie sowie über einen
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3171.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3171.1 Laufnummer 16581 3171-2-16581_Essenslieferanten.Docx Interpellation von Luzian Franzini, Tabea Zimmermann Gibson und Andreas Hürlimann betreffend die Scheinselbständigkeit von Essen
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3185.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 3185.3 Laufnummer 16615 Teilrevision des Energiegesetzes Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 8. April 2021 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Die k