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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
n und Amtsleiter sowie Mitglieder von Schulleitungen; d) in ihrer Funktion über Zugriff auf Informatikmittel verschiedener Ver- waltungseinheiten verfügen; e) in ihrer Funktion Kontakt mit besonders s Schwangerschaft einer Mitarbeiterin und in den 16 Wo- chen nach der Niederkunft; e) * während des infolge Hospitalisierung des Neugeborenen verlängerten Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung; f) * während worden wäre. 2 An diesen Schadenersatz wird angerechnet, was die Mitarbeiterin/der Mit- arbeiter infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erspart sowie durch anderweitige Arbeit verdient oder zu
751.316 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die SBB zur teilweisen Vorfinanzierung der Durchmesserlinie Zürich
inie wird gemäss Planung des Bundes, des Kantons Zürich und der SBB realisiert. § 5 1 Die SBB informieren die Volkswirtschaftsdirektion regelmässig und recht- zeitig über die Projektfortschritte, deren
417.4 - Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die EVZ Sport AG (EVZ) zur Finanzierung der Stadionerweiterung
sind. § 4 1 Die EVZ Sport AG (EVZ) teilt dem Kanton Zug regelmässig und rechtzei- tig wichtige Informationen zum Projekt, zu dessen Finanzierung und zum Baufortschritt unaufgefordert mit. 2 417.4 Änderu
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
bei Konkordaten umfasst 1. das Recht, vom Regierungsrat über den Gang der Verhandlungen stän- dig informiert zu werden; 2. das Recht, vom Regierungsrat vor wichtigen Verhandlungen und Ent- scheiden angehört
141.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (GO KR)
bei Konkordaten umfasst 1. das Recht, vom Regierungsrat über den Gang der Verhandlungen stän- dig informiert zu werden; 2. das Recht, vom Regierungsrat vor wichtigen Verhandlungen und Ent- scheiden angehört
1021.037 - Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredits für die Strassenraumgestaltung und die Entschädigung der Abklassierungen infolge der Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH)
Freigabe eines Objektkredits für die Strassenraumgestaltung und die Entschädigung der Abklassierungen infolge der Umfahrung Cham–Hünenberg (UCH) Vom 28. August 2025 (Stand 5. September 2025) Der Kantonsrat des
613.13 - Kantonsratsbeschluss betreffend Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie)
betreffend Kreditausfallgarantie zugunsten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19- Kreditausfallgarantie) Vom 27. August 2020 (Stand 7. November 2020) Der eine Kreditausfallgarantie zuguns- ten der Zuger Kantonalbank und weiterer Banken im Kanton Zug infolge des Coronavirus (COVID-19-Kreditausfallgarantie-Verordnung) vom 5. Mai 20203) eine Kreditausfallgarantie
614.12 - Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU) (KRB ITSec4KMU)
Kanton Zug 614.12 Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Aufbaus einer zentralen Informations- und Anlaufstelle für KMU im Kontext der Cybersicherheit (ITSec4KMU
151.1 - Kantonsratsbeschluss über die Geschäftsordnung des Regierungsrats (GO RR)
Eid oder das Gelöbnis vor dem Amtsantritt an einer Kantonsratssitzung ab. 4 Kann ein Ratsmitglied infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt an der dafür vorgesehenen Kantonsratssitzung nicht teilnehmen ung mit dem Einverständnis beider Ratsmitglieder deren Ge- schäfte. 2 Sofern das Einverständnis infolge Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht eingeholt werden kann und das Geschäft dringend ist,
751.221 - Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr
Verlängerung: Fr. 25.– 1.5 * Gebührenfrei sind a) die Einträge von Adressänderungen b) Namensänderungen infolge einer Änderung im Zivilstand Ziff. 2 Lernfahrausweise 1 2.1. Lernfahrbewilligung ohne Lernfahrausweis:

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