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740.11 - Verordnung zum Energiegesetz
vorbehalten1). * 3 Wer Eigentümer eines Gebäudes ist, kann dessen Gesamtenergieeffizienz zu Informationszwecken darstellen, von der Baubehörde als richtig erklären lassen2) und auf Formular der Baudirektion
413.12 - Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren)
Kanton Zug 413.12 Reglement über die Organisation und den Betrieb der Bildungszentren (Reglement Bildungszentren) Vom 19. Dezember 2007 (Stand 24. Februar 2023) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kanto
721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
mindes- tens die Informationen gemäss § 12 sowie die Aufforderung, dass die An- bieterinnen und Anbieter ihr Interesse mitteilen sollen, und die Bezeichnung der Stelle, wo zusätzliche Informationen eingeholt Gegenstand, Umfang und Dauer des Auftrages, einschliesslich Optio- nen für zusätzliche Leistungen; d) Informationen über Varianten und Daueraufträge, Teilangebote und Bildung von Losen; e) Zeitpunkt der Ausschreibung
721.52 - Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)
die entsprechenden Informationen erhalten kann. Es kann zu diesem Zweck ein Abrufverfahren einrichten. Bund und Kantone stellen einander alle nach diesem Artikel erhobenen Informationen zur Verfügung. Nach elektronische Auktion kann mehrere aufeinander folgende Durchgän- ge umfassen. Der Auftraggeber informiert alle Anbieter in jedem Durch- gang über ihren jeweiligen Rang. Art. 24 Dialog 1 Bei komplexen Aufträgen Formel; b) das Ergebnis der ersten Bewertung seines Angebots; und c) alle weiteren relevanten Informationen zur Abwicklung der Auktion. 4 Alle zugelassenen Anbieter werden gleichzeitig und auf elektronischem
412.11 - Schulgesetz (SchulG)
gegenstände, neue Lehrmittel und -methoden, Schulversuche und Re- formen rechtzeitig und angemessen informiert zu werden. 3 Elternorganisationen können sich an der Gestaltung des Schullebens betei- ligen und Rahmenbedingungen des Bildungsrates, legt Schwerpunkte fest und überprüft deren Umsetzung. 2 Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Ent- wicklungsstand der Schule. 3 Sie a) erfüllt Schulleitungsmitgliedern, Lehrpersonen und Fachpersonen der Schuldienste weitergegeben werden. 3 Die Information über die Tatsache des Besuchs von Logopädie- oder Psychomotoriktherapien und von Abklärungen beim
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
n und Amtsleiter sowie Mitglieder von Schulleitungen; d) in ihrer Funktion über Zugriff auf Informatikmittel verschiedener Ver- waltungseinheiten verfügen; e) in ihrer Funktion Kontakt mit besonders s Schwangerschaft einer Mitarbeiterin und in den 16 Wo- chen nach der Niederkunft; e) * während des infolge Hospitalisierung des Neugeborenen verlängerten Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung; f) * während worden wäre. 2 An diesen Schadenersatz wird angerechnet, was die Mitarbeiterin/der Mit- arbeiter infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart sowie durch anderweitige Arbeit verdient oder zu
154.214 - Verordnung über die Arbeitszeit (Arbeitszeitverordnung, AZVO)
diese Zeitperiode insgesamt kein positiver Arbeitszeitsaldo abgerechnet werden. 5 Abwesenheiten infolge Krankheit, Unfall, Ferien, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder bezahltem Urlaub werden für die
861.5 - Gesetz über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf (LBBG)
Anerkennung entzogen werden soll, auch eine Bewilligung oder Anerkennung eines anderen Kantons, so informiert die Aufsichtsbehörde die zuständige Behörde dieses Kantons. Bei anderen Massnahmen besteht ein en (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG)1); b) Personen mit Betreuungsbedarf: Personen, die infolge familiärer oder sozialer Umstände einer besonderen Betreuung bedürfen; c) Leistungserbringende: wirken an der Bedarfsanalyse mit. Sie stellen insbesondere die für die Planung grundlegenden Informationen zur Verfü- gung. § 19 Controlling 1 Die Direktion des Innern steuert und überwacht die Erfüllung
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
betrifft nur Denkmäler, bei denen der erstmalige mutmassliche Kantonsbeitrag an die Restaurierung infolge der Unterschutzstellung den Betrag von Fr. 375'000.– nicht übersteigen wird und die Standortgemeinde
932.111 - Jagdbetriebsvorschriften 2023/2024
des Geschlechterverhältnisses kann das Amt für Wald und Wild vom 25. bis 27. September 2023 via Infotelefon und/ oder Internetseite des Amts für Wald und Wild (http://www.zg.ch/de/natur-umwelt-tiere/art aus, und es kann bei Bedarf zur Erfüllung des Ab- schussziels den 18. und 25. November 2023 via Infotelefon und/oder Inter- netseite des Amts für Wald und Wild (http://www.zg.ch/de/natur-umwelt- tiere/a

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