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3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kanton Zug nicht nur gegen Feuer- schaden, sondern auch gegen Elementarschaden, d.h. gegen Schäden infolge Naturgefahren (§ 11 GebVG). Unter den Begriff des Elementarschadens fallen Schäden durch Sturm, Hagel
3299.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Kommissionsberatung Als Erstes führte Sicherheitsdirektor Beat Villiger in die Vorlage ein und informierte über die Ausgangslage und den Handlungsbedarf. Anschliessend hielten Richard Schärer, Direktor
3299.2 - Antrag des Regierungsrats
und übt die Aufsicht über die Löschwasserversorgung aus; b) entscheidet bei erhöhter Brandgefahr infolge Trockenheit oder Wasserknapp- heit über vorsorgliche Feuerschutzmassnahmen, insbesondere über ein
3299.3a - Beilage Synopse
(ID 1599) Spezial-Synopse Änderung Feuerschutzgesetz Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 14. September 2021; Vorlage Nr. 3299.2 (Lauf- nummer 16717) [M10K1] Antrag der vorberatenden Ko
3316.1 - Antwort des Regierungsrats
Regierungsrat beantwortet diese wie folgt: 1. Warum wird diese bisher sehr nützliche und sehr informative Statistik nun bereits seit 9 Monaten nicht mehr nachgeführt (wurde schon im Jahre 1999 eingeführt) veröffentlicht wird, können sich Interessierte jederzeit gestützt auf das Öffentlichkeits- gesetz informieren lassen. 2. Der Regierungsrat ist zudem gebeten, diese Statistik mit allen Zahlen bis Ende Ok- tober
3314.1 - Interpellationstext
Verbesserungspotential? 4. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Littering-Kosten im Kanton Zug (Kosten infolge Reinigungsarbeiten durch Gemeinden, Zeba etc.)? Schweizweit rechnet der Bund mit Kosten von rund
3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Ruhestand den gleichen Entschädigungsanspruch wie die missbräuchliche Kündigung zur Folge hat, ist infolge der Änderung von § 14 Abs. 2 PG neu darauf hinzuweisen, dass der Entschädigungsanspruch analog zur 1952 (SR 834.1) werden in Analogie zum Zivilrecht zwei neue Sperrfristentatbestände während des infolge Hospitalisie- rung des Neugeborenen verlängerten Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung und während Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerade bei länger dauerndem 3333.1 - 16781 Seite 49/56 Arbeitsausfall infolge Krankheit oder Unfall mit geeigneten Massnahmen bei der Wiedereinglie- derung in den Arbeitsprozess
3333.2 - Antrag des Regierungsrats (Personalgesetz)
der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin und in den 16 Wochen nach der Niederkunft.; e) während des infolge Hospitalisierung des Neugeborenen verlängerten An- spruchs auf Mutterschaftsentschädigung; f) während worden wäre. 2 An diesen Schadenersatz wird angerechnet, was die Mitarbeiterin/der Mitarbei- ter infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart sowie durch ander- weitige Arbeit verdient oder zu Richterinnen und Richter haben beim Ausscheiden aus dem Amt vor Vollendung des 65. Altersjahrs infolge unver- schuldeter Nichtwiederwahl zulasten der Staatskasse Anspruch auf eine Ab- gangsentschädigung
3333.1a - Beilage: Lohneinreihungsverordnung
Rechnungs-, Steuer- oder Personalwesen - Qualifizierte Arbeiten im Bereich Doku- mentations- und Informationswesen (z. B. umfangreiche Recherchen, Themendos- siers erstellen und pflegen) - Selbstständiges Erledigen
3333.3 - Antrag des Regierungsrats (Lehrpersonalgesetz)
(ID 2150) Synopse Projekt Anstellungsbedingungen Teilprojekt Lehrpersonen Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BGS-Nummern) Neu: – Geändert: 412.31 Aufgehoben: – Geltendes Recht [M09] Antrag des Reg

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