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3120.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3120.2 Laufnummer 16525 Laufnummer Nr. Interpellation von Tabea Zimmermann Gibson, Esther Haas und Mariann Hess betreffend Autoposer und übermässiger Motorenlärm (Vorlage Nr. 3120.1 – 1635
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2963.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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en für den identifizierten Handlungsbedarf mögliche Massnahmen, welche die Aufgaben neu regeln. Infolge der Ablehnung des Entlastungsprogramms 2015–2018 am 27. November 2016 durch das Volk wurden die Gemeinde-Delegation: A. Hotz, P. Hausherr, K. Kobelt, J. Iten-Nussbaumer M. Höchli (Kommunikation) Informationen / Sounding Board Verwaltung: Generalsekretärinnen und -sekretäre Gemeinden: Gemeindeschreiber/innen
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2963.2 - Bericht und Antrag der Kommission
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zwischen den Gemeinden und dem Kanton und dazu wurde ein Prüfungsauftrag formuliert , wonach diese Informationen um ein Kapitel betreffend Mischaufträgen zu ergänzen sei (ein Teil Kanton, ein Teil Gemeinden Aufzeigen der Finanzströme von Mischaufträgen) mit 12:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Zusätzliche Informationen wollte die Kommssion zur Massnahme 2.02 erhalten (Veränderung Kostenteiler zur Finanzierung S umgesetzt wurde und daher nicht mehr aufgeriffen werden darf. Die Kommission möchte zusätzliche Informationen zur Massnahme 7.17 «Als Kostenverteiler nur noch ständige Wohnbevölkerung anwenden» erhalten.
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2972.1 - Postulatstext
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Vorlage Nr. 2972.1 Laufnummer 16067 Laufnummer Nr. Postulat von Tabea Zimmermann Gibson, Andreas Lustenberger und Mariann Hess betreffend nachhaltige Anlagestrategie der Zuger Pensionskasse vom 16. Ma
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2970.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2970.2 Laufnummer 16079 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der Jahresrechnung 2018 und des Geschäftsberichts 2018 der Gebäudeversicherung Zug Bericht und Antrag der erweiterten
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2985.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Juli 2020
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-bearbeiter übertragen. § 6a (neu) Informationspflicht 1 Das Organ informiert die betroffene Person über die Beschaffung von Per- sonendaten. Die Informationspflicht gilt auch, wenn Personendaten bei Drit- Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen 1 Die Informationspflicht entfällt, wenn 5 [Geschäftsnummer] a) die betroffene Person bereits über die Informationen nach § 6a Abs. 2 verfügt; b) August 2010 (Stand 13. April 2019), wird wie folgt geändert: § 69 Abs. 2 (geändert) 2 Die Informatikausstattung trägt den besonderen betrieblichen Bedürfnissen Rechnung, insbesondere den erhöhten Anforderungen
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2985.4 - Ergebnis 1. Lesung
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-bearbeiter übertragen. § 6a (neu) Informationspflicht 1 Das Organ informiert die betroffene Person über die Beschaffung von Per- sonendaten. Die Informationspflicht gilt auch, wenn Personendaten bei Drit- Ausnahmen von der Informationspflicht und Einschränkungen 1 Die Informationspflicht entfällt, wenn 5 [Geschäftsnummer] a) die betroffene Person bereits über die Informationen nach § 6a Abs. 2 verfügt; b) August 2010 (Stand 13. April 2019), wird wie folgt geändert: § 69 Abs. 2 (geändert) 2 Die Informatikausstattung trägt den besonderen betrieblichen Bedürfnissen Rechnung, insbesondere den erhöhten Anforderungen
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2986.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Markus Spörri im Rahmen einer von der KESB am 28. März 2019 für die JPK abgehalte- nen Informationsveranstaltung einen guten Überblick über die Organisation und Arbeitsweise der KESB verschaffen. Der
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2985.5 - Antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
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und die Projektleitung vom AIO wahrgenommen werden. Dabei würden gemäss Schätzung des Amts für Informatik und Organisation (je nach Funktionsumfang und Betriebsmodell) im Verhältnis «geringe» Investitions-
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2963.1a - Beilage Schlussbericht
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vollumfänglich durch Kanton Beschreibung Jährlich organisiert die Volkswirtschaftsdirektion einen Informationsanlass des Kantons und der Gemeinden mit im vergangenen Jahr im Handelsregister eingetragenen Unternehmen Kostenbewusstsein der anordnenden Behörde gestärkt. Der administrative Aufwand beim Kanton für die Information an die Gemeinden und deren notwendi- ger Einbezug entfällt, dies bei geringfügiger finanzieller Gemeinde-Delegation: A. Hotz, P. Hausherr, K. Kobelt, J. Iten-Nussbaumer M. Höchli (Kommunikation) Informationen / Sounding Board Verwaltung: Generalsekretärinnen und -sekretäre Gemeinden: Gemeindeschreiber/innen