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3185.3b - Beilage Ergebnis Abklärungsaufträge
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Insbesondere in städtischen Gebieten: Ver- fügbarkeit an erneuerbarer Fernwärme oder Wärmeverbunden; - Information und Beratung: z.B. Energieberatung, GEAK Plus, Impulsberatungen; - Forschung, Entwicklung, Pilot- Die Überlegung dabei ist, dass keine materielle Gesetzesbestim- mung geschafft werden soll, welche infolge des sich rasch verändernden (technischen) Um- felds und allfälligen neuen Zielvorgaben des Bundes Energiefachstelle des Kantons Zug (Stand 31.12.2020) 1 Der «Fokus Gebäudeenergie 2020» sowie Informationen zur Methode und Berechnungsweise können bei der Energiefachstelle bezogen werden. Erdöl Erdgas
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3185.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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innert nützli- cher Frist – d. h. bis Ende Juni 2022 – die für eine Entscheidung notwendigen Informationen zu den finanziellen Auswirkungen vorliegen und dass § 4c nötigenfalls noch einmal neu beschlos-
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3202.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Vorlage Nr. 3202.1 Laufnummer 16529 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der von der Konkordatskommission im Jahr 2020 behandelten Geschäfte gemäss § 21 Abs. 4 GO KR Bericht und Antrag der Ko
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3207.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vereins Zug Tourismus nicht nachhaltig verbessern (vgl. Antworten auf Frage 3 und 4). Der Bund hat infolge der COVID-19-Pandemie für Schweiz Tourismus zusätzliche Mittel für Marketing und für die finanzielle
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3211.2 - Antwort des Regierungsrats
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von der Isab-Karte? Ist er bereit, Unternehmer bei dieser Initi- ative zu unterstützen? Das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) ist den Arbeitsmarktbehörden des Bundes und der Kantone bekannt. ISAB ist
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3212.1 - Interpellationstext
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bedauerlicherweise nicht schafft? Was spricht eigentlich dagegen, dass der Bürger so transparent informiert wird? Ich bedanke mich für eine rasche Antwort der Regierung und alle relevanten Informatio- nen
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3212.2c - Beilage 3: Schreiben Direktion des Innern
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Stimmbüros sind daran zu erinnern, dass Drittper sonen nicht über die Wahl- und Abstimmungsresultate informiert werden dürfen, bevor diese auf der lnternetseite der Staatskanzlei veröffentlicht wurden. Als
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3212.2a - Beilage 1: Medienmitteilung
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Schaltungen die Zwischenresultate zu veröffentlichen. So könne der Wahlsonntag wie in anderen Kantonen informativer und spannender gestaltet wer- den. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass das öffentliche Interesse
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3220.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Privatsphäre und damit die Persönlichkeit der verletzenden Person und insbesondere deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung er- heblich beeinträchtigt. Solche grundrechtlichen Einschränkungen müssen vor
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3220.3 - Bericht und Antrag der erw. Justizprüfungskom.
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Person. Deshalb ist es zielführender, wenn Letztere direkt über Verstösse der überwachten Person informiert wird. Die JPK sprach sich daher einstimmig dafür aus, dass die klagende Partei und nicht das anordnende ZGB hinaus. Wie bereits zu Absatz 4 ausgeführt wurde, ist massgebend, dass die betroffene Person informiert wird. Danach liegt es an ihr, zu entscheiden, ob und wie weiter vorgegangen werden soll. Das Amt sogar mit der ersatzlosen Strei- chung des Absatzes 4 einverstanden gewesen, weil die zwingende Information der klagenden Par- tei für als selbstverständlich erachtet wird. Die vom Obergericht vorgeschlagene