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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
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n und Amtsleiter sowie Mitglieder von Schulleitungen; d) in ihrer Funktion über Zugriff auf Informatikmittel verschiedener Ver- waltungseinheiten verfügen; e) in ihrer Funktion Kontakt mit besonders s Schwangerschaft einer Mitarbeiterin und in den 16 Wo- chen nach der Niederkunft; e) * während des infolge Hospitalisierung des Neugeborenen verlängerten Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung; f) * während worden wäre. 2 An diesen Schadenersatz wird angerechnet, was die Mitarbeiterin/der Mit- arbeiter infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart sowie durch anderweitige Arbeit verdient oder zu
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751.316 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die SBB zur teilweisen Vorfinanzierung der Durchmesserlinie Zürich
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inie wird gemäss Planung des Bundes, des Kantons Zürich und der SBB realisiert. § 5 1 Die SBB informieren die Volkswirtschaftsdirektion regelmässig und recht- zeitig über die Projektfortschritte, deren
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417.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung
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sind. § 4 1 Die EVZ Sport AG (EVZ) teilt dem Kanton Zug regelmässig und rechtzei- tig wichtige Informationen zum Projekt, zu dessen Finanzierung und zum Baufortschritt unaufgefordert mit. 2 417.4 Änderu
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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bei Konkordaten umfasst 1. das Recht, vom Regierungsrat über den Gang der Verhandlungen stän- dig informiert zu werden; 2. das Recht, vom Regierungsrat vor wichtigen Verhandlungen und Ent- scheiden angehört
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141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
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bei Konkordaten umfasst 1. das Recht, vom Regierungsrat über den Gang der Verhandlungen stän- dig informiert zu werden; 2. das Recht, vom Regierungsrat vor wichtigen Verhandlungen und Ent- scheiden angehört
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1021.037 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für die Strassenraumgestaltung und die Entschädigung der Abklassierungen infolge der Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH)
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Freigabe eines Objektkredits für die Strassenraumgestaltung und die Entschädigung der Abklassierungen infolge der Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH) Vom 28. August 2025 (Stand 5. September 2025) Der Kantonsrat des
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613.13 - Kantonsratsbeschluss betreffend Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie)
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betreffend Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19- Kreditausfallgarantie) Vom 27. August 2020 (Stand 7. November 2020) Der eine Kreditausfallgarantie zuguns- ten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung) vom 5. Mai 20203) eine Kreditausfallgarantie
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614.12 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU) (KRB ITSec4KMU)
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Kanton Zug 614.12 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU
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151.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR)
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Eid oder das Gelöbnis vor dem Amtsantritt an einer Kantonsratssitzung ab. 4 Kann ein Ratsmitglied infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt an der dafür vorgesehenen Kantonsratssitzung nicht teilnehmen ung mit dem Einverständnis beider Ratsmitglieder deren Ge- schäfte. 2 Sofern das Einverständnis infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht eingeholt werden kann und das Geschäft dringend ist,
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751.221 - Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr
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Verlängerung: Fr. 25.– 1.5 * Gebührenfrei sind a) die Einträge von Adressänderungen b) Namensänderungen infolge einer Änderung im Zivilstand Ziff. 2 Lernfahrausweise 1 2.1. Lernfahrbewilligung ohne Lernfahrausweis: