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3299.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kanton Zug nicht nur gegen Feuer- schaden, sondern auch gegen Elementarschaden, d.h. gegen Schäden infolge Naturgefahren (§ 11 GebVG). Unter den Begriff des Elementarschadens fallen Schäden durch Sturm, Hagel
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3299.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kommissionsberatung Als Erstes führte Sicherheitsdirektor Beat Villiger in die Vorlage ein und informierte über die Ausgangslage und den Handlungsbedarf. Anschliessend hielten Richard Schärer, Direktor
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3299.2 - Antrag des Regierungsrats
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und übt die Aufsicht über die Löschwasserversorgung aus; b) entscheidet bei erhöhter Brandgefahr infolge Trockenheit oder Wasserknapp- heit über vorsorgliche Feuerschutzmassnahmen, insbesondere über ein
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3299.3a - Beilage Synopse
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(ID 1599) Spezial-Synopse Änderung Feuerschutzgesetz Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 14. September 2021; Vorlage Nr. 3299.2 (Lauf- nummer 16717) [M10K1] Antrag der vorberatenden Ko
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3316.1 - Antwort des Regierungsrats
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Regierungsrat beantwortet diese wie folgt: 1. Warum wird diese bisher sehr nützliche und sehr informative Statistik nun bereits seit 9 Monaten nicht mehr nachgeführt (wurde schon im Jahre 1999 eingeführt) veröffentlicht wird, können sich Interessierte jederzeit gestützt auf das Öffentlichkeits- gesetz informieren lassen. 2. Der Regierungsrat ist zudem gebeten, diese Statistik mit allen Zahlen bis Ende Ok- tober
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3314.1 - Interpellationstext
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Verbesserungspotential? 4. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die Littering-Kosten im Kanton Zug (Kosten infolge Reinigungsarbeiten durch Gemeinden, Zeba etc.)? Schweizweit rechnet der Bund mit Kosten von rund
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3333.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Ruhestand den gleichen Entschädigungsanspruch wie die missbräuchliche Kündigung zur Folge hat, ist infolge der Änderung von § 14 Abs. 2 PG neu darauf hinzuweisen, dass der Entschädigungsanspruch analog zur 1952 (SR 834.1) werden in Analogie zum Zivilrecht zwei neue Sperrfristentatbestände während des infolge Hospitalisie- rung des Neugeborenen verlängerten Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung und während Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerade bei länger dauerndem 3333.1 - 16781 Seite 49/56 Arbeitsausfall infolge Krankheit oder Unfall mit geeigneten Massnahmen bei der Wiedereinglie- derung in den Arbeitsprozess
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3333.2 - Antrag des Regierungsrats (Personalgesetz)
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der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin und in den 16 Wochen nach der Niederkunft.; e) während des infolge Hospitalisierung des Neugeborenen verlängerten An- spruchs auf Mutterschaftsentschädigung; f) während worden wäre. 2 An diesen Schadenersatz wird angerechnet, was die Mitarbeiterin/der Mitarbei- ter infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart sowie durch ander- weitige Arbeit verdient oder zu Richterinnen und Richter haben beim Ausscheiden aus dem Amt vor Vollendung des 65. Altersjahrs infolge unver- schuldeter Nichtwiederwahl zulasten der Staatskasse Anspruch auf eine Ab- gangsentschädigung
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3333.1a - Beilage: Lohneinreihungsverordnung
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Rechnungs-, Steuer- oder Personalwesen - Qualifizierte Arbeiten im Bereich Doku- mentations- und Informationswesen (z. B. umfangreiche Recherchen, Themendos- siers erstellen und pflegen) - Selbstständiges Erledigen
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3333.3 - Antrag des Regierungsrats (Lehrpersonalgesetz)
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(ID 2150) Synopse Projekt Anstellungsbedingungen Teilprojekt Lehrpersonen Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BGS-Nummern) Neu: – Geändert: 412.31 Aufgehoben: – Geltendes Recht [M09] Antrag des Reg