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3255.3a - Beilage: Synopse
n bzw. die Ge- schäftsprüfungs- oder Rechnungsprüfungskommissi- on anzuhören. 2a Die Exekutive informiert die Staatswirtschafts- kommission bzw. die Geschäftsprüfungs- oder Rechnungsprüfungskommission Ausgaben bis 500 000 Franken pro Einzelfall; maximal 1 Mio. Franken pro Rech- nungsjahr. Darüber informiert der Regierungsrat jeweils im Geschäftsbericht in einem separaten Kapitel. II. Keine Fremdänderungen
3255.4 - Ergebnis 1. Lesung
Ausgaben bis 500 000 Franken pro Einzelfall, maximal 1 Mio. Franken pro Rechnungsjahr. Darüber informiert der Regierungs- rat jeweils im Geschäftsbericht in einem separaten Kapitel. II. Keine Fremdänderungen
3255.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 10. Mai 2022
Ausgaben bis 500 000 Franken pro Einzelfall, maximal 1 Mio. Franken pro Rechnungsjahr. Darüber informiert der Regierungs- rat jeweils im Geschäftsbericht in einem separaten Kapitel. II. Keine Fremdänderungen
3286.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
chen Abgrenzbarkeit sowie der möglichen räumlichen Erweiterung. Für die Datenerfassung, Informationsverarbeitung und Datenspeicherung werden Lösungen implemen- tiert, die unter vollständiger und eigenständiger muss und wie sie eingerichtet und betrieben werden soll. Die Finanzdirek- tion des Kantons Zug informierte daraufhin den Vorsteher des eidgenössischen Finanzdeparte- ments, den Delegierten des Bundes für
3286.3b - Beilage 2: Synopse KRB ITSec4KMU
(ID 2310) Synopse Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU
3301.2 - Antwort des Regierungsrats
Klimanotstand vom März 20201 und zur Motion betreffend Massnahmenplan Kanton Zug Nettonull 20392 informierte der Regierungsrat bereits über die entsprechenden Aktivitäten. Die Regierung wird dem Kantonsrat
3305.2 - Antwort des Regierungsrats
von Kindern und Jugendlichen im Kanton Zug altersgerecht zu informieren und in einfacher Sprache auch Erwachsenen Zugang zu diesen Informationen zu vermit- teln? Auf der Website des Amts für Kindes- und entscheiden deshalb selbständig und unabhängig über ihre Arbeits- und Verfahrensabläufe, die Informationspolitik und die Wei terbildung ihres Perso- nals. Sowohl der Regierungsrat als auch die Gerichte messen gewährleisten. Was die praktische Umsetzung dieser Rechte betrifft, existiert eine Fülle an Informationsmaterial und Hilfsmitteln, auf die Gerichte und Behörden zurückgreifen können. So hat beispielsweise
3305.1 - Interpellationstext
von Kindern und Jugendlichen im Kanton Zug altersgerecht zu informieren und in einfacher Sprache auch Erwachsenen Zugang zu diesen Informationen zu vermitteln? Besten Dank für die Beantwortung der Fragen
3306.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Folgende Gründe sprechen gegen eine solche Alternative: ▪ Politische Akzeptanz fehlt: Der Gemeinderat informierte die interessierten Vereine über den im Richtplan vorgeschlagenen Standort der Schule an den Gleisen Die Störfallverordnung hat zum Ziel, die Bevölkerung und die Umwelt vor schwe- ren Schädigungen infolge von Störfällen zu schützen. Hierzu gehört, dass die Kantone die Stör- fallvorsorge in der Richt-
3308.2 - Antwort des Regierungsrats
über Informationssicherheit von Personendaten» (BGS 157.12). Diese ist am 19. Dezember 2020 in Kraft getreten. Das Amt für Informatik und Organisation (AIO) des Kantons Zug betreibt ein Information Security strategischen Zielsetzungen der Informatikstrategie be- inhaltet das Thema Sicherheit und Verfügbarkeit: «Die Sicherheit, Verfügbarkeit und Integrität der Informatiksysteme sind gewährleistet». Dazu sind Umgang mit Informationen und für die Umsetzung der Vorgaben aus der Norm ISO 27001 verantwortlich. Er vertritt den Kanton Zug zudem bezüglich IT-Security in der Schweize- rischen Informatikkonferenz (SIK),

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